Staatsangehörigkeitsverfahren

Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit durch Verzicht oder Entlassung

Deutsche Staatsangehörige, die neben der deutschen Staatsangehörigkeit eine weitere Staatsangehörigkeit besitzen oder denen die Verleihung einer anderen Staatsangehörigkeit zugesichert worden ist, können den Verzicht erklären beziehungsweise die Entlassung beantragen.

Die Verlusttatbestände der deutschen Staatsangehörigkeit sind in § 17 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) geregelt.

Beibehaltungsgenehmigung

Deutsche Staatsangehörige, die eine andere Staatsangehörigkeit erwerben möchten und daneben die deutsche Staatsangehörigkeit behalten wollen, können eine Beibehaltungsgenehmigung nach § 25 Abs. 2 StAG beantragen. Die Genehmigung muss vor dem Erwerb der anderen Staatsangehörigkeit erteilt worden sein.

Eine Beibehaltungsgenehmigung nach § 29 Abs. 3 und 4 StAG können Personen beantragen, die ihre deutsche Staatsangehörigkeit nach § 4 Abs. 3 oder § 40 b StAG erworben haben und erklärungspflichtig sind. Der Antrag kann nur bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gestellt werden.

Staatsangehörigkeitsausweis

Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit können einen Staatsangehörigkeitsausweis nach § 30 StAG und Deutsche ohne deutsche Staatsangehörigkeit i. S. des Artikels 116 Abs. 1 Grundgesetz einen Ausweis über die Rechtsstellung als Deutscher beantragen.

Dieser Ausweis wird z.B. für Behörden benötigt, wenn Zweifel am Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit angezeigt sind.

Weitere Informationen

Landkreis Eichsfeld

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Staatsangehörigkeit
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Leistungen
Entlassung aus der deutschen Staatsangehörigkeit für Personen im Ausland
Staatsangehörigkeit - Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit
Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit bei gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland erklären
Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit erklären – für Personen im Ausland
Einbürgerung Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit für heimatlose Ausländer
Als Ausländerin oder Ausländer mit gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen
Staatsangehörigkeitsausweis beantragen
Einbürgerung auf Grund von Ehe oder eingetragener Lebenspartnerschaft mit einer Person, die die deutsche Staatsangehörigkeit hat, beantragen
Klärung des Nichtbestehens einer Optionspflicht beantragen
Einbürgerungsvoraussetzungen für Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaats
Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für Staatenlose, Asylberechtigte, anerkannte Flüchtlinge und Personen dessen Staatsangehörigkeit nicht feststellbar ist, mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland
Einbürgerung beantragen für ehemalige Deutsche im Ausland
Einbürgerung beantragen für Ausländer mit Einbürgerungsanspruch
Geburt im Ausland nachträglich beurkunden lassen
Ermessenseinbürgerung beantragen
Änderung der persönlichen Daten bei der Hochschule melden
Einbürgerung im Rahmen der Wiedergutmachung beantragen - für Personen, die während des Nationalsozialismus ausgebürgert wurden, sowie deren Abkömmlinge - im Ausland
Aufenthaltserlaubnis für den Nachzug eines ausländischen Ehegatten zu einem Deutschen beantragen
Personalausweis für deutsche Staatsangehörige mit ständigem Wohnsitz im Ausland beantragen

Ansprechpartner

Rechts- und Ordnungsamt
Ausländer und Personenstandswesen
Leinegasse 11
37308 Heilbad Heiligenstadt

Tel.: 03606 650-3201
E-Mail: auslaenderamt@kreis-eic.de