Amtsblatt für den Landkreis Eichsfeld Nr. 50

Herausgeber: Landkreis Eichsfeld

Bezugsmöglichkeiten: Das Amtsblatt kann beim Landkreis Eichsfeld/Büro der Landrätin Gremien- und Öffentlichkeitsarbeit, Friedensplatz 8, 37308 Heilbad Heiligenstadt, als Abonnement, Einzelausgabe oder blattweise bezogen werden. Tel.: 03606 650-1050 / -1051 / -1052 / -1053; Preis je Doppelseite 0,10 € zuzüglich Versandkosten.

Erscheinungsweise: in der Regel dienstags, auch unter der Internetadresse www.kreis-eic.de (Aktuelles, Amtsblatt)

Inhaltsübersicht

Teil B Veröffentlichungen sonstiger Stellen

Wasserleitungsverband „Ost-Obereichsfeld“ Helmsdorf, An der Hauptstraße 3, 37351 Dingelstädt

5. ordentlichen Verbandsversammlung der Legislaturperiode 2024 bis 2029 am 20.11.2025

Wasser- und Abwasserzweckverband, "Eichsfelder Kessel", Breitenworbiser Str. 1, 37355 Niederorschel

37. Sitzung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes „Eichsfelder Kessel“, Niederorschel am 27.11.2025

Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Obereichsfeld, Philipp-Reis-Straße 2, 37308 Heilbad Heiligenstadt

78. ordentliche Verbandsversammlung am 20.11.2025

Waldgenossenschaft „Waldinteressentengemeinschaft Röhrigsberg“, Hauptstraße 18, 37318 Röhrig

Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreis Eichsfeld auf der Grundlage des § 54 Abs. 2 Satz 2 Thüringer Waldgesetz (ThürWaldG)

Inhalt

Teil A Öffentliche Bekanntmachungen des Landkreises Eichsfeld

6. Sitzung des Jugendhilfeausschusses des Kreistages des Landkreises Eichsfeld am 18.11.2025

Die 6. Sitzung des Jugendhilfeausschusses des Kreistages des Landkreises Eichsfeld findet am Dienstag, den 18.11.2025 um 15:00 Uhr im Kreistagssaal des Landkreises Eichsfeld, Göttinger Straße 5, Heilbad Heiligenstadt statt.

 

Tagesordnung

 

Öffentlicher Teil

 

1.

Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

2.

Festlegung der Tagesordnung

3.

Genehmigung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der 5. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 02.09.2025

4.

Berichte aus den Unterausschüssen und AG's

4.1.

Unterausschuss KJFP

4.2.

Unterausschuss SSA

4.3.

AG Jugendarbeit/ Jugendsozialarbeit

4.4.

AG Jugendschutz

4.5.

AG Schulsozialarbeit

4.6.

Runde der Verfahrensbeteiligten

4.7.

HAKI

4.8.

AK Häusliche Gewalt

4.9.

Netzwerk Frühe Hilfen

4.10.

AG Eichsfelder Kinderschutz

4.11.

AG LSZ

4.12.

AK Sucht

4.13.

Kreisjugendring

5.

Projektvorstellung Erziehungsberatungsstellen

6.

Förderung von Jugendhilfeprojekten

6.1.

Projektförderung - Ferienfreizeit - Antrag des Vereins zur Förderung der Bergschule e. V.

7.

Kinder- und Jugendförderplan 2028 -2032 - aktueller Stand des Planungsprozesses

8.

Unterausschuss Kinder- und Jugendförderplan - personelle Veränderungen

9.

Mitteilungen und Anfragen

Nicht öffentlicher Teil

 

Heilbad Heiligenstadt, 04.11.2025

 

 

 

Die Landrätin

Korrektur: Betrauungsvereinbarung ÖPNV 2024 – Anzahl Regionalbusverkehr 32 statt 34 Linien; Bezug: Amtsblatt Nr. 44 vom 30.09.2025

In der Veröffentlichung im Amtsblatt Nr. 44 vom 30.09.2025, Abschnitt C „Darstellung des öffentlichen Dienstleistungsauftrages, der Betrauungsvereinbarung und der ausgewählten Betreiber der öffentlichen Dienste“, wurde die Anzahl der Linien im Regionalbusverkehr irrtümlich mit 34 angegeben; richtig sind 32 Linien.

Zweckvereinbarung zwischen der Stadt Leinefelde-Worbis und der Gemeinde Am Ohmberg zur Übertragung der Aufgaben des Standesamtes vom 24.11.2011 (Amtliche Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreises Eichsfeld Nr. 34/2011 vom 01.12.2011, Seiten 219-221) –

Kündigung der Zweckvereinbarung durch die Gemeinde Am Ohmberg, Bekanntmachung über die Genehmigung der Aufhebung der Zweckvereinbarung

Die aufgrund der form- und fristgerechten Kündigungserklärung der Gemeinde Am Ohmberg gegenüber der Stadt Leinefelde-Worbis bewirkte Aufhebung der oben genannten Zweckvereinbarung mit Wirkung zum 01.01.2026 wurde mit den Bescheiden des Landratsamtes des Landkreises Eichsfeld vom 05.11.2025 als zuständige Aufsichtsbehörde gemäß § 11 Abs. 2, 13 Abs. 2 Satz 1 und 2 i. V. m. § 46 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 des Thüringer Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Oktober 2001 (GVBI. S. 290), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 23. Juli 2013 (GVBI. S. 194, 201) genehmigt.

 

Der Verfügungstenor der Genehmigungen lautet:

 

1. Die aufgrund der form- und fristgerechten Kündigung der

Gemeinde Am Ohmberg

(Beschluss-Nr. 114-12/2025 vom 28.05.2025,
Kündigungsschreiben vom 18.06.2025)

gegenüber der Stadt Leinefelde-Worbis

bewirkte Aufhebung der Zweckvereinbarung zur Übertragung der Aufgaben des Standesamtes mit Wirkung zum 01.01.2026 wird nach § 11 Abs. 2 i. V. m. § 13 Abs. 2 Satz 1 und 2 ThürKGG genehmigt.

 

2. Dieser Bescheid ergeht kostenfrei.

Hiermit werden gemäß § 13 Abs. 5 i. V. m. § 12 Abs. 1 Satz 1 ThürKGG die genehmigungspflichtige Aufhebung der Zweckvereinbarung sowie die erforderlichen Genehmigungen amtlich bekannt gemacht.

Hinweis:

Die beteiligten Gebietskörperschaften sollen in der für die Bekanntmachung ihrer Satzungen vorgesehenen Form auf die Veröffentlichung der Aufsichtsbehörde, entsprechend § 13 Abs. 5 i. V. m. § 12 Abs. 1 Satz 4 ThürKGG, hinweisen.

 

Heilbad Heiligenstadt, den 05.11.2025

 

gez. Dr. Frant

Landrätin

Bekanntmachung der Genehmigung der Zweckvereinbarung zur Übertragung der Aufgaben und Befugnisse des Standesamtes der Gemeinde Am Ohmberg auf die Gemeinde Sonnenstein

Die Beschlüsse zum Abschluss der Zweckvereinbarung über die Übertragung der Aufgaben und Befugnisse des Standesamtes wurden von allen Beteiligten gefasst.

 

Der Abschluss der genannten Zweckvereinbarung wurde mit den Bescheiden des Landratsamtes des Landkreises Eichsfeld vom 04.11.2025 als zuständige Aufsichtsbehörde gemäß § 11 Abs. 2 i. V. m. § 46 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 des Thüringer Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsar-beit (ThürKGG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Oktober 2001 (GVBl. S. 290), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 23. Juli 2013 (GVBl. S. 194, 201), genehmigt.

 

Der Verfügungstenor der Genehmigungen lautet:

 

1.       Die zwischen der Gemeinde Sonnenstein

         (Beschluss-Nr. 29-07/2025-GR vom 01.09.2025)

 

und der

 

         Gemeinde Am Ohmberg

         (Beschluss-Nr. 132-14/2025 vom 20.08.2025)

 

abgeschlossene Zweckvereinbarung zur Übertragung der Aufgaben und Befugnisse des Standesamtes wird nach § 11 Abs. 2 ThürKGG genehmigt.

 

2.       Dieser Bescheid ergeht kostenfrei.

 

Hiermit werden gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 ThürKGG der Abschluss der Zweckvereinbarung sowie die erforderlichen Genehmigungen amtlich bekannt gemacht.

 

Hinweis:

Die beteiligten Gebietskörperschaften sollen gem. § 12 Abs. 1 Satz 4 ThürKGG in der für die Bekanntmachung ihrer Satzungen vorgesehenen Form (siehe Hauptsatzung) auf die Veröffentlichung der Aufsichtsbehörde hinweisen.

 

Heilbad Heiligenstadt, den 04.11.2025

 

Dr. Frant

Landrätin

Zweckvereinbarung zur Übertragung der Aufgaben und Befugnisse des Standesamtes

Gemäß §§ 7 ff. des Thüringer Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) i. V. m. §§ 1, 6 des Thüringer Ausführungsgesetzes zum Personenstandsgesetz (ThürAGPStG) in den jeweils geltenden Fassungen, sowie des Beschlusses des Gemeinderates der Gemeinde Sonnenstein vom 01.09.2025, Beschluss-Nummer: 29-07/2025-GR und des Beschlusses des Gemeinderates der Gemeinde Am Ohmberg vom 20.08.2025, Beschluss-Nummer: 132-14/2025 schließen die

 

Gemeinde Sonnenstein,

vertreten durch die Bürgermeisterin

Frau Margit Ertmer

 

und die

 

Gemeinde Am Ohmberg,

vertreten durch den Bürgermeister

Herrn Karl-Josef Wand

 

folgende

 

Zweckvereinbarung:

§ 1

Aufgaben und Befugnisse

 

(1) Die Gemeinde Am Ohmberg überträgt der Gemeinde Sonnenstein die ihr aufgrund der § 1 Abs. 2 und 3 des Personenstandsgesetzes (PStG) vom 19. Februar 2007 (BGBl. I 2007, S. 122) in der jeweils geltenden Fassung und der aufgrund des PStG erlassenen Gesetze und Rechtsverordnungen obliegenden Aufgaben und zugleich alle damit verbundenen notwendigen Befugnisse (Standesamt).

 

(2) Die Gemeinde Sonnenstein verpflichtet sich, die der Gemeinde Am Ohmberg obliegenden Aufgaben und Befugnisse im Rahmen der durch diese Zweckvereinbarung geschaffenen örtlichen und sachlichen Zuständigkeit ab dem 01.01.2026 durch ihr Standesamt zu erfüllen.

§ 2

Kostenregelung

 

(1) Die Gemeinde Sonnenstein und die Gemeinde Am Ohmberg haben gemeinsam die Kosten des Standesamts zu tragen.

 

(2) Die Gemeinde Sonnenstein weist die für das Standesamt je Haushaltsjahr entstehenden Einnahmen und Ausgaben nach. Die Differenz zwischen den Einnahmen und Ausgaben bildet die Grundlage der gemeinsamen Kostentragung.

 

(3) Die Kostentragung erfolgt im Verhältnis der Einwohnerzahlen der beteiligten Gemeinden. Es gelten die vom statistischen Landesamt veröffentlichen Einwohnerzahlen mit dem Stand zum 31.12. des jeweiligen Vorjahres.

 

(4) Die Gemeinde Sonnenstein legt spätestens bis zum 01. Juli des Folgejahres für das abgelaufene Kalenderjahr, eine Berechnung des zu leistenden Kostenersatzes durch die Gemeinde Am Ohmberg vor. Der Berechnung ist eine Übersicht (Auszug aus der Jahresrechnung) beizufügen, die die jeweils im Vorjahr entstandenen Einnahmen und Ausgaben nachweist. Der zu leistende Kostenersatz durch die Gemeinde Am Ohmberg, ist innerhalb der im Festsetzungsbescheid festgelegten Zahlungsfrist zu begleichen. Für fällige, nicht rechtzeitig entrichtete Kostenerstattungen kann die Gemeinde Sonnenstein nach § 288 Abs. 2 BGB Verzugszinsen in Höhe von jährlich 8 Prozentpunkten über dem gültigen Basiszinssatz nach § 247 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) fordern.

 

§ 3

Geltungsdauer, Vertragsanpassung und -kündigung

 

(1) Diese Zweckvereinbarung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.

 

(2) Änderungen und Zusätze zu dieser Vereinbarung sind nach Beschlussfassung schriftlich der Aufsichtsbehörde zur Genehmigung vor der Bekanntmachung vorzulegen.

 

(3) Die Kündigung dieser Zweckvereinbarung kann im einseitigen Interesse nur schriftlich unter Einhaltung einer Frist von 6 Monaten zum 31.12. eines jeden Jahres erfolgen (ordentliche Kündigung). Daneben kann die Zweckvereinbarung aus wichtigem Grund gekündigt werden (außerordentliche Kündigung). Die zuständige Rechtsaufsichtsbehörde ist unverzüglich über eine Kündigung der Zweckvereinbarung zu unterrichten.

 

(4) Die Zweckvereinbarung kann im gegenseitigen Interesse durch Gemeinderatsbeschlüsse im laufenden Jahr aufgehoben werden. Die Aufhebung der Zweckvereinbarung bedarf der Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde.

 

§ 4

Auseinandersetzung

 

Wird die Zweckvereinbarung aufgehoben, so hat eine Auseinandersetzung stattzufinden. Hierbei erfolgt ein Ausgleich der bisherigen Einnahmen und Ausgaben auf Grund einer Abrechnung, die nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung zu erstellen ist.

 

§ 5

Salvatorische Klausel

 

Sollten einzelne Regelungen dieser Zweckvereinbarung oder Teile von Bestimmungen unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der anderen Vorschriften hiervon unberührt. Für diesen Fall sollte diejenige ergänzende und / oder ersetzende Regelung erfolgen, die dem ausdrücklichen oder mutmaßlichen Willen der Parteien unter Berücksichtigung des Vereinbarungszweckes entspricht oder am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für unbeabsichtigte Auslassungen.

§ 6

ergänzende Bestimmungen

 

Soweit diese Zweckvereinbarung keine besonderen Regelungen enthält, sind die Bestimmungen des Thüringer Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit anzuwenden.

 

§ 7

Wirksamwerden

 

Die Zweckvereinbarung wird mit dem Datum vom 01.01.2026 wirksam. Die amtliche Bekanntmachung erfolgt im Amtsblatt des Landkreises Eichsfeld. Die beteiligten Gemeinden weisen in ihren Amtsblättern auf die amtliche Bekanntmachung hin.

 

Sonnenstein, 22.10.2025                                                    Am Ohmberg, 20.10.2025

 

 

 

gez. Margit Ertmer                                                            gez. Karl-Josef Wand

Bürgermeisterin                                                                Bürgermeister

Landgemeinde Sonnenstein                                                Landgemeinde Am Ohmberg

 

 

- Siegel -                                                                        - Siegel -

Benachrichtigung über eine öffentliche Zustellung

Der Landkreis Eichsfeld, 63 Bauaufsichtsamt hat gegen Frau Sharhani, Jalileh unbekannten Aufenthalts, zuletzt bekannte Wohnanschrift: 55545 Bad Kreuznach, Ellerbach Straße 1 am 05.11.2025 unter dem Aktenzeichen 63.52101.001/2022-631000220 einen Bescheid erlassen.

Der Bescheid wird nunmehr durch öffentliche Bekanntmachung gemäß § 1 Absatz 1 des Thüringer Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz (ThürVwZVG) i. V. m. § 10 Abs. 2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) i.V.m. § 13 Absatz 4 und 1 der Hauptsatzung des Landkreises Eichsfeld zugestellt.

Der Bescheid kann in Landkreis Eichsfeld, 63 Bauaufsichtsamt, Leinegasse 11 (Haus 4) Raum 115, 37308 Heilbad Heiligenstadt gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises zu den festgelegten Öffnungszeiten eingesehen werden.

Durch öffentliche Bekanntmachungen kann zugestellt werden, wenn der Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbe-vollmächtigten nicht möglich ist. Der Bescheid gilt an dem Tag zugestellt, an dem seit dem Tag der Veröffentlichung zwei Wochen vergangen sind. Durch die öffentliche Zustellung wird die Widerspruchsfrist in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

 

Heilbad Heiligenstadt, den 06.11.2025

 

Ch. Wagner

Amtsleiterin

(Dieses Dokument ist ohne Unterschrift gültig.)

Öffentliche Stellenausschreibung

Schulsachbearbeiter (m/w/d) an der Grundschule „Lorenz-Kellner“ in Heilbad Heiligenstadt

Der Landkreis Eichsfeld beabsichtigt, zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle eines Schulsachbearbeiters (m/w/d) an der Grundschule „Lorenz-Kellner“ in Heilbad Heiligenstadt in Teilzeitbeschäftigung (19,5 WoStd.) unbefristet zu besetzen. Des Weiteren ist eine befristete Vergabe von Mehrarbeitsstunden in Höhe von 9,5 Stunden möglich.

 

Das Aufgabengebiet umfasst u. a. folgende Schwerpunkte:

  • Aufgaben im Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen (Bearbeiten von Rechnungen, Verwaltung des Schulbudgets etc.)
  • die Organisation und Abrechnung der Schulspeisung
  • Bearbeitung der Anforderungen für die Schülerbeförderung
  • Erarbeitung von Schulstatistiken
  • Inventarisierung
  • Verwalten der Schülerakten sowie
  • der allgemeine Telefon- und Auskunftsdienst

 

Ihr Profil:

Sie (m/w/d) verfügen über

  • die Befähigung für den mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienst oder über eine abgeschlossene Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten, Rechtsanwaltsfachangestellten, Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten, Sozialversicherungsangestellten, Justizfachangestellten oder Kauffrau für Büromanagement
  • Berufserfahrungen in der Bürotätigkeit, Sekretariat, Assistenz oder in der Verwaltung
  • umfangreiche PC-Kenntnisse sowie Kenntnisse im Umgang mit Microsoft Word und Microsoft Excel
  • ein sehr gutes Organisationsvermögen, ein hohes Maß an Eigeninitiative und selbständiges Arbeiten
  • gutes Einfühlungsvermögen zu Kindern und Jugendlichen
  • eine ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit

 

Wir bieten:

  • tarifgerechte Bezahlung, Eingruppierung erfolgt in die Entgeltgruppe 5 TVöD
  • 30 Arbeitstage Erholungsurlaub im Kalenderjahr, welcher grundsätzlich in der Ferienzeit zu nehmen ist
  • tarifliche Jahressonderzahlung
  • vermögenswirksame Leistungen
  • betriebliche Altersvorsorge (ZVK Thüringen)
  • monatlicher Sachbezug sowie einmalig zum Geburtstag
  • Möglichkeit der Nutzung des TV-Fahrradleasings

 

Falls Sie den Anforderungen der Stelle entsprechende Qualifikation vorweisen können und Interesse an dieser Tätigkeit haben, richten Sie Ihre Bewerbung ausschließlich online über das Bewerbermanagementportal INTERAMT (Registrierung notwendig, zum Start Ihrer Online-Bewerbung klicken Sie bitte auf den Button „Online bewerben“ am rechten Rand dieser Seite) bis zum 23.11.2025 (Bewerbungseingang) an den Landkreis Eichsfeld. Bewerbungen, die per Post oder E-Mail eingehen, können nicht berücksichtigt werden.

 

Hinweise zum Datenschutz finden Sie auf unserer Homepage:

https://www.kreis-eic.de/datenschutzerklaerung/fachaemter

 

Teil B Sonstige Veröffentlichungen

Wasserleitungsverband „Ost-Obereichsfeld“ Helmsdorf, An der Hauptstraße 3, 37351 Dingelstädt

5. ordentlichen Verbandsversammlung der Legislaturperiode 2024 bis 2029 am 20.11.2025

Am Donnerstag, dem 20. November 2025 findet um 10:00 Uhr im Beratungsraum, Verwaltungsgebäude des WLV, An der Hauptstraße 3, Helmsdorf, 37351 Stadt Dingelstädt, die 5. ordentliche Verbandsversammlung des Wasserleitungsverbandes „Ost-Obereichsfeld“ Helmsdorf statt.

 

Tagesordnung Öffentlicher Teil:

 

  1. Begrüßung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit

 

  1. Anträge und Beschlussfassung der Tagesordnung

 

  1. Bestätigung des Protokolls der letzten ordentlichen Verbandsversammlung vom 20.08.2025

 

  1. Beschluss über die Umschuldung eines Kommunalkredites zum 30.11.2025 - Beschlussvorlage Nr. 3-2025

 

  1. Beratung und Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2024 und des Lageberichts für das Wirtschaftsjahr 2024 - Beschlussvorlage Nr. 4-2025

 

  1. Beratung und Beschlussfassung über die Entlastung des Werkleiters und des Verbandsvorsitzenden – Beschlussvorlage Nr. 5-2025

 

  1. Beratung und Beschlussfassung über die Bestellung der Wirtschaftsprüfung für das Wirtschaftsjahr 2025 – Beschlussvorlage Nr. 6-2025

 

  1. Beschluss über die Gebührenkalkulation für den Zeitraum 2026-2028 – Beschlussvorlage Nr. 7-2025

 

  1. Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Wirtschaftsplan 2026 – Beschlussvorlage Nr. 8-2025

 

  1. Beratung und Beschlussfassung über den Finanzplan zur Haushaltssatzung und Wirtschaftsplan 2026 – Beschlussvorlage Nr. 9-2025

 

  1. Beratung und Beschlussfassung über die Genehmigung eines Übereignungsvertrages Beschlussvorlage Nr. 10-2025

 

  1. Bericht der Werkleitung über den bisherigen Geschäftsverlauf

 

  1. Informationen und Anfragen

 

Helmsdorf, den 05.11.2025

 

gez. Hartung - Verbandsvorsitzender

Wasser- und Abwasserzweckverband, "Eichsfelder Kessel", Breitenworbiser Str. 1, 37355 Niederorschel

37. Sitzung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes „Eichsfelder Kessel“, Niederorschel am 27.11.2025

Die 37. Verbandsversammlung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes „Eichsfelder Kessel“ findet am Donnerstag, den 27. November 2025 um 18:00 Uhr in Niederorschel, Breitenworbiser Straße 1 (Verwaltungsgebäude WAZ) statt.

 

Tagesordnung

Öffentlicher Teil:

  1. Eröffnung und Begrüßung
  2. Feststellung der Beschlussfähigkeit und ordnungsgemäßen Ladung
  3. Feststellung der Tagesordnung
  4. Bestätigung der Niederschrift vom 19.08.2025
  5. Informationen des Verbandsvorsitzenden und der Werkleitung
  6. Feststellung des geprüften Jahresabschlusses 2024 des WAZ „Eichsfelder Kessel“ für das Rechnungsjahr 2024
  7. Entlastung der Verbandsvorsitzenden des WAZ „Eichsfelder Kessel“ für das Rechnungsjahr 2024
  8. Entlastung der Stellvertretenden Verbandsvorsitzenden des WAZ „Eichsfelder Kessel“ für das Rechnungsjahr 2024
  9. Entlastung des Geschäftsleiters und der Werkleitung des WAZ „Eichsfelder Kessel“ für das Rechnungsjahr 2024
  10. Nachtrag 2025

         10.1    Finanzplan zum Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2025

  1. Haushalt 2026

         11.1    Finanzplan zum Wirtschaftsplan 2026

  1. Bestellung des Abschlussprüfers zur Prüfung des Jahresabschlusses 2025
  2. Wahl des zweiten Stellvertretenden Verbandsvorsitzenden
  3. Bürgerfragestunde (max. 30 min)
  4. Anfragen und Anregungen der Verbandsräte
  5. Schließung der Sitzung

 

Nicht öffentlicher Teil:

 

Niederorschel, den 28.10.2025

 

gez. C. Fütterer

Verbandsvorsitzender

Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Obereichsfeld, Philipp-Reis-Straße 2, 37308 Heilbad Heiligenstadt

78. ordentliche Verbandsversammlung am 20.11.2025

Die 78. Verbandsversammlung des Zweckverbandes Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Obereichsfeld findet am Donnerstag, den 20.11.2025 um 17:30 Uhr im Konferenzraum der Eichsfeldwerke GmbH, Philipp-Reis-Straße 2, 37308 Heilbad Heiligenstadt statt.

 

Tagesordnung:

  1. Eröffnung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
  2. Anträge und Beschlussfassung zur Tagesordnung
  3. Bestätigung der Ergebnisniederschrift der 77. Verbandsversammlung vom 26.06.2025
  4. Informationen des Verbandsvorsitzenden und der Geschäftsführung
  5. Abwassergebührenkalkulation 2026 – 2029 Beschlussvorlage VV 03/25
  6. Satzungsänderungen

         6.1     6. Änderungssatzung zur BGS zur EWS              Beschlussvorlage VV 04/25

         6.2     5. Änderung der Satzung über die Erhebung

         von Gebühren für die Straßenentwässerung                 Beschlussvorlage VV 05/25

  1. Wirtschaftspläne 2026/Haushaltssatzung 2026

7.1     Wirtschaftsplan Wasser 2026                                     Beschlussvorlage VV 06/25

7.2     Wirtschaftsplan Abwasser 2026                                 Beschlussvorlage VV 07/25

7.3     Haushaltssatzung 2026                                            Beschlussvorlage VV 08/25

  1. Bestellung des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss 2025 Beschlussvorlage VV 09/25
  1. Sonstiges

 

 

 

Adrian Grieß

Verbandsvorsitzender

Waldgenossenschaft „Waldinteressentengemeinschaft Röhrigsberg“, Hauptstraße 18, 37318 Röhrig

Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreis Eichsfeld auf der Grundlage des § 54 Abs. 2 Satz 2 Thüringer Waldgesetz (ThürWaldG)

 

Bekanntmachung

Die Walgenossenschaft „Waldinteressentengemeinschaft Röhrigsberg“ beabsichtigt bei der obersten Forstbehörde die Erstellung eines Eintragungsersuchens an das zuständige Grundbuchamt zu beantragen.

 

Hierzu werden die nachfolgenden Verzeichnisse vor der Übermittlung an die oberste Forstbehörde für die Dauer von vier Wochen zur Einsichtnahme durch die Mitglieder und sonstige Personen, die ein berechtigtes Interesse an der Einsichtnahme haben, öffentlich ausgelegt.

 

-        Verzeichnis der zur Gesamthand gehörenden Grundstücke (Bestandsverzeichnis) und

-        Verzeichnis der Mitglieder der Gesamthand mit Namen, Anschrift, Geburtsdatum und der Höhe des Anteils (Anteilsverzeichnis)

 

Die Auslegung erfolgt in der Zeit vom 11.11.2025 bis 11.12.2025.

 

Ort der Auslegung:   Landgemeinde Uder

Siedlung 14

37318 Uder

 

Montag         9:00 – 12:00 Uhr

Dienstag       9:00 – 12:00 und 13:00 — 18:00 Uhr

Donnerstag    9:00 – 12:00 Uhr

Freitag          9:00 – 12:00 Uhr

 

Innerhalb der Auslegungsfrist können Einwendungen geltend gemacht werden.

 

Nach Ablauf der Frist übermittelt die Waldgenossenschaft die Verzeichnisse an die oberste Forstbehörde, wenn gegen die Verzeichnisse keine Einwendungen geltend gemacht wurden.

 

gez. Wolfgang. Dietrich

Vorsitzender

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