Amtsblatt für den Landkreis Eichsfeld Nr. 36

Herausgeber: Landkreis Eichsfeld

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Erscheinungsweise: in der Regel dienstags, auch unter der Internetadresse www.kreis-eic.de (Aktuelles, Amtsblatt)

Inhaltsübersicht

Inhalt

Teil A Öffentliche Bekanntmachungen des Landkreises Eichsfeld

Allgemeinverfügung zur Angliederung jagdbezirksfreier Flächen an den Eigenjagdbezirk I und V sowie Änderung Allgemeinverf. vom 23.04.2025 z. Anglied. an den Eigenjagdbezirk II in d. Gemark. Bockelnh.

Der Landkreis Eichsfeld - die Landrätin als untere Jagdbehörde erlässt auf der Grundlage von § 5 Abs. 1 Bundesjagdgesetz (BJagdG) in Verbindung mit den § 10 Abs. 2 Thüringer Jagdgesetz (ThJG) folgende

Allgemeinverfügung

zur Angliederung jagdbezirksfreier Flächen an den Eigenjagdbezirk I und V sowie
Änderung Allgemeinverfügung vom 23.04.2025 zur Angliederung an den
Eigenjagdbezirk II in der Gemarkung Bockelnhagen

 

  1. Die in der Anlage näher bezeichneten jagdbezirksfreien Flächen in der Gemarkung Bockelnhagen werden an den Eigenjagdbezirk Bockelnhagen I und V jagdrechtlich angegliedert.
  2. Die Allgemeinverfügung vom 23.04.2025, veröffentlicht im Amtsblatt des Landkreis Eichsfeld Nr. 20/2025 wird hinsichtlich der Angliederung des Flurstückes Gemarkung Bockelnhagen Flur 18, Flurstück 1/1 an den EJB II geändert. Das betroffene Flurstück wird an den EJB V angegliedert. Die Änderung ist dem Anhang zu entnehmen.
  3. Diese Allgemeinverfügung gilt am Tag nach der Veröffentlichung im Amtsblatt des Landkreises Eichsfeld als bekanntgegeben.

 

II.
Begründung

 

zu Ziffer 1.

Jagdbezirke können gern. § 5 Abs. 1 BJagdG durch Abtrennung, Angliederung oder Austausch von Grundflächen abgerundet werden, wenn dies aus Erfordernissen der Jagdpflege und Jagdausübung notwendig ist.

Die in der Anlage aufgeführten Grundflächen sind nicht Bestandteil eines Jagdbezirks und erfüllen auch nicht die Voraussetzungen eines eigenständigen gemeinschaftlichen Jagdbezirks nach § 8 BJagdG in Verbindung mit § 10 Abs. 1 ThJG.
Diese Flächen sind somit an einen angrenzenden Jagdbezirk anzugliedern.
Durch die Angliederung der jagdgebietsfreien Flächen wird eine ordnungsgemäße Jagdpflege und Jagdausübung sichergestellt.

Die Entscheidung diese Grundflächen an die unmittelbar angrenzenden Eigenjagdbezirke Bockelnhagen I und V anzugliedern erfolgte im Rahmen des pflichtgemäßen Ermessens unter Einbeziehung der Jagdgenossenschaft Bockelnhagen sowie aller Eigenjagdbesitzer der Gemarkung Bockelnhagen.
Zweck der Angliederung ist eine Zuordnung zu einem Jagdbezirk.
Jagdbezirksfreie Grundflächen auf denen die jagdlichen Bewirtschaftung ungeregelt ist widersprechen den Belangen der jagdlichen Hege und Pflege ohne die die Erhaltung eines den landschaftlichen und landeskulturellen Verhältnissen angepassten artenreichen und gesunden Wildbestandes sowie die Pflege und Sicherung seiner Lebensgrundlage im Sinne des § 1 BJagdG nicht sichergestellt ist.

Des Weiteren bedarf es eines wirksamen Schutzes der land- und forstwirtschaftlichen Kulturen vor Wildschäden. Durch die Angliederung werden die Grundlagen für die sachgerechte Bewirtschaftung und Regulierung der Wildbestände geschaffen.

Die Grundflächen sind Teil der Gemarkung Bockelnhagen und bildeten bisher einen Gemeinschaftsjagdbezirk (GJB).
Durch den Verkauf von Flächen dieses GJB werden die Vorgaben des § 10 Abs. 1 ThJG nicht mehr erfüllt.

Durch die Angliederung an die unmittelbar angrenzenden Eigenjagdbezirke Bockelnhagen I und V wird eine vollständige und ordnungsgemäße Bejagung der Flächen ermöglicht.

Die Angliederung ist angemessen. Die ordnungsgemäße Jagdpflege und Jagdausübung und der damit verbundenen Ermöglichung der Reduzierung von Wildschäden liegt im allgemeinen öffentliche Interesse sowie auch im Interesse der Eigentümer der betroffenen Grundflächen.
Mit der Angliederung verbundene Nachteile sind nicht erkennbar.

 

zu Ziffer 2.

Aufgrund der Korrektur des Grenzverlaufes zwischen den Eigenjagdbezirken II und V ist eine Korrektur der Angliederung von Flurstücken erforderlich, damit eine ordnungsgemäße Jagdpflege und Jagdausübung sowie ein wirksamer Schutz der land- und forstwirtschaftlichen Kulturen gewährleistet werden kann.

 

zu Ziffer 3.

Nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz (ThürVwVfG) i.V.m. § 41 Abs. 4 Satz 3 des Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) gilt eine Allgemeinverfügung zwei Wochen nach der ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben.
In einer Allgemeinverfügung kann gern. § 41 Abs. 4 Satz 4 VwVfG ein hiervon abweichender Tag, jedoch frühestens der auf die Bekanntmachung folgende Tag bestimmt werden.
Von dieser Ermächtigung wurde unter Ziffer 2 der Allgemeinverfügung Gebrauch gemacht.

Die Allgemeinverfügung wird auf der Grundlage des § 41 Abs. 3 Satz 2 VwVfG öffentlich bekannt gegeben. Der betroffene Adressatenkreis ist so groß, dass er vernünftigerweise nicht mehr in Form einer Einzelbekanntgabe angesprochen werden kann.

 

III.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Weimar, Jenaer Straße 2a, 99425 Weimar erhoben werden.

 

Heilbad Heiligenstadt 04.08.2025

 

gez.

 

Dr. Marion Frant
Landrätin

 

Gemarkung Bockelnhagen      
         
Flur 15        
         
Flurstück Fläche      
         
6 1,4667      
7 1,5026      
15 2,0324      
16 2,0523      
17 2,0683      
18 2,0803      
21 2,0156      
22 1,8192      
23 0,1943      
24 2,0056      
27 2,0056      
28 2,0056      
30 2,0016      
31 1,1769      
32 1,5292      
49 2,0081      
53 0,5020      
55 2,0336      
56 2,0097      
57 1,9858      
58 1,9938      
59 2,0164      
60 2,0005      
61 1,9935      
62 1,9815      
63 2,0614      
64 2,0454      
65 2,0214      
66 2,0294      
67 2,0294      
68 2,0214      
70 2,0294      
76 0,0794      
78 0,1025      
79 0,1375      
80 0,5458      
81 0,1330      
85 0,2936   0,775 bei EJB III
         
Summe 60,0107      
         
         
         
Gemarkung Bockelnhagen      
         
Flur 17        
         
Flurstück Fläche      
         
1 1,1518      
2 1,3511      
32 0,1493      
29 1,9384      
11 1,9407      
12 1,9470      
13 1,9843      
14 1,9656      
15 1,9509      
16 1,9820      
17 1,9820      
18 2,0131      
19 1,9820      
20 1,9943      
23 1,9758      
24 2,0192      
25 2,0751      
30 0,8223      
31 0,0554      
         
Summe 31,2803      
         
Flur 18        
         
Flurstück Fläche      
         
1/1 3,3260      
1/2 0,6680      
1/3 1,4600      
1/8 1,6520      
6 2,0151      
7 2,0031      
8 1,9655      
10 1,9675      
14 1,9576      
16 2,0446      
18 2,0253      
19 2,0571      
20 2,0233      
21 2,3911      
22 1,9945      
23 2,0405      
Summe 31,5912      
         
         
Flur 18        
Flurstück Fläche      
24 1,9953      
25 1,9658      
26 1,9658      
27 1,9815      
28 1,9638      
29 1,9835      
36 1,7050      
37 1,9763      
47 1,5783      
50 1,5173      
61 0,0680      
64 1,5407      
65 0,5611      
67 1,4792      
70 1,5050      
71 2,0213      
73 1,9337      
75 0,1421      
76 0,1400      
88 0,2552      
90 0,8480      
91 0,1769      
93/1 0,0927      
93/2 0,6501   Rest Wohnbaufläche
94/1 0,0993      
94/2 0,0712   Rest Wohnbaufläche
95 0,8350      
96 0,3060      
97 0,1150      
100/1 1,0276      
100/2 0,6034      
100/3 1,1727      
100/4 0,2127      
100/5 0,2684      
100/6 0,9776      
100/7 0,1764      
102 0,0260      
103 0,0430      
105 0,0750      
5022/1 0,2102      
Summe 36,2661      
         
Insgesamt 60,0107 Flur 15    
  31,2803 Flur 17    
  31,5912 Flur 18    
  36,2661 Flur 18    
  159,1483      
         

 

Gemarkung   Flur Flurstück Fläche   Eigentümer    
                 
Bockelnhagen   6 48/1 0,0021   Freistaat Thüringen    
Bockelnhagen   6 48/2 0,0979   Gemeinde Sonnenstein,    
Bockelnhagen   6 27/1 0,2300   Gemeinde Sonnenstein,    
Bockelnhagen   6 28/1 0,0920   Zenge,Heinrich    
Bockelnhagen   6 45/17 1,6271   Gemeinde Sonnenstein,    
Bockelnhagen   6 45/15 0,9906   Gemeinde Sonnenstein,    
Bockelnhagen   6 45/32 1,2068   Freistaat Thüringen   Fläche lt. Kataster angepasst
Bockelnhagen   6 45/33 0,1985   Scherf, Christa    
Bockelnhagen   6 45/34 0,0239   Landkreis Eichsfeld,    
Bockelnhagen   6 45/36 0,7142   Kersting, Franz Thomas    
Bockelnhagen   6 45/24 0,8483   Handt, Norman    
Bockelnhagen   6 45/12 0,1150   BVVG, Bodenverwertungs- und Verwaltungs GmbH
                 
Bockelnhagen   11 83/1 0,0352   Freistaat Thüringen   (L1013)
Bockelnhagen   11 84 0,0114   Freistaat Thüringen    
Bockelnhagen   11 114/2 0,0483   Freistaat Thüringen    
Bockelnhagen   11 116/1 0,0522   Freistaat Thüringen    
                 
Bockelnhagen   11 89/1 0,1175   Gemeinde Sonnenstein,    
Bockelnhagen   11 90/1 0,6590   Wolff, Fritz    
Bockelnhagen   11 93 1,1061   Keilholz, Helga    
                 
        8,1761        

Benachrichtigung über eine öffentliche Zustellung - Kohl, Thomas

Landkreis Eichsfeld, Friedensplatz 8, 37308 Heilbad Heiligenstadt

Benachrichtigung über eine öffentliche Zustellung

Der Landkreis Eichsfeld, Amt für Öffentliche Sicherheit und Ordnung hat gegen

Herrn Kohl, Thomas unbekannten Aufenthalts,

zuletzt bekannte Wohnanschrift: Ringstr. 20, 37339 Breitenworbis OT Bernterode

am 30.07.2025

unter dem Aktenzeichen 32.4-VL/EIC-TK788

einen Bescheid erlassen.

 

Der Bescheid wird nunmehr durch öffentliche Bekanntmachung gemäß § 1 Absatz 1 des Thüringer Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz (ThürVwZVG) i. V. m. § 10 Abs. 2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) i.V.m. § 13 Absatz 4 und 1 der Hauptsatzung des Landkreises Eichsfeld zugestellt.

Der Bescheid kann in der KFZ-Zulassung, Göttinger Str. 5, 37308 Heilbad Heiligenstadt, Raum 101 gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises zu den festgelegten Öffnungszeiten eingesehen werden.

Durch öffentliche Bekanntmachungen kann zugestellt werden, wenn der Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist. Der Bescheid gilt an dem Tag zugestellt, an dem seit dem Tag der Veröffentlichung zwei Wochen vergangen sind. Durch die öffentliche Zustellung wird die Widerspruchsfrist in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Heilbad Heiligenstadt, den 06.08.2025

Werkmeister

Amtsleiter

(Dieses Dokument ist ohne Unterschrift gültig.)

Öffentliche Stellenausschreibungen - Tiergesundheitskontrolleur (m/w/d) im Veterinäramt

Der Landkreis Eichsfeld beabsichtigt, zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als

Tiergesundheitskontrolleur (m/w/d)

im Veterinäramt in Vollzeitbeschäftigung (39 WoStd.) befristet zur Mutterschutz- und Elternzeitvertretung zu besetzen.

Das Aufgabengebiet umfasst u.a. folgende Schwerpunkte:

  • Tierseuchenüberwachung/ -bekämpfung
    • Überwachung der Nutztierbestände in den Tierhaltungsbetrieben nach Fachrechtsvorgaben und im Rahmen der Cross Compliances-Kontrollen
    • Kontrolle und Durchsetzung der Forderungen nach der Viehverkehrsverordnung
    • Koordination der Bienenseuchensachverständigen inkl. Probenahme
    • Koordination und Ausgabe der Medikamente für die Varroabekämpfung
    • Transport von Proben (z.B. größere Tierkörper) zur Abklärung Tierseuchenverdacht nach Bad Langensalza (mit amtseigenem Transport-Anhänger)
    • Teilnahme an Tierseuchenübungs-Szenarien, Umgang TSN
  • Probenahmen
    • Organisation und Durchführung der Probenahme nach Thüringer Tierseuchenerlass in den Geflügelbeständen (Salmonellose, ND, AI,) und Schafbeständen (Brucellose)
    • Probenahme in Betrieben nach dem Zoonosenmonitoring und bei Salmonellenverdacht
    • Organisation und Durchführung der Probenahme nach dem nationalen Rückstandskontrollplan (NRKP) in den landwirtschaftlichen Betrieben
    • Tankmilchproben bei bestimmten Milchproduzenten
    • Organisation und Durchführung des Wildmonitorings (Annahme u. Verpackung von Wildkörpern, ggf. Transport von Wildschweinkörpern zur Untersuchung zum TLV)
  • Lebensmittel
    • Verwaltung der Milchviehbetriebe
    • Überwachung der Milchhygiene, ggf. Eingriffsverwaltung
    • Überwachung der Milchbetriebe mit automatischen Melkverfahren (Melkroboter) auf Einhaltung des Bundesmaßnahmenkatalogs
    • regelmäßige Abfrage der zu beliefernden Molkereien
  • Tierschutz
    • anlassbezogene und routinemäßige Überwachung und Kontrolle der privaten und gewerblichen Tierbestände, nach den Forderungen der Tierschutzgesetzgebung
    • Unterstützung bei Maßnahmen der Eingriffsverwaltung (z.B. Tierfortnahmen)
  • Verwaltung
    • Vor- und Nachbereitung sowie Dokumentation der CC-Kontrollen
    • Unterhaltung der Ausstattung des Tierseuchenlagers
    • Bestellungen Schutzkleidung für alle MA

Ihr Profil:

Sie (m/w/d) verfügen über:

  • eine abgeschlossene Ausbildung zum Tiergesundheitskontrolleur, Veterinärhygienekontrolleur oder zum Veterinärmedizinisch-technischen Assistenten sowie über einschlägige Verwaltungskenntnisse
  • anwendungssichere EDV-Kenntnisse (MS Office)
  • strukturierte und lösungsorientierte Arbeitsweise auch unter Termindruck
  • eine engagierte, belastbare und flexibel einsetzbare Persönlichkeit mit hoher Organisationsfähigkeit
  • ein hohes Maß an Eigeninitiative und selbständiges Arbeiten wird vorausgesetzt
  • eine ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit

Wir bieten:

  • tarifgerechte Bezahlung, Eingruppierung erfolgt in die Entgeltgruppe 9a TVöD
  • 30 Arbeitstage Erholungsurlaub im Kalenderjahr
  • stellenbezogene Fortbildungsmöglichkeiten
  • tarifliche Jahressonderzahlung
  • vermögenswirksame Leistungen
  • betriebliche Altersvorsorge (ZVK Thüringen)
  • monatlicher Sachbezug sowie einmalig zum Geburtstag

Falls Sie eine den Anforderungen der Stelle entsprechende Qualifikation vorweisen können und Interesse an dieser Tätigkeit haben, richten Sie Ihre Bewerbung ausschließlich online über das Bewerbermanagementportal INTERAMT (Registrierung notwendig, zum Start Ihrer Online-Bewerbung klicken Sie bitte auf den Button „Online bewerben“ am rechten Rand dieser Seite) bis zum 31.08.2025 (Bewerbungseingang) an den Landkreis Eichsfeld. Bewerbungen, die per Post oder E-Mail eingehen, können nicht berücksichtigt werden.

Hinweise zum Datenschutz finden Sie auf unserer Homepage:
https://www.kreis-eic.de/datenschutzerklaerung/fachaemter

4. ordentliche Verbandsversammlung des Wasserleitungsverbandes „Ost-Obereichsfeld“ Helmsdorf

Am Mittwoch, den 20. August 2025 findet um 10:00 Uhr im großen Sitzungssaal, Rathaus Dingelstädt, Geschwister-Scholl-Straße 28, 37351 Stadt Dingelstädt, die 4. ordentliche Verbandsversammlung des Wasserleitungsverbandes „Ost-Obereichsfeld“ Helmsdorf statt.

Tagesordnung Öffentlicher Teil:

  1. Begrüßung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit
  2. Anträge und Beschlussfassung der Tagesordnung
  3. Bestätigung des Protokolls der letzten ordentlichen Verbandsversammlung vom 12.05.2025
  4. Beratung und Beschlussfassung über die Auftragsvergabe der Tiefbauarbeiten für die Investitionsmaßnahme - Erneuerung der Trinkwasserfernleitung von Horsmar zum HB Lengefeld Beschlussvorlage Nr. 2-2025
  5. Bericht der Werkleitung über den bisherigen Geschäftsverlauf
  6. Informationen und Anfragen

Helmsdorf, den 11.08.2025

gez. Hartung

Verbandsvorsitzender

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