Bekanntmachung der Entscheidung über den Antrag der Firma ABO Energy GmbH & Co. KGaA auf Erteilung einer Genehmigung nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG)

zur Errichtung und zum Betrieb von vier Windenergieanlagen vom Typ NORDEX N163 (Nabenhöhe 164 m, Rotordurchmesser 163 m, Gesamthöhe 245,5 m, Nennleistung 7 MW) im Windpark Sonnenstein auf den Standorten 37345 Sonnenstein/ OT Weißenborn-Lüderode, Gemarkung Lüderode, Flur 1 – Flurstücke 19, 145, 146 und 221 sowie Flur 2 – Flurstücke 73 und 74/1

Gemäß § 19 Abs. 3 Satz 2 und 3 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 18. Juni 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 183), i. V. m. § 21a der Neunten Verordnung zur Durchführung des BImSchG (Verordnung über das Genehmigungsverfahren – 9. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 1992 (BGBl. I S. 1001), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 03. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 225), wird auf Antrag des Vorhabenträgers hiermit folgendes öffentlich bekannt gemacht:

Der Firma ABO Energy GmbH & Co. KGaA, Unter den Eichen 7 in 65195 Wiesbaden wurde durch den Landkreis Eichsfeld als Untere Immissionsschutzbehörde ein Genehmigungsbescheid nach § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb von vier Windenergieanlagen vom Typ NORDEX N163 (Nabenhöhe 164 m, Rotordurchmesser 163 m, Gesamthöhe 245,5 m, Nennleistung 7 MW) im Windpark Sonnenstein auf den Standorten 37345 Sonnenstein/ OT Weißenborn-Lüderode, Gemarkung Lüderode, Flur 1 – Flurstücke 19, 145, 146 und 221 sowie Flur 2 – Flurstücke 73 und 74/1 erteilt.

In diesem Genehmigungsbescheid 05/24 des Landkreises Eichsfeld vom 08.07.2026 (Az.: 56102.001.05/24) wird Folgendes verfügt:

Die Firma ABO Energy GmbH & Co. KGaA, Unter den Eichen 7 in 65195 Wiesbaden, erhält nach Maßgabe der im Weiteren festgelegten Inhalts- und Nebenbestimmungen die Genehmigung gemäß § 4 BImSchG i. V. m. der 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (4. BImSchV) sowie der Nummer 1.6.2 (V) des Anhangs 1 zu dieser Verordnung

zur Errichtung und zum Betrieb von vier Windenergieanlagen vom Typ NORDEX N163 mit einer Nabenhöhe von je 164 m, einem Rotordurchmesser von je 163 m, einer Gesamthöhe von je 245,5 m und einer Nennleistung von jeweils 7 MW auf folgenden Standorten im „Windpark Sonnenstein“ in 37345 Sonnenstein/ OT Weißenborn-Lüderode:

Bezeichnung

WEA

Gemarkung

Flur

Flurstück(e)

Ostwert*

(Rechtswert)

Nordwert*

(Hochwert)

WEA 1

Lüderode

1

221

32600478

5710553

WEA 2

Lüderode

1

145, 146

32600682

5709992

WEA 3

Lüderode

1

19

32600992

5710431

WEA 4

Lüderode

2

73, 74/1

32601249

5709912

* gemäß UTM ETRS 89, Zone 32

 

Diese Genehmigung schließt gemäß § 13 BImSchG insbesondere die Baugenehmigung nach     § 62 Thüringer Bauordnung (ThürBO), die luftverkehrsrechtliche Zustimmung gemäß § 14 Luftverkehrsgesetz (LuftVG), die denkmalschutzrechtliche Erlaubnis nach § 13 Thüringer Denkmalschutzgesetz (ThürDSchG), die naturschutzrechtliche Zulassung der Ausnahme von den Verboten des § 44 nach § 45 Abs. 7 Nr. 5 i. V. m. § 45b Abs. 8 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), die Genehmigung der bauzeitlichen Verrohrung des Gewässers II. Ordnung „Die Bucht“ zur Gewässerquerung nach § 28 Thüringer Wassergesetz (ThürWG) i. V. m. § 36 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) sowie die Zulassung der Ausnahmen nach § 16 Abs. 3 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) für den Verzicht auf eine ortsfeste Abfüll- und Umschlagfläche sowie für einen außenliegenden Rückkühler ein.

Der naturschutzrechtliche Eingriff wurde gemäß § 17 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)    i. V. m. § 7 Abs. 1 Thüringer Naturschutzgesetz (ThürNatG) im Einvernehmen mit der Unteren Naturschutzbehörde im Landkreis Eichsfeld zugelassen.

 

Inhaltsbestimmungen

A) Der Genehmigung liegen folgende Unterlagen zugrunde, welche Bestandteil dieses Bescheides sind:

Formular Inhaltsverzeichnis                                                                       (9 Blatt)

1 Antrag

Formular 1.1 – Antrag   für eine Genehmigung oder eine Anzeige nach dem

Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)                            (6 Blatt)

Formular 1.2 – Kurzbeschreibung                                                               (5 Blatt)

Formular 1.3 – Sonstiges (streng vertrauliche Unterlagen, Herstell-/ Rückbau-

kosten, Vollmacht, Handelsregisterauszug, Umfirmierung)         (62 Blatt)

 

2 Lagepläne

Formular 2.1 – Topographische Karte M 1:25.000                                       (2 Blatt)

Formular 2.2 – Grundkarte M 1:10.000                                                        (2 Blatt)

Formular 2.3 – Amtlicher Flurkartenauszug                                                  (10 Blatt)

Formular 2.4 – Bauzeichnungen                                                                  (105 Bl.)

Formular 2.5 – Werksgelände- und Gebäudeplan                                           (9 Blatt)

3 Anlage und Betrieb

Formular 3.1 – Betriebsbeschreibung                                                           (24 Blatt)

Formular 3.3 – Gliederung der Anlage                                                         (2 Blatt)

Formular 3.4 – Betriebsgebäude, Maschinen, Apparate, Behälter                     (2 Blatt)

Formular 3.5 – Angaben zu gehandhabten Stoffen                                        (18 Blatt)

Formular 3.5.1 – Sicherheitsdatenblätter der gehandhabten Stoffe              (247 Bl.)

Formular 3.6 – Maschinenaufstellungspläne                                                  (14 Blatt)

Formular 3.7 – Maschinenzeichnungen                                                         (4 Blatt)

4 Emissionen und Immissionen im Einwirkungsbereich der Anlage

Formular 4.1 – luftverunreinigende Emissionen und Gerüche                           (11 Blatt)

Formular 4.5 – Betriebszustand und Schallemissionen                                    (1 Blatt)

Formular 4.6 – Schallimmissionen                                                               (54 Blatt)

Formular 4.10 – Sonstiges (Schattenwurfprognose, Stellungnahme Gutachter)   (56 Blatt)

5 Messung von Emissionen und Immissionen sowie Emissionsminderung

Formular 5.1 – Vorgesehene Maßnahmen zum Schutz vor und zur Vorsorge

                          gegen schädliche Umwelteinwirkungen                                    (139 Bl.)

6 Anlagensicherheit

Formular 6.1 – Anwendbarkeit der Störfall-Verordnung                                  (1 Blatt)

Formular 6.4 – Sonstiges (Blitzschutz, Erdung, Netzschutzsystem)                   (25 Blatt)

7 Arbeitsschutz

Formular 7.1 – Vorgesehene Maßnahmen zum Arbeitsschutz                           (148 Bl.)

Formular 7.6 – Sonstiges (Flucht- und Rettungsplan)                                     (11 Blatt)

8 Betriebseinstellung

Formular 8.1 – Vorgesehene Maßnahmen für den Fall der Betriebseinstellung     (12 Blatt)

9 Abfälle

Formular 9.6 – Sonstiges (Abfallbeseitigung, Abfälle beim Betrieb)                   (15 Blatt)

11 Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

Formular 11.1 – Beschreibung wassergefährdender Stoffe/ Gemische               (3 Blatt)

Formular 11.8 – Sonstiges (AwSV-Formular, Sicherheitsdatenblätter,

Unterlagen Verzicht auf ortsfeste Abfüll-/ Umschlagfläche und

außenliegender Rückkühler, Betriebsanweisungen)                 (310 Bl.)

12 Bauvorlagen und Unterlagen zum Brandschutz

Formular 12.1 – Bauantrag                                                                       (5 Blatt)

Formular 12.3 – Baubeschreibung                                                               (5 Blatt)

Formular 12.4 – Schriftlicher Teil des Lageplans                                            (23 Blatt)

Formular 12.5 – Erklärung des Tragwerkplaners zur Prüfpflicht des Vorhabens   (1041 B.)

Formular 12.6 – Brandschutz                                                                     (25 Blatt)

Formular 12.7 – Sonstige (Bauvorlageberechtigung, Vollmacht, Baugrunduntersuchung (11 Blatt)

13 Natur, Landschaft und Bodenschutz

Formular 13.1 – Angaben zum Betriebsgrundstück und zur Wasserversorgung

sowie zu Natur, Landschaft und Bodenschutz                         (3 Blatt)

Formular 13.2 – Vorprüfung nach § 34 BNatSchG - Allgemeine Angaben           (1 Blatt)

Formular 13.5 – Sonstiges (Avifaunistische Untersuchungen, saP, HPA,

FFH-VVU, FFH-VU, Fledermausuntersuchungen, Ausnahme-

antrag nach § 45 Abs. 7 BNatSchG, Erläuterung Micrositing,

Visualisierung, LBP, Fledermausmodul)                                 (500 Bl.)

14 Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)

Formular 14.1 – Klärung des UVP-Erfordernisses                                           (1 Blatt)

Formular 14.3 – Angaben zur Ermittlung und Beurteilung der UVP-Pflicht für

Anlagen nach dem BImSchG                                               (2 Blatt)

Formular 14.3a – UVP-Pflicht oder Einzelfallprüfung                                       (3 Blatt)

Formular 14.4 – Sonstiges (UVP-VP, Visualisierung)                                       (62 Blatt)

15 Chemikaliensicherheit

Formular 15.3 – Sonstiges (Erklärung Nichtanwendung SF6)                          (3 Blatt)

16 Anlagespezifische Antragsunterlagen

Formular 16.1.1 – Standorte der Anlagen                                                    (1 Blatt)

Formular 16.1.2 – Raumordnung/ Zielabweichung/ Regionalplanung                 (2 Blatt)

Formular 16.1.3 – Sicherheitstechnische Einrichtungen und Vorkehrungen        (66 Blatt)

Formular 16.1.4 – Standsicherheit                                                              (42 Blatt)

Formular 16.1.5 – Anlagenwartung                                                             (19 Blatt)

Formular 16.1.6 – Zuwegung, Kabelverbindung, Kranstellfläche                       (147 Bl.)

Formular 16.1.7 – Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen                           (59 Blatt)

Formular 16.1.8 – Abstände/ Erschließung                                                   (482 Bl.)

Formular 16.1.9 – Daten der beantragten Anlage                                          (1 Blatt)

Formular 16.1.10 – Oktav-Schalleistungspegel der beantragten Anlage             (1 Blatt)

17 Sonstige Unterlagen

Formular 17.1 – Sonstige Unterlagen (Formular Richtfunk, Delaborierung,

Abfragen Netzbetreiber, Anfrage Seismologische Messstation,

unverbindliche Auskunft Bundeswehr, Aufstellung Flurstücke

für Fundamente, Kranstellflächen, Abstandsflächen und

Zuwegungen                                                                    (90 Blatt)

Die Anlagen sind entsprechend den vorgelegten und in diesem Abschnitt genannten Unterlagen zu errichten und zu betreiben, soweit im Folgenden keine abweichenden Regelungen getroffen werden.

B) Diese Genehmigung erlischt gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG, wenn ab dem Zeitpunkt der Vollziehbarkeit des Genehmigungsbescheides nicht innerhalb von 5 Jahren mit dem Betrieb der Anlage begonnen wurde.

Die Inbetriebnahme einzelner Windenergieanlagen hemmt nicht den Lauf der Erlöschensfristen im Hinblick auf diejenigen Windenergieanlagen, die nicht innerhalb der o. g. Frist in Betrieb genommen wurden. Auf Hinweis H8 wird ergänzend verwiesen.

C) Betriebsbeschränkungen Lärmschutz:

Die antragsgegenständlichen Windenergieanlagen vom Typ NORDEX N163-7000-164, in der Schallimmissionsprognose der Ramboll Deutschland GmbH vom 27.03.2024, Bericht Nr. 24-1-3006-000-NB als WEA 1 bis WEA 4 bezeichnet, sind so zu errichten und zu betreiben, dass folgende Emissionspegel nicht überschritten werden (Betriebsmodus: Mode 0):              

Frequenz
f [Hz]

63

125

250

500

1000

2000

4000

8000

Σ Lgesamt

LWA Okt [dB(A)]

88,6

96,2

98,3

99,5

101,3

102

96,4

82,0

107,4

Le,max Okt [dB(A)]

90,3

97,9

100

101,2

103

103,7

98,1

83,7

109,1

LO Okt [dB(A)]

90,7

98,3

100,4

101,6

103,4

104,1

98,5

84,1

109,5

             Le, max Okt   = maximal zulässiger Oktavband-Emissionspegel

             LWA Okt     = Oktavband-Schallleistungspegel

             LO Okt       = Oktavband-Schallleistungspegel unter Berücksichtigung des

                             90% Vertrauensintervall

Für die vier geplanten Windenergieanlagen sind zur Geräuschminimierung die Rotorblätter mit sog. Serrated Trailing Edges (gezackte Hinterkanten) auszustatten.

D) Betriebsbeschränkungen Schattenwurf:

Die antragsgegenständlichen Windenergieanlagen vom Typ NORDEX N163-7000-164, in der Schattenwurfprognose der Ramboll Deutschland GmbH vom 12.04.2024, Bericht Nr. 24-1-3006-000-SB als WEA 1 bis WEA 4 bezeichnet, sind so zu errichten und zu betreiben, dass an keinem der maßgeblichen Immissionsorte (W01 bis W20 laut Nr. 2.2 und Tabelle 3 der Schattenwurfprognose, S. 73 bis 76/122 sowie S. 78 bis 79/122 der Antragsunterlagen) die folgenden Immissionsrichtwerte (IRW) überschritten werden:

jährliche astronomisch mögliche Beschattungsdauer < 30 h

tägliche astronomisch mögliche Beschattungsdauer < 30 min

Die Windenergieanlage WEA 2 ist mit einer Schattenwurfabschaltautomatik auszustatten, die die Einhaltung dieser Anforderungen sicherstellt.

E) Betriebsbeschränkung Greifvögel:

Es hat eine temporäre Abschaltung aller vier Windenergieanlagen bei landwirtschaftlichen Bewirtschaftungsereignissen zur Minimierung des Vogelschlagrisikos zu erfolgen. Zu Zeitphasen der Grünland-Mahd und Ernte von Feldfrüchten sowie des Pflügens zwischen dem 01. April und dem 31. August jeden Jahres auf Flächen, die in weniger als 250 Metern Entfernung vom Mastmittelpunkt einer Windenergieanlage gelegen sind, haben die Abschaltungen der Windenergieanlagen von Beginn des Bewirtschaftungsereignisses bis mindestens 24 Stunden nach Beendigung des Bewirtschaftungsereignisses jeweils von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang zu erfolgen. Auf Hinweis H16 wird ergänzend verwiesen.

F) Betriebsbeschränkung Fledermäuse:

Zur Minimierung des Kollisionsrisikos für wandernde bzw. im freien Luftraum fliegende Fledermäuse sind fledermausfreundliche Betriebszeiten aller vier Windenergieanlagen wie folgt vorzusehen:

  1. a) Abschaltungen vom 15. März bis zum 31. Oktober jeden Jahres,
  2. b) in der Zeit von einer Stunde vor Sonnenuntergang bis eine Stunde nach Sonnenaufgang am Standort der Windenergieanlagen,
  3. c) in Zeiten ohne Niederschlag,
  4. d) bei Temperaturen ≥ 10°C in Gondelhöhe,
  5. e) für die WEA 3 und 4 bei Windgeschwindigkeiten ≤ 7 m/s in Gondelhöhe und
  6. f) für die WEA 1 und 2 bei Windgeschwindigkeiten ≤ 6,5 m/s in Gondelhöhe.

Die Zeiteinheit für die Gefährdungsbeurteilung mit anschließender Reaktion (Abschaltung auf Trudelbetrieb) anhand der gemessenen Werte hat im 10-Minuten-Intervall zu erfolgen. Auf Hinweis H17 wird ergänzend verwiesen.

 

Nebenbestimmungen

Zur Sicherstellung der Genehmigungsvoraussetzungen nach § 6 BImSchG sind dem Genehmigungsbescheid gemäß § 1 Abs. 1 Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz (ThürVwVfG) i. V. m. § 36 Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) und § 12 Abs. 1 BImSchG allgemeine Auflagen sowie Auflagen und Bedingungen zum Immissionsschutz, zum Abfall- und Wasserrecht, zum Boden- und Naturschutz, zum Bauplanungs- und Bauordnungsrecht, zum Brand-, Denkmal- und Arbeitsschutz, zur Landwirtschaft, zur Geoinformation, zum Straßen- und Luftverkehr sowie zu Erfordernissen der Bundeswehr beigefügt.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Landratsamt des Landkreises Eichsfeld, Friedensplatz 8, 37308 Heilbad Heiligenstadt eingelegt werden.

Der Widerspruch eines Dritten gegen diesen Bescheid hat keine aufschiebende Wirkung. Der Widerspruch ist binnen eines Monats nach seiner Erhebung zu begründen.

Ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen diesen Bescheid nach § 80 Absatz 5 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) kann nur innerhalb eines Monats nach Zustellung dieses Bescheides beim Thüringer Oberverwaltungsgericht in Weimar gestellt und begründet werden.

Hinweis:

Der Widerspruch kann schriftlich, zur Niederschrift oder durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments an das besondere Behördenpostfach des Landkreises Eichsfeld (beBPo) oder an die E-Mail-Adresse poststelle@kreis-eic.de erhoben werden, sofern die Übermittlung mit qualifizierter elektronischer Signatur erfolgt.

 

 

Hinweise gemäß 21 a der 9. BImSchV i. V. m. § 10 Abs. 8 BImSchG:

 

Der gesamte Genehmigungsbescheid einschließlich dessen Begründung sowie die diesem zugrundeliegenden Antragsunterlagen, mit Ausnahme der Unterlagen nach § 10 Abs. 2 Satz 1 BImSchG (Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse), können in der Zeit vom

 

05.08.2026 bis einschließlich 18.08.2026

  1. auf der Homepage des Landkreises Eichsfeld (kreis-eic.de) unter der Rubrik Ausschreibungen und Bekanntmachungen – Vorankündigungen und weitere Bekanntmachungen sowie
  2. im UVP-Portal (uvp-verbund.de)

eingesehen werden.

 

Zusätzlich wird auf Verlangen eines Beteiligten ihm eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt, beispielsweise durch die Einsichtnahme in die o. g. Unterlagen im Umweltamt des Landkreises Eichsfeld, Leinegasse 11 in 37308 Heilbad Heiligenstadt, während der Öffnungszeiten (Montag: 08:30 – 12:00 Uhr, Dienstag: 08:30 – 12:00 Uhr und 13:30 – 17:00 Uhr, Mittwoch: nur nach Vereinbarung, Donnerstag: 08:30 – 12:00 Uhr und 13:30 – 17:00 Uhr, Freitag: nur nach Vereinbarung).

Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten, die keine Einwendung erhoben haben, als zugestellt. Die o. g. Widerspruchsfrist beginnt somit am Tag nach dem Ende der Auslegungsfrist, also am 19.08.2026.

Vom Tage der öffentlichen Bekanntmachung an bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist können der Genehmigungsbescheid und seine Begründung von den Personen, die Einwendungen erhoben haben, schriftlich beim Umweltamt des Landkreises Eichsfeld, Leinegasse 11 in 37308 Heilbad Heiligenstadt, oder elektronisch unter E-Mail: umweltamt@kreis-eic.de angefordert werden. Die Übersendung des Bescheids erfolgt formlos und setzt keine neuen Rechtsmittelfristen in Gang.

 

Heilbad Heiligenstadt, den 30.07.2026

 

Die Landrätin

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