Amtsblatt für den Landkreis Eichsfeld Nr. 35/2026

Herausgeber: Landkreis Eichsfeld

Bezugsmöglichkeiten: Das Amtsblatt kann beim Landkreis Eichsfeld/Büro der Landrätin Gremien- und Öffentlichkeitsarbeit, Friedensplatz 8, 37308 Heilbad Heiligenstadt, als Abonnement, Einzelausgabe oder blattweise bezogen werden. Tel.: 03606 650-1050 / -1051 / -1052 / -1053; Preis je Doppelseite 0,10 € zuzüglich Versandkosten.

Erscheinungsweise: in der Regel dienstags, auch unter der Internetadresse www.kreis-eic.de (Aktuelles, Amtsblatt)

Inhaltsübersicht

Teil B Veröffentlichung sonstiger Stellen

- keine

Inhalt

Teil A Öffentliche Bekanntmachungen des Landkreises Eichsfeld

Aufforderung zur Abgabe eines Angebots für die Umsetzung der Jugendarbeit in der VG Ershausen/Geismar

Auftraggeber:

Landkreis Eichsfeld, Jugendamt, Leinegasse 11, 37308 Heilbad Heiligenstadt

Aufforderung zur Abgabe eines Angebots für die Umsetzung der Jugendarbeit in der VG Ershausen/Geismar.

Art und Umfang der Leistung

Personalstellen: 0,45 VZÄ Jugendarbeit
Overhead: 0,05 VZÄ

 

Personalkosten: 1 x 33.725,00 € Personalkosten 33.725,00 €
Overheadkosten 1 x 1.775,00 € 1.775,00 €
Sachkosten: 1 x 1.000 € Sachkosten 1.000,00 €
Verwaltungskostenpauschale: 1 x 500 € 500,00
Gesamtsumme:               37.000,00 €

wobei Personal- und Sachkosten gegenseitig deckungsfähig sind. Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt nach dem Kinder- und Jugendförderplan. Die Kosten der Personalstellen werden mit einer Pauschalfinanzierung vergütet.

Die Stellenbesetzung kann sofort erfolgen und wird für die Laufzeit des Kinder- und Jugendförderplans des Landkreises Eichsfeld 2023 – 2027 gewährt.

Der abgebende Träger:

Der abgebende Träger:

· ist anerkannt als Träger der freien Jugendhilfe (sofern es sich nicht um einen nach § 75 Abs. 3 SGB VIII anerkannten Träger handelt, ist ein entsprechender Anerkennungsbescheid beizufügen);

· weist seine Bemühungen nach, Zuschüsse Dritter zu erwirken;

· fügt seinem Angebot einen Auszug aus dem Berufs-, Handels- oder Vereinsregister bei (nicht älter als drei Monate ab Datum der Bekanntmachung);

· setzt Personal entsprechend dem Fachkräftegebot nach § 72 Abs.1 SGB VIII bzw. der persönlichen Eignung nach § 72a SGB VIII und den Regelungen in den Auslegungshinweisen zur Richtlinie „Örtliche Jugendförderung“ des Freistaates Thüringen ein;

· benennt namentlich eine Ansprechpartnerin/eine Ansprechpartnerin für rechtliche, organisatorische und insbesondere pädagogische Fragen (Fachberatung) unter Angaben zur Ausbildung, zu Kenntnissen und Qualifikationen;

· gewährleistet eine fachkraftgerechte Bezahlung entsprechend der Vorgaben;

· fügt seinem Angebot einen detaillierten Kosten- und Finanzierungsplan (Gesamt- und Feinfinanzierungsplan) für das Förderjahr 2026 bei.

Wünschenswert sind Trägererfahrungen mit den beschriebenen oder vergleichbaren Aufgaben der Jugendhilfe nach dem §§ 11 - 13 SGB VIII, nachzuweisen durch Benennung einer Referenz inklusive der o.a. Darstellung mit Arbeitskonzept (Art, Umfang und Dauer), sowie Nennung von Ansprechpartnern unter Angabe von Anschrift, E-Mail und Telefonnummer.

Bietergemeinschaft

Ein Angebot von Bietergemeinschaften im Sinne der §§ 705 ff BGB ist grundsätzlich möglich, kann aber nur berücksichtigt werden, wenn -bei gemeinschaftlichen Bietern- ein gemeinsamer bevollmächtigter Vertreter bezeichnet wird, der die Bietergemeinschaft rechtsverbindlich vertritt. Gemeinschaftliche Bieter müssen angeben, wer als Bevollmächtigter für das Ausschreibungsverfahren und den Projektverlauf verantwortlich ist und mit uneingeschränkter Wirkung Zahlungen annehmen darf.

Bei Bietergemeinschaften werden die Unterlagen und Nachweise von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft verlangt.

Im Falle einer Bietergemeinschaft ist Anlage 1 auszufüllen und dem Angebot beizufügen.

Zielgruppe:

·         junge Menschen im Alter von 10 bis 27 Jahren.

·         Jugendliche und junge Erwachsene, die aufgrund individueller sozialer Problemlagen besondere Unterstützung benötigen.

·         Jugendverbände/ Jugendgruppen der Regionen

Konzept:

Mit dem Angebot ist ein Konzept (max. 5 Seiten) einzureichen. In diesem soll konkret beschrieben werden, wie die Leistungserbringung (Jugendarbeit) in der VG Ershausen/Geismar (auch in den einzelnen Ortschaften) umgesetzt werden soll.

Eine auf die Stelle zugeschnittene Darstellung der Erwartungen/ Schwerpunkte ist der beigefügten Aufgabenbeschreibung zu entnehmen (Anlage 2).

Angebotsfrist: 28.08.2026

Abgabe der Unterlagen

Die Unterlagen sind schriftlich und unterschrieben von allen Bietenden unter folgender Anschrift einzureichen:

Landkreis Eichsfeld

Friedensplatz 8

37308 Heilbad Heiligenstadt

Der Umschlag ist außen mit Namen (Einrichtung), Anschrift des Trägers und der Angabe „Angebot für die Besetzung von einer Personalstellen der Jugendarbeit, in der VG Ershausen/Geismar" zu beschriften.

Eine elektronische Übermittlung des Angebotes ist unzulässig. Bei Nichteinhaltung der Frist wird das Angebot nicht gewertet. Eine Erstattung von Kosten, die durch die Beteiligung am Angebotsverfahren entstehen, ist ausgeschlossen. Der freie Träger bekommt die Möglichkeit das Bewertungsschema auf Anfrage einzusehen.

Weitere Hinweise

Bietende erklären sich bereit, das Angebotskonzept gegenüber einem Auswahlgremium beim Auftraggeber vor Ort zu präsentieren. Die Präsentation, sowie die An- und Abreise erfolgt auf eigene Kosten des Bietenden. Das Bewertungsraster für das Auswahlgespräch kann in Anlage 3 eingesehen werden.

Für Rückfragen und weitere Auskünfte stehen Ihnen Frau Grimm (03606/650 5130) und Frau Höche (03606/650 5132) zur Verfügung.

Anlage 1 zur IB- Erklärung der Bietergemeinschaft (soweit zutreffend)

Angebot:

Besetzung von einer Personalstellen in der Jugendarbeit in der VG Ershausen/Geismar

Die nachfolgend aufgeführten Unternehmen der Bietergemeinschaft, bestehend aus (bevollmächtigten Vertreter bitte zuerst angeben):

Name des Unternehmens

1. __________________________________________________________

2. __________________________________________________________

3. __________________________________________________________

erklären,

- dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haften;
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt;
- dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens uneingeschränkt im Namen und mit Wirkung für und gegen alle Mitglieder der Bietergemeinschaft zu handeln;
- dass der bevollmächtigte Vertreter mit uneingeschränkter Wirkung berechtigt ist, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft Zahlungen entgegenzunehmen.

Mitglied 1:

______________ ___________________________ _____________________
Ort, Datum Name des Unterschriftsleistenden Unterschrift, Firmenstempel

Mitglied 2:

______________ ___________________________ _____________________
Ort, Datum Name des Unterschriftsleistenden Unterschrift, Firmenstempel

Mitglied 3:

______________ ___________________________ _____________________
Ort, Datum Name des Unterschriftsleistenden Unterschrift, Firmenstempel

Anlage 2 zur IB - Aufgabenbeschreibung

Handlungsfeldübergreifende Arbeitsaufgaben

Beteiligung der Zielgruppe

Konzeptarbeit

 

Zusammenarbeit der Professionen und relevanten Akteure

Beteiligung der Zielgruppe

 

- Förderung und Begleitung des Ehrenamts

- Sozialraumbegehungen,

- Kinder- und Jugendkonferenzen,

- Beteiligung Regionalbudget

- Beteiligung Budget

- Schuljugendarbeit

- Erstellung eines regionalen, handlungsfeldübergreifenden Konzeptes

- Netzwerkarbeit

- Fachtage

- Teamberatungen

- Fachgespräche

- Qualitätsgespräche

- regionale Vertretung bei Urlaub und Krankheit

- Gruppenangebote und Projekte

- Coaching/Supervision

- Fallberatung

- Öffentlichkeitsarbeit

  (digital)

- Lobbyarbeit

- Selbstevaluation, Statistikführung

- Gemeinwesen- und Gremienarbeit

 

Jugendarbeit

  • Ehrenamtliche akquirieren, schulen und punktuell begleiten
  • aufsuchende Jugendarbeit an einschlägigen Plätzen und Orten
  • Konzipierung und Durchführung von Freizeit- und erlebnispädagogischen Angeboten
  • Förderung und Initiierung der Gemeinwesenarbeit
  • Verwaltung des Regionalbudgets
  • Angebote an Schulen schaffen (Schülertreff, Pausenhofaktivitäten)
  • Ferienangebote vor Ort konzipieren und organisieren
  • punktuelle Unterstützung der selbstverwalteten Jugendeinrichtungen
  • Verwaltung des Regionalbudgets (Auskehrung unter Beteiligung der Zielgruppe)

 

Anlage 3 zur IB- Bewertungsraster der Professionen

Profession

Auswahlkriterien

Punktevergabe

Punkt-zahl (erhaltene)

I. Fachkraft Offene Jugendarbeit

a) Personaleinsatz, dessen Ausstattung und fachliche Anleitung

Bewertet wird die Möglichkeit des Trägers, die ausgeschriebenen Stellen entsprechend der Richtlinie zu besetzen

5 ()

Aussagen zur Arbeitszeit und Vertretungsregelungen

5 ()

Arbeitsplatzbeschreibung (Ausstattung und Verortung)

5 ()

Fachliche Unterstützung und Einbindung durch den Träger unter Berücksichtigung der handlungsfeldübergreifenden Zusammenarbeit (Beratungsstrukturen, Teamberatungen, Supervision/Coaching, Qualitätsentwicklung/Jahresarbeitsplanung/Evaluation)

10 ()

b) Zusammenarbeit der Professionen und relevanten Akteure

Öffnungszeiten des Jugendbüros

5 ()

Gemeinwesen- und Gremienarbeit

5 ()

Öffentlichkeitsarbeit

5 ()

Netzwerkarbeit mit Akteuren in der Region

5 ()

 

c) Konzeptarbeit

Nachvollziehbarkeit, Struktur und vorgegebener Umfang des Konzeptes in Bezug auf die Aufgabenbeschreibungen der Professionen

5 ()

Beschreibung der Region und der aktuellen Situation vor Ort in Bezug auf die Zielgruppe

5 ()

d) Beteiligung der Zielgruppe

Initiierung und Einbindung von Beteiligungsstrukturen, sowie die Förderung und Begleitung des Ehrenamtes

10 ()

II. Offene Jugendarbeit

Begleitung und Angebotsgestaltung

Begleitung der selbstverwalteten Jugendeinrichtungen

5 ()

Angebotsgestaltung (Schülertreffs, freizeit- und erlebnispädagogische Angebote, Ferienangebote)

5 ()

Aufsuchende Jugendarbeit an einschlägigen Orten und Plätzen

5 ()

Bekanntmachung und Beratung zur Angebotspalette/Portfolio, Vermittlung der Zielgruppe/Erziehungspersonen

5 ()

Organisation der Ferienangebote und der Schuljugendarbeit

5 ()

Förderung und Aufbau der Ehrenamtsstrukturen (Nachwuchsgewinnung)

5 ()

Strukturierte Übersichten über Angebote, Zielgruppen und Orte

5 ()

Initiierung neuer Gruppenangebote

5 ()

III. Kostenplan

Finanzierungs- und Kostenplan

Bewertet wird die Schlüssigkeit/Plausibilität des Fein- und Gesamtfinanzierungsplans

5 ()

Akquise von Drittmitteln (z.B. Spenden, Projektmittel, Eigenmittel)

5 ()

Maximale Gesamtpunktzahl

115 = 100 %

Erhaltene Gesamtpunktzahl

(XX) = XX %

Bekanntmachung der Entscheidung über den Antrag der Firma ABO Energy GmbH & Co. KGaA auf Erteilung einer Genehmigung nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) zur Errichtung und zum Betrieb von vier Windenergieanlagen vom Typ NORDEX N163 (Nabenhöhe 164 m, Rotordurchmesser 163 m, Gesamthöhe 245,5 m, Nennleistung 7 MW) im Windpark Sonnenstein auf den Standorten 37345 Sonnenstein/ OT Weißenborn-Lüderode, Gemarkung Lüderode, Flur 1 – Flurstücke 19, 145, 146 und 221 sowie Flur 2 – Flurstücke 73 und 74/1

Gemäß § 19 Abs. 3 Satz 2 und 3 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 18. Juni 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 183), i. V. m. § 21a der Neunten Verordnung zur Durchführung des BImSchG (Verordnung über das Genehmigungsverfahren – 9. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 1992 (BGBl. I S. 1001), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 03. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 225), wird auf Antrag des Vorhabenträgers hiermit folgendes öffentlich bekannt gemacht:

Der Firma ABO Energy GmbH & Co. KGaA, Unter den Eichen 7 in 65195 Wiesbaden wurde durch den Landkreis Eichsfeld als Untere Immissionsschutzbehörde ein Genehmigungsbescheid nach § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb von vier Windenergieanlagen vom Typ NORDEX N163 (Nabenhöhe 164 m, Rotordurchmesser 163 m, Gesamthöhe 245,5 m, Nennleistung 7 MW) im Windpark Sonnenstein auf den Standorten 37345 Sonnenstein/ OT Weißenborn-Lüderode, Gemarkung Lüderode, Flur 1 – Flurstücke 19, 145, 146 und 221 sowie Flur 2 – Flurstücke 73 und 74/1 erteilt.

In diesem Genehmigungsbescheid 05/24 des Landkreises Eichsfeld vom 08.07.2026 (Az.: 56102.001.05/24) wird Folgendes verfügt:

Die Firma ABO Energy GmbH & Co. KGaA, Unter den Eichen 7 in 65195 Wiesbaden, erhält nach Maßgabe der im Weiteren festgelegten Inhalts- und Nebenbestimmungen die Genehmigung gemäß § 4 BImSchG i. V. m. der 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (4. BImSchV) sowie der Nummer 1.6.2 (V) des Anhangs 1 zu dieser Verordnung

zur Errichtung und zum Betrieb von vier Windenergieanlagen vom Typ NORDEX N163 mit einer Nabenhöhe von je 164 m, einem Rotordurchmesser von je 163 m, einer Gesamthöhe von je 245,5 m und einer Nennleistung von jeweils 7 MW auf folgenden Standorten im „Windpark Sonnenstein“ in 37345 Sonnenstein/ OT Weißenborn-Lüderode:

Bezeichnung

WEA

Gemarkung

Flur

Flurstück(e)

Ostwert*

(Rechtswert)

Nordwert*

(Hochwert)

WEA 1

Lüderode

1

221

32600478

5710553

WEA 2

Lüderode

1

145, 146

32600682

5709992

WEA 3

Lüderode

1

19

32600992

5710431

WEA 4

Lüderode

2

73, 74/1

32601249

5709912

* gemäß UTM ETRS 89, Zone 32

 

Diese Genehmigung schließt gemäß § 13 BImSchG insbesondere die Baugenehmigung nach     § 62 Thüringer Bauordnung (ThürBO), die luftverkehrsrechtliche Zustimmung gemäß § 14 Luftverkehrsgesetz (LuftVG), die denkmalschutzrechtliche Erlaubnis nach § 13 Thüringer Denkmalschutzgesetz (ThürDSchG), die naturschutzrechtliche Zulassung der Ausnahme von den Verboten des § 44 nach § 45 Abs. 7 Nr. 5 i. V. m. § 45b Abs. 8 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), die Genehmigung der bauzeitlichen Verrohrung des Gewässers II. Ordnung „Die Bucht“ zur Gewässerquerung nach § 28 Thüringer Wassergesetz (ThürWG) i. V. m. § 36 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) sowie die Zulassung der Ausnahmen nach § 16 Abs. 3 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) für den Verzicht auf eine ortsfeste Abfüll- und Umschlagfläche sowie für einen außenliegenden Rückkühler ein.

Der naturschutzrechtliche Eingriff wurde gemäß § 17 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)    i. V. m. § 7 Abs. 1 Thüringer Naturschutzgesetz (ThürNatG) im Einvernehmen mit der Unteren Naturschutzbehörde im Landkreis Eichsfeld zugelassen.

 

Inhaltsbestimmungen

A) Der Genehmigung liegen folgende Unterlagen zugrunde, welche Bestandteil dieses Bescheides sind:

Formular Inhaltsverzeichnis                                                                       (9 Blatt)

1 Antrag

Formular 1.1 – Antrag   für eine Genehmigung oder eine Anzeige nach dem

Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)                            (6 Blatt)

Formular 1.2 – Kurzbeschreibung                                                               (5 Blatt)

Formular 1.3 – Sonstiges (streng vertrauliche Unterlagen, Herstell-/ Rückbau-

kosten, Vollmacht, Handelsregisterauszug, Umfirmierung)         (62 Blatt)

 

2 Lagepläne

Formular 2.1 – Topographische Karte M 1:25.000                                       (2 Blatt)

Formular 2.2 – Grundkarte M 1:10.000                                                        (2 Blatt)

Formular 2.3 – Amtlicher Flurkartenauszug                                                  (10 Blatt)

Formular 2.4 – Bauzeichnungen                                                                  (105 Bl.)

Formular 2.5 – Werksgelände- und Gebäudeplan                                           (9 Blatt)

3 Anlage und Betrieb

Formular 3.1 – Betriebsbeschreibung                                                           (24 Blatt)

Formular 3.3 – Gliederung der Anlage                                                         (2 Blatt)

Formular 3.4 – Betriebsgebäude, Maschinen, Apparate, Behälter                     (2 Blatt)

Formular 3.5 – Angaben zu gehandhabten Stoffen                                        (18 Blatt)

Formular 3.5.1 – Sicherheitsdatenblätter der gehandhabten Stoffe              (247 Bl.)

Formular 3.6 – Maschinenaufstellungspläne                                                  (14 Blatt)

Formular 3.7 – Maschinenzeichnungen                                                         (4 Blatt)

4 Emissionen und Immissionen im Einwirkungsbereich der Anlage

Formular 4.1 – luftverunreinigende Emissionen und Gerüche                           (11 Blatt)

Formular 4.5 – Betriebszustand und Schallemissionen                                    (1 Blatt)

Formular 4.6 – Schallimmissionen                                                               (54 Blatt)

Formular 4.10 – Sonstiges (Schattenwurfprognose, Stellungnahme Gutachter)   (56 Blatt)

5 Messung von Emissionen und Immissionen sowie Emissionsminderung

Formular 5.1 – Vorgesehene Maßnahmen zum Schutz vor und zur Vorsorge

                          gegen schädliche Umwelteinwirkungen                                    (139 Bl.)

6 Anlagensicherheit

Formular 6.1 – Anwendbarkeit der Störfall-Verordnung                                  (1 Blatt)

Formular 6.4 – Sonstiges (Blitzschutz, Erdung, Netzschutzsystem)                   (25 Blatt)

7 Arbeitsschutz

Formular 7.1 – Vorgesehene Maßnahmen zum Arbeitsschutz                           (148 Bl.)

Formular 7.6 – Sonstiges (Flucht- und Rettungsplan)                                     (11 Blatt)

8 Betriebseinstellung

Formular 8.1 – Vorgesehene Maßnahmen für den Fall der Betriebseinstellung     (12 Blatt)

9 Abfälle

Formular 9.6 – Sonstiges (Abfallbeseitigung, Abfälle beim Betrieb)                   (15 Blatt)

11 Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

Formular 11.1 – Beschreibung wassergefährdender Stoffe/ Gemische               (3 Blatt)

Formular 11.8 – Sonstiges (AwSV-Formular, Sicherheitsdatenblätter,

Unterlagen Verzicht auf ortsfeste Abfüll-/ Umschlagfläche und

außenliegender Rückkühler, Betriebsanweisungen)                 (310 Bl.)

12 Bauvorlagen und Unterlagen zum Brandschutz

Formular 12.1 – Bauantrag                                                                       (5 Blatt)

Formular 12.3 – Baubeschreibung                                                               (5 Blatt)

Formular 12.4 – Schriftlicher Teil des Lageplans                                            (23 Blatt)

Formular 12.5 – Erklärung des Tragwerkplaners zur Prüfpflicht des Vorhabens   (1041 B.)

Formular 12.6 – Brandschutz                                                                     (25 Blatt)

Formular 12.7 – Sonstige (Bauvorlageberechtigung, Vollmacht, Baugrunduntersuchung (11 Blatt)

13 Natur, Landschaft und Bodenschutz

Formular 13.1 – Angaben zum Betriebsgrundstück und zur Wasserversorgung

sowie zu Natur, Landschaft und Bodenschutz                         (3 Blatt)

Formular 13.2 – Vorprüfung nach § 34 BNatSchG - Allgemeine Angaben           (1 Blatt)

Formular 13.5 – Sonstiges (Avifaunistische Untersuchungen, saP, HPA,

FFH-VVU, FFH-VU, Fledermausuntersuchungen, Ausnahme-

antrag nach § 45 Abs. 7 BNatSchG, Erläuterung Micrositing,

Visualisierung, LBP, Fledermausmodul)                                 (500 Bl.)

14 Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)

Formular 14.1 – Klärung des UVP-Erfordernisses                                           (1 Blatt)

Formular 14.3 – Angaben zur Ermittlung und Beurteilung der UVP-Pflicht für

Anlagen nach dem BImSchG                                               (2 Blatt)

Formular 14.3a – UVP-Pflicht oder Einzelfallprüfung                                       (3 Blatt)

Formular 14.4 – Sonstiges (UVP-VP, Visualisierung)                                       (62 Blatt)

15 Chemikaliensicherheit

Formular 15.3 – Sonstiges (Erklärung Nichtanwendung SF6)                          (3 Blatt)

16 Anlagespezifische Antragsunterlagen

Formular 16.1.1 – Standorte der Anlagen                                                    (1 Blatt)

Formular 16.1.2 – Raumordnung/ Zielabweichung/ Regionalplanung                 (2 Blatt)

Formular 16.1.3 – Sicherheitstechnische Einrichtungen und Vorkehrungen        (66 Blatt)

Formular 16.1.4 – Standsicherheit                                                              (42 Blatt)

Formular 16.1.5 – Anlagenwartung                                                             (19 Blatt)

Formular 16.1.6 – Zuwegung, Kabelverbindung, Kranstellfläche                       (147 Bl.)

Formular 16.1.7 – Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen                           (59 Blatt)

Formular 16.1.8 – Abstände/ Erschließung                                                   (482 Bl.)

Formular 16.1.9 – Daten der beantragten Anlage                                          (1 Blatt)

Formular 16.1.10 – Oktav-Schalleistungspegel der beantragten Anlage             (1 Blatt)

17 Sonstige Unterlagen

Formular 17.1 – Sonstige Unterlagen (Formular Richtfunk, Delaborierung,

Abfragen Netzbetreiber, Anfrage Seismologische Messstation,

unverbindliche Auskunft Bundeswehr, Aufstellung Flurstücke

für Fundamente, Kranstellflächen, Abstandsflächen und

Zuwegungen                                                                    (90 Blatt)

Die Anlagen sind entsprechend den vorgelegten und in diesem Abschnitt genannten Unterlagen zu errichten und zu betreiben, soweit im Folgenden keine abweichenden Regelungen getroffen werden.

B) Diese Genehmigung erlischt gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG, wenn ab dem Zeitpunkt der Vollziehbarkeit des Genehmigungsbescheides nicht innerhalb von 5 Jahren mit dem Betrieb der Anlage begonnen wurde.

Die Inbetriebnahme einzelner Windenergieanlagen hemmt nicht den Lauf der Erlöschensfristen im Hinblick auf diejenigen Windenergieanlagen, die nicht innerhalb der o. g. Frist in Betrieb genommen wurden. Auf Hinweis H8 wird ergänzend verwiesen.

C) Betriebsbeschränkungen Lärmschutz:

Die antragsgegenständlichen Windenergieanlagen vom Typ NORDEX N163-7000-164, in der Schallimmissionsprognose der Ramboll Deutschland GmbH vom 27.03.2024, Bericht Nr. 24-1-3006-000-NB als WEA 1 bis WEA 4 bezeichnet, sind so zu errichten und zu betreiben, dass folgende Emissionspegel nicht überschritten werden (Betriebsmodus: Mode 0):              

Frequenz
f [Hz]

63

125

250

500

1000

2000

4000

8000

Σ Lgesamt

LWA Okt [dB(A)]

88,6

96,2

98,3

99,5

101,3

102

96,4

82,0

107,4

Le,max Okt [dB(A)]

90,3

97,9

100

101,2

103

103,7

98,1

83,7

109,1

LO Okt [dB(A)]

90,7

98,3

100,4

101,6

103,4

104,1

98,5

84,1

109,5

             Le, max Okt   = maximal zulässiger Oktavband-Emissionspegel

             LWA Okt     = Oktavband-Schallleistungspegel

             LO Okt       = Oktavband-Schallleistungspegel unter Berücksichtigung des

                             90% Vertrauensintervall

Für die vier geplanten Windenergieanlagen sind zur Geräuschminimierung die Rotorblätter mit sog. Serrated Trailing Edges (gezackte Hinterkanten) auszustatten.

D) Betriebsbeschränkungen Schattenwurf:

Die antragsgegenständlichen Windenergieanlagen vom Typ NORDEX N163-7000-164, in der Schattenwurfprognose der Ramboll Deutschland GmbH vom 12.04.2024, Bericht Nr. 24-1-3006-000-SB als WEA 1 bis WEA 4 bezeichnet, sind so zu errichten und zu betreiben, dass an keinem der maßgeblichen Immissionsorte (W01 bis W20 laut Nr. 2.2 und Tabelle 3 der Schattenwurfprognose, S. 73 bis 76/122 sowie S. 78 bis 79/122 der Antragsunterlagen) die folgenden Immissionsrichtwerte (IRW) überschritten werden:

jährliche astronomisch mögliche Beschattungsdauer < 30 h

tägliche astronomisch mögliche Beschattungsdauer < 30 min

Die Windenergieanlage WEA 2 ist mit einer Schattenwurfabschaltautomatik auszustatten, die die Einhaltung dieser Anforderungen sicherstellt.

E) Betriebsbeschränkung Greifvögel:

Es hat eine temporäre Abschaltung aller vier Windenergieanlagen bei landwirtschaftlichen Bewirtschaftungsereignissen zur Minimierung des Vogelschlagrisikos zu erfolgen. Zu Zeitphasen der Grünland-Mahd und Ernte von Feldfrüchten sowie des Pflügens zwischen dem 01. April und dem 31. August jeden Jahres auf Flächen, die in weniger als 250 Metern Entfernung vom Mastmittelpunkt einer Windenergieanlage gelegen sind, haben die Abschaltungen der Windenergieanlagen von Beginn des Bewirtschaftungsereignisses bis mindestens 24 Stunden nach Beendigung des Bewirtschaftungsereignisses jeweils von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang zu erfolgen. Auf Hinweis H16 wird ergänzend verwiesen.

F) Betriebsbeschränkung Fledermäuse:

Zur Minimierung des Kollisionsrisikos für wandernde bzw. im freien Luftraum fliegende Fledermäuse sind fledermausfreundliche Betriebszeiten aller vier Windenergieanlagen wie folgt vorzusehen:

  1. a) Abschaltungen vom 15. März bis zum 31. Oktober jeden Jahres,
  2. b) in der Zeit von einer Stunde vor Sonnenuntergang bis eine Stunde nach Sonnenaufgang am Standort der Windenergieanlagen,
  3. c) in Zeiten ohne Niederschlag,
  4. d) bei Temperaturen ≥ 10°C in Gondelhöhe,
  5. e) für die WEA 3 und 4 bei Windgeschwindigkeiten ≤ 7 m/s in Gondelhöhe und
  6. f) für die WEA 1 und 2 bei Windgeschwindigkeiten ≤ 6,5 m/s in Gondelhöhe.

Die Zeiteinheit für die Gefährdungsbeurteilung mit anschließender Reaktion (Abschaltung auf Trudelbetrieb) anhand der gemessenen Werte hat im 10-Minuten-Intervall zu erfolgen. Auf Hinweis H17 wird ergänzend verwiesen.

 

Nebenbestimmungen

Zur Sicherstellung der Genehmigungsvoraussetzungen nach § 6 BImSchG sind dem Genehmigungsbescheid gemäß § 1 Abs. 1 Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz (ThürVwVfG) i. V. m. § 36 Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) und § 12 Abs. 1 BImSchG allgemeine Auflagen sowie Auflagen und Bedingungen zum Immissionsschutz, zum Abfall- und Wasserrecht, zum Boden- und Naturschutz, zum Bauplanungs- und Bauordnungsrecht, zum Brand-, Denkmal- und Arbeitsschutz, zur Landwirtschaft, zur Geoinformation, zum Straßen- und Luftverkehr sowie zu Erfordernissen der Bundeswehr beigefügt.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Landratsamt des Landkreises Eichsfeld, Friedensplatz 8, 37308 Heilbad Heiligenstadt eingelegt werden.

Der Widerspruch eines Dritten gegen diesen Bescheid hat keine aufschiebende Wirkung. Der Widerspruch ist binnen eines Monats nach seiner Erhebung zu begründen.

Ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen diesen Bescheid nach § 80 Absatz 5 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) kann nur innerhalb eines Monats nach Zustellung dieses Bescheides beim Thüringer Oberverwaltungsgericht in Weimar gestellt und begründet werden.

Hinweis:

Der Widerspruch kann schriftlich, zur Niederschrift oder durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments an das besondere Behördenpostfach des Landkreises Eichsfeld (beBPo) oder an die E-Mail-Adresse poststelle@kreis-eic.de erhoben werden, sofern die Übermittlung mit qualifizierter elektronischer Signatur erfolgt.

 

 

Hinweise gemäß 21 a der 9. BImSchV i. V. m. § 10 Abs. 8 BImSchG:

 

Der gesamte Genehmigungsbescheid einschließlich dessen Begründung sowie die diesem zugrundeliegenden Antragsunterlagen, mit Ausnahme der Unterlagen nach § 10 Abs. 2 Satz 1 BImSchG (Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse), können in der Zeit vom

 

05.08.2026 bis einschließlich 18.08.2026

  1. auf der Homepage des Landkreises Eichsfeld (kreis-eic.de) unter der Rubrik Ausschreibungen und Bekanntmachungen – Vorankündigungen und weitere Bekanntmachungen sowie
  2. im UVP-Portal (uvp-verbund.de)

eingesehen werden.

 

Zusätzlich wird auf Verlangen eines Beteiligten ihm eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt, beispielsweise durch die Einsichtnahme in die o. g. Unterlagen im Umweltamt des Landkreises Eichsfeld, Leinegasse 11 in 37308 Heilbad Heiligenstadt, während der Öffnungszeiten (Montag: 08:30 – 12:00 Uhr, Dienstag: 08:30 – 12:00 Uhr und 13:30 – 17:00 Uhr, Mittwoch: nur nach Vereinbarung, Donnerstag: 08:30 – 12:00 Uhr und 13:30 – 17:00 Uhr, Freitag: nur nach Vereinbarung).

Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten, die keine Einwendung erhoben haben, als zugestellt. Die o. g. Widerspruchsfrist beginnt somit am Tag nach dem Ende der Auslegungsfrist, also am 19.08.2026.

Vom Tage der öffentlichen Bekanntmachung an bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist können der Genehmigungsbescheid und seine Begründung von den Personen, die Einwendungen erhoben haben, schriftlich beim Umweltamt des Landkreises Eichsfeld, Leinegasse 11 in 37308 Heilbad Heiligenstadt, oder elektronisch unter E-Mail: umweltamt@kreis-eic.de angefordert werden. Die Übersendung des Bescheids erfolgt formlos und setzt keine neuen Rechtsmittelfristen in Gang.

 

Heilbad Heiligenstadt, den 30.07.2026

 

Die Landrätin

Teil B Veröffentlichung sonstiger Stellen

- keine

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