Assistenzleistungen nach § 113 Abs. 2 Nr. 2 SGB IX (kompensatorische Assistenz)
Die Assistenzleistungen nach § 113 Absatz 2 Nummer 2 SGB IX i.V.m. § 78 Absatz 1 SGB IX werden zur selbstbestimmten und eigenständigen Bewältigung des Alltages einschließlich der Tagesstrukturierung erbracht.
Sie umfassen insbesondere Leistungen für die allgemeinen Erledigungen des Alltags wie die Haushaltsführung, die Gestaltung sozialer Beziehungen, die persönliche Lebensplanung, die Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben, die Freizeitgestaltung einschließlich sportlicher Aktivitäten sowie die Sicherstellung der Wirksamkeit der ärztlichen und ärztlich verordneten Leistungen. Weitere Beispiele sind die Hilfe bei der Überwindung von Barrieren beim Einstieg in Bus und Bahn oder bei der Bedienung von Ticketschaltern. Sie beinhalten zudem die Verständigung mit der Umwelt in diesen Bereichen.