Angebote und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung

Körperlich wesentlich behinderte Menschen

In diesen Fällen wird eine unwiderlegbare Vermutung aufgestellt, dass es sich um eine wesentlich körperliche Behinderung handelt, in sonstigen Fällen ist durch eine Einzelfallprüfung festzustellen, ob die körperliche Regelwidrigkeit eine erhebliche Beeinträchtigung der Fähigkeit zur Eingliederung in die Gesellschaft zur Folge hat.

Geistig wesentlich behinderte Menschen

Geistig wesentlich behindert sind Personen, die infolge einer Schwäche ihrer geistigen Kräfte in erheblichen Umfang in ihrer Fähigkeit zur Teilhabe am Leben in der Gesellschaft eingeschränkt sind.

Seelisch wesentlich behinderte Menschen

Die nach § 3 VO nach § 60 SGB XII genannten Störungen können eine wesentliche Behinderung zur Folge haben. Dort wird bei bestimmten körperlichen Regelwidrigkeiten unwiderlegbar vermutet, dass eine wesentliche Behinderung vorliegt. Bei den seelischen Störungen muss hingegen nach Breite, Tiefe und Dauer so intensiv sind, dass sie die Fähigkeit zur Eingliederung in die Gesellschaft erheblich beeinträchtigen. Seelische Störungen, die eine wesentliche Einschränkung der Teilhabefähigkeit zur Folge haben können sind:

  • Körperlich nicht begründbare Psychosen
  • Suchtkrankheiten
  • Neurosen und Persönlichkeitsstörungen
  • Seelische Krankheiten als Folge von Krankheiten oder Verletzungen, des Gehirns, von Anfallsleiden oder von anderen Krankheiten oder körperlichen Beeinträchtigungen

Menschen mit einer Behinderung im Landkreis Eichsfeld

Im Landkreis Eichsfeld lebten zum Stichtag 31.12.2019 9.332 schwerbehinderte Menschen. Der Anteil der Personen mit einer Schwerbehinderung, die älter als 65 Jahre sind, beträgt ca. 54 %.

Laut dem Zweiten Thüringer Sozialstrukturatlas ist der Anteil der Personen mit einer Schwerbehinderung in der Gruppe der unter 18-Jährigen und innerhalb der 18- bis 65-Jährigen in den Jahren 2010 bis 2014 auf niedrigem Niveau gestiegen und seitdem konstant geblieben. In der Altersgruppe der über 65-Jährigen steigt der Anteil der Personen mit einer Schwerbehinderung seit 2010 kontinuierlich. Dies ist mit der steigenden Lebenserwartung zu erklären und führt zu besonderen Pflegebedarfen älterer Menschen.

Ziele der Landes- und Regionalplanung

Um gleichwertige Lebensverhältnisse sicherzustellen und die UN-Behindertenkonventionen umzusetzen, sollen soziale Infrastrukturen, bspw. Bildungs-, Kultur- und Freizeiteinrichtungen für Menschen mit Behinderungen und mit Mobilitätseinschränkungen nach dem LEP 2025 wohnortnah vorgehalten werden.

Der Regionalplan Nordthüringen legt fest, dass mindestens in den Mittelzentren behinderte oder von einer Behinderung bedrohte Kinder in einer Kindertageseinrichtung betreut werden sollen. In den Grundzentren sollen Einrichtungen vorgehalten werden, die Kinder im krippenfähigen Alter betreuen.

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