Geflügelpest - Weiterer Verdachtsfall im Landkreis - Veterinäramt bereitet Aufstallungsanordnung vor

Mittlerweile wurde der erste Verdachtsfall (frisch verendeter Kraniche aus der Gemeinde Dingelstädt) durch das Bundesinstitut für Tiergesundheit als positiv für das Geflügelpestvirus bestätigt. Damit gilt die Wildvogel- Geflügelpest für den Landkreis Eichsfeld als offiziell festgestellt.

Am vergangenen Sonntag meldete zudem ein aufmerksamer Jagdpächter den Fund von Überresten eines großen Vogels in seinem Revier bei Dingelstädt. Sein Hund hatte die Kadaverteile ausfindig gemacht. Das Veterinäramt wurde unverzüglich tätig und konnte Sonntagabend trotz Dunkelheit vor Ort mithilfe des Pächters einen großen Flügel mit Brustbeinknochen bergen. Die Bestandteile waren noch nicht verwest, sondern sehr frisch und wurden am Montag ins Landeslabor überstellt.

Mit Zwischenbefund von Dienstagnachmittag handelte es sich bei den Fragmenten um die Tierart Kranich mit positivem Nachweis auf Geflügelpest. Das Endergebnis des FLI steht noch aus.

Dieser Fall zeigt anschaulich, wie eine Verbreitung der Geflügelpest im ländlichen Raum stattfinden kann. Der tote Tierkörper wurde in diesem Fall offensichtlich von Fuchs oder diversen anderen Tierarten, die Aas gern als Nahrungsquelle nutzen, verschleppt. Der Jagdpächter berichtet auch von zahlreichen Rabenvögeln in seinem Revier.

Auf diese Weise kann das Geflügelpestvirus sehr leicht auf Geflügelhaltungen in der Umgebung übertragen werden.

Das Veterinäramt aktualisiert daher seine Risikoeinschätzung und bereitet eine Aufstallungsanordnung vor. Alle Geflügelhalter werden gebeten, in den kommenden Tagen entsprechende Vorkehrungen zu treffen, um Ihr Geflügel sicher unterzubringen. Aus Erfahrung ist die Aufstallung insbesondere von vielen Tieren über längere Zeiträume nicht immer unproblematisch.

Sofern Stallkapazitäten nicht ausreichen und/oder eine Bestandsreduktion nicht in Frage kommt, ist auch die Errichtung von Schutzvorrichtungen möglich. Als wildvogelsicher gelten Ausläufe mit einer nach oben geschlossenen Abdeckung (z. B. befestigte Planen), an den Seitenrändern dürfen auch Netze mit möglichst geringer Maschenweite zum Einsatz kommen. Weiterhin wird nochmal auf die geltenden Biosicherheitsvorschriften hingewiesen.

Nicht zuletzt sollte jeder Halter für sich nochmal überlegen, wie sein Geflügelbestand so gesichert werden kann, dass Fuchs und Marder kein leichtes Spiel haben.

Das Veterinäramt steht bei Rückfragen zur Geflügelpest gern zur Verfügung und erbittet auch weiterhin Aufmerksamkeit in Bezug auf totes oder krankes Wild- und Wassergeflügel, um dies zügig entfernen und weitere Ansteckungen verhindern zu können.

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