Angebote und Einrichtungen für Senioren

Anteil der Senioren im Landkreis Eichsfeld

Im Landkreis Eichsfeld lebten zum Stichtag 31.12.2019 24.304 Personen, die über 65 Jahre alt sind. Laut dem Zweiten Thüringer Sozialstrukturatlas sind 82 % der Pflegebedürftigen, die Empfänger von Leistungen der sozialen Pflegeversicherung sind, älter als 65 Jahre. Daraus lässt sich schlussfolgern, dass der Bedarf im Bereich der Altenpflege hoch ist und einem eklatanten Mangel an Pflegefachkräften gegenübersteht. 

Der Zweite Thüringer Sozialstrukturatlas prognostiziert einen Rückgang der Angehörigenpflege und eine Zunahme im Bereich der voll- und teilstationären Pflege. Der überwiegende Teil der pflegerischen Tätigkeiten wird von Frauen übernommen. Thüringen ist geprägt von einer hohen Abwanderungsquote bzw. geringen Rückkehrbereitschaft von Frauen, was den Notstand im Bereich der Pflege zusätzlich verschärft.

Zum Stichtag 31.12.2019 sind 12.123 Personen im Alter zwischen 65 und 75 Jahren, 9.415 Personen im Alter von 75 bis 85 Jahren und 2.766 Eichsfelder sind älter als 85 Jahre. Den Bevölkerungsvorausberechnungen des Thüringer Landesamtes für Statistik sowie dem Analysebericht zur sozialen Lage im Landkreis Eichsfeld zufolge wird bis 2035 der Anteil der über 65-Jährigen steigen, die Anteile der 0- bis 20-Jährigen und 20- bis 65-Jährigen werden sinken.

 

Ziele der Landes- und Regionalplanung

Bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen sollen die Folgen des demografischen Wandels berücksichtigt werden, um soziale und technische Infrastrukturen zu sichern und weiterzuentwickeln. In den kommenden 10 bis 15 Jahren ist mit einer differenzierten Bevölkerungsentwicklung, weiteren Bevölkerungsverlusten und einer Zunahme des Seniorenanteils zu rechnen.

Damit einher geht eine tendenzielle Zunahme des Bedarfs an ärztlichen, gesundheitsfürsorgerischen und pflegerischen Angeboten sowie an persönlichen Unterstützungsdienstleistungen und einem zunehmenden Bedarf an Fachkräften in den genannten Berufsgruppen.

Nach dem LEP 2025 ist mit einem wachsenden Bedarf an seniorengerechten, barrierefreien Angeboten des ÖPNV oder anderen alternativen Mobilitätskonzepten. Weiterhin ist mit einer steigendenden Nachfrage an kleinen und kostengünstigen Wohnungen aufgrund einer Zunahme von Ein-Personen-Haushalten zu rechnen.

Sowohl der LEP 2025 als auch der Regionalplan Nordthüringen fordern, den Standortfaktor Sport als Bestandteil der kommunalen Daseinsfürsorge zu stärken. Dies beinhaltet bei Sanierung und Neubau von Sportstätten die veränderten Bedarfe und unterschiedlichen Herausforderungen, u.a. Senioren-, Rehabilitationssport und Prävention zu berücksichtigen.

Seniorenbeiräte und -beauftragte

Gem. § 1 Abs. 1 Thüringer Gesetz zur Stärkung der Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte von Senioren (ThürSenMitwBetG) soll durch die Stärkung der Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte von Senioren deren gesellschaftliche Teilhabe verbessert werden.

Kommunale Seniorenbeiräte arbeiten eigenständig, konfessionell, verbands- sowie parteipolitisch unabhängig. In Gemeinden mit bis zu 10.000 Einwohnern können die Interessenvertretungen gebildet werden, in Gemeinden mit höherer Einwohnerzahl ist die Bildung eines Seniorenbeirates verpflichtend. Die Seniorenbeiräte arbeiten ehrenamtlich und werden auf Vorschlag der Seniorenorganisationen gewählt.

Aufgabe der Seniorenbeiräte ist es, Ansprechpartner für Senioren zu sein, Gemeinden und Landkreise in Angelegenheiten, die Senioren betreffen, zu beraten sowie Stellungnahmen und Empfehlungen zu erarbeiten. Vor allen Entscheidungen, die für Belange von Senioren relevant sind, ist der Seniorenbeirat anzuhören. Als sachkundige Bürger können die Beiräte in die Ausschüsse der Gemeinden berufen werden.

Der ehrenamtliche Seniorenbeauftragte und dessen Stellvertreter werden durch den Kreistag gewählt. Die Seniorenbeiräte haben ein Vorschlagsrecht in den Landkreisen. Weiterhin unterstützen die Seniorenbeauftragten die Seniorenbeiräte in ihrer Arbeit und sind Ansprechpartner für Senioren. Aufgabe ist es, Anliegen, Probleme und Anregungen der Seniorenbeiräte und Senioren gegenüber der kommunalen Verwaltung zu vertreten. Vor Entscheidungen des Kreistags, die Senioren betreffen, sind die Seniorenbeauftragten anzuhören. Sie können als sachkundige Bürger in die Ausschüsse des Kreistags berufen werden.  Die kommunalen Seniorenbeauftragten vertreten die Interessen der Senioren im Landeseniorenrat.

Die kommunale Seniorenbeauftragte des Landkreises Eichsfeld ist Janett Pfaff.

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