Kinderschutz: Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft
Insoweit erfahrene Fachkräfte (IseF)
Haben Sie bei einem bestimmten Kind oder Jugendlichen ein ungutes Bauchgefühl? Sie wollen unterstützen und fragen sich, was die richtigen Schritte sind?
Dann sind Sie damit nicht allein! Anzeichen für eine Kindeswohlgefährdung sind selten eindeutig. Sie haben deshalb Anspruch auf eine Beratung durch eine Insoweit erfahrene Fachkraft (kurz: IseF) im Kinderschutz!
Die Insoweit erfahrenen Fachkräfte im Landkreis Eichsfeld stehen Ihnen bei allen Fragen beratend zur Seite. Alle Personen, die haupt- oder ehrenamtlich mit Kindern und Jugendlichen im Kontakt stehen, z. B. Erzieherinnen und Erzieher, Tagespflegepersonen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Einrichtungen der Jugendhilfe, etc. können bzw. sollen das Beratungsangebot nutzen. Sie haben die Möglichkeit, jederzeit kostenfrei die Unterstützung durch eine IseF in Anspruch zu nehmen, wenn Sie eine Kindeswohlgefährdung vermuten.
Ihr Beratungsanspruch
Der Gesetzgeber hat die Beratung durch insoweit erfahrene Fachkräfte bei einer Gefährdungseinschätzung für die unterschiedlichen Berufsgruppen klar geregelt.
Verpflichtend ist die Beratung für:
- Fachkräfte, die Leistungen nach dem SGB VIII erbringen, z. B. in Kindertageseinrichtungen, in der Jugendarbeit oder Hilfen zur Erziehung.
Einen Rechtsanspruch auf die Beratung haben:
- Berufsgeheimnisträger, z. B. Ärztinnen und Ärzte sowie weitere Angehörige der Heilberufe, Berufspsychologinnen und Berufspsychologen, staatlich anerkannte Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen,
- Lehrerinnen und Lehrer und
- Personen, die darüber hinaus beruflich in Kontakt mit Kindern und Jugendlichen stehen.
Rechtsgrundlagen:
§ 8a Abs. 4 SGB VIII,
§ 8b Abs. 1 SGB VIII,
§ 4 KKG,
§ 55 a ThürSchulG
Was ist eine insoweit erfahrene Fachkraft (kurz IseF)?
Eine IseF ist auf Kindeswohlgefährdungen spezialisiert und hat viele praktische Erfahrungen darin, Gefährdungen für das Kindeswohl abzuschätzen. Sie reflektiert mit Ihnen gemeinsam, ob eine Gefährdungslage vorliegt, welche Beratungs- und Unterstützungsangebote es gibt und wie Sie mit den Eltern ins Gespräch kommen können. Sie berät fallspezifisch und anonym, übernimmt dabei aber keine Fallverantwortung.
Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung liegen immer dann vor, wenn die gesunde Entwicklung eines Kindes oder Jugendlichen gefährdet ist.
Ansprechpartner
Landkreis Eichsfeld
Jugendamt
Leinegasse 11
37308 Heilbad Heiligenstadt
Tel.: 03606 650-5149
E-Mail: jugendamt@kreis-eic.de