Amtsblatt für den Landkreis Eichsfeld Nr. 36/2026

Herausgeber: Landkreis Eichsfeld

Bezugsmöglichkeiten: Das Amtsblatt kann beim Landkreis Eichsfeld/Büro der Landrätin Gremien- und Öffentlichkeitsarbeit, Friedensplatz 8, 37308 Heilbad Heiligenstadt, als Abonnement, Einzelausgabe oder blattweise bezogen werden. Tel.: 03606 650-1050 / -1051 / -1052 / -1053; Preis je Doppelseite 0,10 € zuzüglich Versandkosten.

Erscheinungsweise: in der Regel dienstags, auch unter der Internetadresse www.kreis-eic.de (Aktuelles, Amtsblatt)

Inhaltsübersicht

Teil B Veröffentlichung sonstiger Stellen

- keine

Inhalt

Teil A Öffentliche Bekanntmachungen des Landkreises Eichsfeld

Öffentliche Stellenausschreibungen

Der Landkreis Eichsfeld beabsichtigt zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als einer/ eines hauptamtlichen Ersten Beigeordneten (m/w/d) zu besetzen.

Beigeordnete sind kommunale Wahlbeamte auf Zeit und werden vom Kreistag gewählt. Die Amtszeit beträgt sechs Jahre. Bewerberinnen und Bewerber (m/w/d) müssen die allgemeinen persönlichen Voraussetzungen des § 7 Beamtenstatusgesetzes für die Berufung in das Beamtenverhältnis erfüllen.

Was erwartet Sie?

Hauptamtlichen Beigeordneten ist gemäß § 110 Abs. 6 i.V.m. § 32 Abs. 7 Thüringer Kommunalordnung die Leitung einzelner Geschäftsbereiche zu übertragen. Ihnen obliegt in dieser Funktion die fachliche, organisatorische, personelle und haushaltsrechtliche Leitung des Dezernats Kreisentwicklung und Infrastruktur mit dem Referat Kreisentwicklung, dem Bauaufsichtsamt, dem Umweltamt, dem Liegenschaftsamt, dem Veterinäramt, dem Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung, dem Hauptamt sowie der Finanzverwaltung und den Eichsfelder Kulturbetrieben, einschließlich der Eichsfelder Musikschule. Eine Änderung der Geschäftsverteilung bleibt der Landrätin ausdrücklich vorbehalten.

Daneben zählen zu Ihren Aufgaben die erste allgemeine Vertretung der Landrätin im Verhinderungsfall, die Mitarbeit in zahlreichen Gremien und Ausschüssen des Landkreises Eichsfeld, Öffentlichkeitsarbeit sowie die Vertretung des Landkreises in Kammern, Verbänden, Unternehmen und Aufsichtsräten.

Die Besoldung richtet sich nach § 2 Thüringer Kommunal-Besoldungsverordnung und erfolgt nach Besoldungsgruppe B 3. Daneben wird eine Aufwandsentschädigung gewährt.

 

Was sind unsere Anforderungen an Sie?

Vorausgesetzt werden:

  • ein abgeschlossenes Hochschul- oder Fachhochschulstudium in einer verwaltungs- oder wirtschaftswissenschaftlichen Fachrichtung, insbesondere Verwaltungsbetriebswirtschaft, Verwaltungswissenschaften, Wirtschaftswissenschaften, Management/Unternehmensführung oder einer vergleichbaren verwaltungs- oder wirtschaftswissenschaftlichen Studienrichtung
  • einschlägige berufliche Erfahrung in herausgehobener oder steuernder Funktion in der öffentlichen Verwaltung, in kommunalen Unternehmen oder vergleichbaren Organisationen von mindestens drei Jahren
  • eine überzeugende Führungspersönlichkeit mit nachgewiesener Erfahrung in der Führung größerer Organisationen oder Organisationseinheiten mit erheblicher Führungsspanne
  • die Fähigkeit, kommunale Verwaltungssteuerung mit wirtschaftlichem Denken zu verbinden und komplexe Organisationseinheiten fachlich, organisatorisch, personell, haushaltsrechtlich und wirtschaftlich zu steuern
  • fundierte Kenntnisse kommunaler Entscheidungs- und Verwaltungsstrukturen sowie ein ausgeprägtes Verständnis für politische, gesellschaftliche und wirtschaftliche Zusammenhänge
  • ausgeprägte Erfahrung in der Vorbereitung, Begleitung und Umsetzung politischer Entscheidungsprozesse, insbesondere in der Zusammenarbeit mit kommunalpolitischen Gremien, Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern sowie in der Vermittlung zwischen Politik, Verwaltung, Öffentlichkeit und externen Akteuren
  • Kenntnisse und Erfahrungen in kommunalen Steuerungs-, Organisations- und Entscheidungsprozessen, insbesondere im Beteiligungsmanagement sowie in der Steuerung kommunaler Unternehmen, Einrichtungen oder vergleichbarer Organisationen
  • ein gutes Verständnis für haushalts- und finanzwirtschaftliche Zusammenhänge sowie die Fähigkeit, wirtschaftliche Auswirkungen von Entscheidungen zu erkennen, zu bewerten und in Steuerungsentscheidungen einzubeziehen
  • ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein, Einsatzbereitschaft, Kommunikationsfähigkeit, Kooperationsfähigkeit, Verhandlungsgeschick, Durchsetzungsvermögen, Entscheidungsstärke, Integrität sowie ein sicheres und verbindliches Auftreten
  • Fahrerlaubnis der Klasse B
  • Verbundenheit und Identifikation mit dem Landkreis Eichsfeld
  • Wohnsitz im Landkreis Eichsfeld bzw. die Bereitschaft, diesen zeitnah nach Amtsantritt zu begründen

 

Darüber hinaus sind von Vorteil:

  • praktische Erfahrungen in der Organisationsentwicklung und Digitalisierung öffentlicher oder kommunal geprägter Organisationen
  • vertiefte praktische Erfahrungen im Haushalts- und Finanzmanagement

 

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Dann freuen wir uns bis zum 26.08.2026 über Ihre vollständige Bewerbung im verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift persönlich/ vertraulich an

Die Landrätin

Landkreis Eichsfeld

Friedensplatz 8

37308 Heilbad Heiligenstadt

 

Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung folgende Unterlagen bei:

  • ein aussagekräftiges Anschreiben einschließlich Lebenslauf und lückenlosem Tätigkeitsnachweis
  • einschlägige Prüfungs- und Dienstzeugnisse, relevante Arbeitszeugnisse und sonstige Qualifikationsnachweise

 

Sofern Sie Ihrer Bewerbung keinen frankierten DIN-4-Rückumschlag beifügen, wird davon ausgegangen, dass Sie auf eine Rückgabe Ihrer Unterlagen verzichten. In diesem Fall werden Ihre Unterlagen nach Abschluss des Auswahlverfahrens ordnungsgemäß vernichtet.

Bewerbungen schwerbehinderter Menschen sowie diesen Gleichgestellte im Sinne des § 2 Abs. 2, 3 SGB IX werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Ein entsprechender Nachweis über die Schwerbehinderung/ Gleichstellung ist der Bewerbung beizulegen. Die zu besetzende Stelle ist in gleicher Weise für alle Geschlechter geeignet, unabhängig von kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung oder sexueller Identität.

Mit Ihrer Bewerbung erklären Sie sich im Sinne der DSGVO und dem Thüringer Datenschutzgesetz ausdrücklich damit einverstanden, dass der Landkreis Eichsfeld die von Ihnen an uns übermittelten Daten zum Zwecke des Bewerberauswahlverfahrens erheben, verarbeiten und nutzen darf, insbesondere, dass die für die Auswahlentscheidung relevanten Daten als öffentliche Beschlussvorlage an den Kreistag des Landkreises Eichsfeld weitergegeben werden können und die Kreistagsmitglieder und die am Auswahlverfahren Beteiligten in die Bewerbungsunterlagen Einsicht nehmen dürfen. Sofern Sie diesem widersprechen, führt dies zum Ausschluss vom laufenden Bewerbungs-/Stellenbesetzungsverfahren.

 

Heilbad Heiligenstadt, den 28.07.2026

 

Dr. Marion Frant

Landrätin

Der Landkreis Eichsfeld beabsichtigt zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als Sachbearbeiters ASD Frühe Hilfen (m/w/d) im Sozialamt in Vollbeschäftigung (39 WoStd.) befristet zur Mutterschutz- und Elternzeitvertretung besetzen.

 

Das Aufgabengebiet umfasst folgende Schwerpunkte:

  • Ermittlung des eingliederungsrechtlichen Bedarfs für behinderte (geistiger, körperlicher oder mehrfacher Behinderung) und von Behinderung bedrohter Kinder und Jugendliche nach dem SGB IX
    • Zuständigkeitsprüfung bei Antragseingang und ggf. Weiterleitung nach § 14 SGB IX
    • Vorrangigkeitsprüfung anderer Rehabilitationsträger nach § 6 SGB IX, Pflegekassenleistungen oder anderer Finanzierungsmöglichkeiten
    • Beratung bzgl. Leistungen der Eingliederungshilfe und anderer Leistungsträger, Verwaltungsabläufe, vorhandene Leistungsanbieter und andere Hilfsmöglichkeiten im Sozialraum
    • Einleitung von Maßnahmen zur Beseitigung, Milderung von sozialen Missständen und Problembewältigung (Auswirkungen auf Lebensführung Dritter)
    • Bedarfsermittlung im Rahmen des Gesamtplanverfahrens (§§ 117 ff SGB IX) bzw. des Teilhabeplanverfahren (§§ 19 ff SGB IX) und Feststellung der Leistungen als Ergebnis der Gesamtplankonferenz
    • Erstellung eines Teilhabeplanes bei Beteiligung mehrerer Rehabilitationsträger zur Koordination und Abstimmung der verschiedenen Leistungen hinsichtlich Art, Umfang und Ziel
    • Teilnahme an Zusammenkünften der Steuerungsgruppen und Arbeitskreise, Organisation und Leitung der regionalen Steuerungsgruppe für Erbringer von Eingliederungshilfeleistungen
    • Zusammenarbeit mit den Leistungsanbietern, wie regionale Frühförderstellen und überregionale Frühförderstellen für sinnesbehinderte Kinder, Autismus Zentren, SPZ-Reifenstein, Regelkindergärten und integrative Kindertageseinrichtungen in und außerhalb LK EIC unter Berücksichtigung der konzeptionellen Ausgestaltung des Leistungsanbieters; Schulen, andere Reha- und Sozialleistungsträger
    • Prüfung der sachlichen, personellen und materiellen Voraussetzungen bei Einzelintegrationen in Regelkindergärten

 

Ihr Profil:

Sie verfügen über:

  • einen Abschluss als Sozialarbeiter und Sozialpädagoge oder Heilpädagoge mit abgeschlossener Hochschulausbildung, jeweils mit staatlicher Anerkennung
  • pädagogische und psychologische Grundkenntnisse sind empfehlenswert fundiertes verwaltungsrechtliches Wissen
  • anwendungssichere EDV-Kenntnisse (MS Office) und die Bereitschaft zur Teilnahme an Schulungs- und Fortbildungsveranstaltungen (Soziales, EDV-Fachanwendungen) werden erwartet
  • strukturierte und lösungsorientierte Arbeitsweise auch unter Termindruck
  • engagierte, belastbare und flexibel einsetzbare Persönlichkeit mit hoher Organisationsfähigkeit
  • Fähigkeiten zum abstrakten und analytischen Denken
  • ein hohes Maß an Eigeninitiative und selbständiges Arbeiten wird vorausgesetzt
  • wünschenswert ist eine ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit
  • Verfügbarkeit und Bereitschaft zur Nutzung eines privaten Kraftfahrzeuges

 

Wir bieten:

  • tarifgerechte Bezahlung, Eingruppierung in die Entgeltgruppe S 12
  • 30 Arbeitstage Erholungsurlaub im Kalenderjahr
  • stellenbezogene Fortbildungsmöglichkeiten
  • tarifliche Jahressonderzahlung
  • vermögenswirksame Leistungen
  • betriebliche Altersvorsorge (ZVK Thüringen)
  • monatlicher Sachbezug sowie einmalig zum Geburtstag
  • Möglichkeit der Nutzung von Hansefit und Corporate Benefits

 

Falls Sie den Anforderungen der Stelle entsprechende Qualifikation vorweisen können und Interesse an dieser Tätigkeit haben, richten Sie Ihre Bewerbung ausschließlich online über das Bewerbermanagementportal INTERAMT (Registrierung notwendig, zum Start Ihrer Online-Bewerbung klicken Sie bitte auf den Button „Online bewerben“ am rechten Rand dieser Seite) bis zum 23.08.2026 (Bewerbungseingang) an den Landkreis Eichsfeld. Bewerbungen, die per Post oder E-Mail eingehen, können nicht berücksichtigt werden.

Hinweise zum Datenschutz der Fachämter/Hauptamt finden Sie auf unserer Homepage:

https://www.kreis-eic.de/datenschutzerklaerung/fachaemter

Bekanntgabe der 4. Änderungssatzung zur Gebührensatzung für die Benutzung von Flüchtlingsunterkünften im Landkreis Eichsfeld (FlüU-GS)

Gemäß § 98 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 30. Dezember 2025 (GVBl. S. 22, 47), und der §§ 1, 2, 10 und 12 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. September 2000 (GVBl. S. 301), zuletzt geändert durch Artikel 32 des Gesetzes vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 277, 288), hat der Kreistag des Landkreises Eichsfeld in seiner Sitzung am 17.06.2026 folgende Änderungssatzung beschlossen:

Artikel 1

Änderungen § 4:

 

1. Absatz 2 wird wie folgt geändert:

Die Benutzungsgebühren für die Unterbringung in einer Gemeinschafts- oder Übergangs-/Notunterkunft nach § 4 Absatz 2 und 3 der Benutzungssatzung werden wie folgt festgesetzt:

  GU Bodenstein

Gemeinschafts- oder Übergangs-/Notunterkunft

  ab 01.01.2027 ab 01.01.2027
Kaltmiete 69,00 EUR 69,00 EUR
Nebenkosten 110,00 EUR 110,00 EUR
- davon Betriebskosten 75,00 EUR 75,00 EUR
- davon Heizkosten 35,00 EUR 35,00 EUR
Warmmiete 179,00 EUR 179,00 EUR
zzgl. Ausstattung 19,00 EUR 19,00 EUR
zzgl. Strom 25,00 EUR 25,00 EUR
zzgl. Bewirtschaftung 20,00 EUR 20,00 EUR
Benutzungsgebühren gesamt 243,00 EUR 243,00 EUR

 

2. Absatz 3 wird wie folgt geändert:

Bei der Nutzung von Einzelunterkünften nach § 4 Absatz 1 der Benutzungssatzung beträgt die Gebühr 199,00 € je Person und Monat. Diese setzt sich wie folgt zusammen:

 

ab 01.01.2027

Kaltmiete

107,00 EUR

Nebenkosten

51,00 EUR

- davon Betriebskosten

38,00 EUR

- davon Heizkosten

13,00 EUR

Warmmiete

158,00 EUR

zzgl. Ausstattung

19,00 EUR

zzgl. Strom

22,00 EUR

Benutzungsgebühren gesamt

199,00 EUR

 

Artikel 2

Inkrafttreten

Diese 4. Änderungssatzung zur Gebührensatzung für die Benutzung von Flüchtlingsunterkünften im Landkreis Eichsfeld (FlüU-GS) tritt zum 01.01.2027 in Kraft.

 

 

 

Heilbad Heiligenstadt, den 10.08.2026                         (Siegel)

 

gez.

 

Dr. Frant

Landrätin

Teil B Veröffentlichung sonstiger Stellen

- keine

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