Amtsblatt für den Landkreis Eichsfeld Nr. 35
Herausgeber: Landkreis Eichsfeld
Bezugsmöglichkeiten: Das Amtsblatt kann beim Landkreis Eichsfeld/Büro der Landrätin Gremien- und Öffentlichkeitsarbeit, Friedensplatz 8, 37308 Heilbad Heiligenstadt, als Abonnement, Einzelausgabe oder blattweise bezogen werden. Tel.: 03606 650-1050 / -1051 / -1052 / -1053; Preis je Doppelseite 0,10 € zuzüglich Versandkosten.
Erscheinungsweise: in der Regel dienstags, auch unter der Internetadresse www.kreis-eic.de (Aktuelles, Amtsblatt)
Inhaltsübersicht
Teil A Öffentliche Bekanntmachungen des Landkreises Eichsfeld
13. Sitzung des Kreisausschusses des Kreistages des Landkreises Eichsfeld am 13.08.2025
Landkreis Eichsfeld, Friedensplatz 8, 37308 Heilbad Heiligenstadt
Benachrichtigung über eine öffentliche Zustellung - Herr Pascal Birr
Öffentliche Stellenausschreibungen
Teil B Veröffentlichungen sonstiger Stellen
Wasser- und Abwassserzweckverband „Eichsfelder Kessel“, Breitenworbiser Straße 1, 37355 Niederorschel
36. Sitzung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes „Eichsfelder Kessel“, Niederorschel
Trinkwasserzweckverband „Oberes Leinetal“, Vorm Pfaffenstiege 8, 37327 Leinefelde-Worbis
Bekanntmachungsvermerk zur Feststellung des Jahresabschlusses 2023 des Trinkwasserzweckverbandes
„Oberes Leinetal“ gemäß § 25 Abs. 4 Thüringer Eigenbetriebsverordnung (ThürEBV)
Inhalt
Teil A Öffentliche Bekanntmachungen des Landkreises Eichsfeld
13. Sitzung des Kreisausschusses des Kreistages des Landkreises Eichsfeld am 13.08.2025
Die 13. Sitzung des Kreisausschusses findet am
Mittwoch, den 13.08.2025 um 14:00 Uhr
im Kreistagssaal, Göttinger Straße 5 in 37308 Heilbad Heiligenstadt statt.
Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
2. Festlegung der Tagesordnung
3. Genehmigung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der 12. Sitzung des Kreisausschusses am 02.07.2025
4. Mitteilungen und Anfragen
Nicht Öffentlicher Teil
Heilbad Heiligenstadt, den 28. Juli 2025
Die Landrätin
Benachrichtigung über eine öffentliche Zustellung - Birr, Pascal
Der Landkreis Eichsfeld, das Amt für Öffentliche Sicherheit und Ordnung, KFZ-Zulassungsstelle hat gegen
Herrn Pascal Birr unbekannten Aufenthalts,
zuletzt bekannte Wohnanschrift: Schachtsiedlung 3, 37339 Breitenworbis OT Bernterode
am 14.07.2025
unter dem Aktenzeichen 32.4-WV/WBS-CD76
einen Bescheid erlassen.
Der Bescheid wird nunmehr durch öffentliche Bekanntmachung gemäß § 1 Absatz 1 des Thüringer Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz (ThürVwZVG) i. V. m. § 10 Abs. 2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) i.V.m. § 13 Absatz 4 und 1 der Hauptsatzung des Landkreises Eichsfeld zugestellt.
Der Bescheid kann in der KFZ-Zulassungsstelle, Göttinger Str. 5, 37308 Heilbad Heiligenstadt, Raum 101 gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises zu den festgelegten Öff-nungszeiten eingesehen werden.
Durch öffentliche Bekanntmachungen kann zugestellt werden, wenn der Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbe-vollmächtigten nicht möglich ist. Der Bescheid gilt an dem Tag zugestellt, an dem seit dem Tag der Veröffentlichung zwei Wochen vergangen sind. Durch die öffentliche Zustellung wird die Widerspruchsfrist in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Heilbad Heiligenstadt, den 31.07.2025
Werkmeister
Amtsleiter
(Dieses Dokument ist ohne Unterschrift gültig.)
Öffentliche Stellenausschreibungen - Sachbearbeiter Wohngeld (m/w/d) im Sozialamt
Der Landkreis Eichsfeld beabsichtigt, zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als
Sachbearbeiter Wohngeld (m/w/d)
in Vollzeitbeschäftigung (39 WoStd.) im Sozialamt befristet zur Mutterschutz- und Elternzeitvertretung zu besetzen.
Das Aufgabengebiet umfasst u. a. folgende Schwerpunkte:
- Bewilligung von Wohngeld
- Bearbeitung von Lastenzuschüssen einschließlich Bescheiderteilung
- Bearbeitung von Mietzuschüssen einschließlich Bescheiderteilung
- Bearbeitung von Minderung- und Aufhebungsbescheiden einschließlich erneuter Bescheiderteilung
- Bearbeitung von Erhöhungsanträgen einschließlich Bescheiderteilung
- Erstellung von Testberechnungen zur Überprüfung des Anspruchs und Vorrangigkeit
- Prüfen nach dem „4-Augen-Prinzip“
- Prüfen und Überwachung Nachweislisten bzw. Kassenrest- und Zahlungsunterbrechungslisten
- Bearbeitung der quartalsweisen automatisierten Datenabgleichsmeldungen
- Prüfung Aktenbestand und Archivierung
Ihr Profil:
Sie (m/w/d) verfügen über:
- einen Abschluss als Verwaltungsfachangestellter oder Befähigung für den mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienst oder abgeschlossene Ausbildung bei einem der Rehabilitationsträger gem. § 6 Abs. 1 SGB IX oder eine erfolgreiche abgeschlossene kaufmännische Ausbildung mit mindestens 3-jähriger Berufserfahrung in der öffentlichen Verwaltung, möglichst in der Kommunal- oder Sozialverwaltung
- anwendungssichere EDV-Kenntnisse (MS Office) und die Bereitschaft zur Teilnahme an Schulungs- und Fortbildungsveranstaltungen (Soziales, EDV-Fachanwendungen) werden erwartet
- strukturierte und lösungsorientierte Arbeitsweise auch unter Termindruck
- engagierte, belastbare und flexibel einsetzbare Persönlichkeit mit hoher Organisationsfähigkeit
- Fähigkeiten zum abstrakten und analytischen Denken
- ein hohes Maß an Eigeninitiative und selbständiges Arbeiten wird vorausgesetzt
- wünschenswert ist eine ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit
Wir bieten:
- tarifgerechte Bezahlung, Eingruppierung erfolgt in die Entgeltgruppe 9 a TVöD
- 30 Arbeitstage Erholungsurlaub im Kalenderjahr
- stellenbezogene Fortbildungsmöglichkeiten
- tarifliche Jahressonderzahlung
- vermögenswirksame Leistungen
- betriebliche Altersvorsorge (ZVK Thüringen)
- monatlicher Sachbezug sowie einmalig zum Geburtstag
Falls Sie eine den Anforderungen der Stelle entsprechende Qualifikation vorweisen können und Interesse an dieser Tätigkeit haben, richten Sie Ihre Bewerbung ausschließlich online über das Bewerbermanagementportal INTERAMT (Registrierung notwendig, zum Start Ihrer Online-Bewerbung klicken Sie bitte auf den Button „Online bewerben“ am rechten Rand dieser Seite) bis zum 10.08.2025 (Bewerbungseingang) an den Landkreis Eichsfeld. Bewerbungen, die per Post oder E-Mail eingehen, können nicht berücksichtigt werden.
Hinweise zum Datenschutz finden Sie auf unserer Homepage:
Öffentliche Stellenausschreibung - Sachbearbeiter Personalrecht (m/w/d) im Hauptamt
Der Landkreis Eichsfeld beabsichtigt, zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als
Sachbearbeiter Personalrecht (m/w/d)
in Vollzeitbeschäftigung (39 WoStd.) im Hauptamt befristet zur Mutterschutz- und Elternzeitvertretung zu besetzen.
Das Aufgabengebiet umfasst u. a. folgende Schwerpunkte:
- Einstellungen bearbeiten
- Ausschreibungen, Bewerberauswahl, Vorstellungsgespräche, Abfordern von Führungszeugnissen, Personalratsanfragen, Berechnung von Vordienstzeiten, Arbeitsverträge, Einstellungsuntersuchung usw.
- Personelle Veränderungen bearbeiten
- Umsetzungen, Abordnungen, Versetzungen, Stundenerhöhungen/Stundenreduzierungen, Mehrarbeit, Höher- und Herabgruppierungen, ggf. Erstellen von Zwischenbeurteilungen
- Beendigung von Arbeitsverhältnissen bearbeiten
- Auflösungsverträge, Kündigungen Erwerbsminderungs- oder Altersrenten, gehaltliche Abmeldung, Erstellen von Arbeitszeugnissen, Prüfen von Urlaubsansprüchen usw.
- Abmahnungsverfahren
- Abmahnungsverfahren/disziplinarische Maßnahmen vorbereiten
- Durchführung der Anhörung zur Abmahnung
- Beantragung Entgeltvarianten, Zuschüsse
- Beratung von Entgeltvarianten
- Beantragung von Zuschüssen der Agentur für Arbeit
- Beantragung von Zuschüssen der Integrationsämter
- Nebentätigkeiten, Jubiläen
- Anzeigen von Nebentätigkeiten prüfen, Genehmigung von Nebentätigkeiten
- Reisekostenabrechnung
- Haushaltsplanung
- Zeiterfassung
- Vorsorgekartei
Ihr Profil:
Sie (m/w/d) verfügen über:
einen Abschluss als Verwaltungsfachangestellter, den Angestelltenlehrgang I oder die Befähigung für den mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienst Kenntnisse im Arbeits- und Tarifrecht sowie sicherer Umgang mit IT-Anwendungen engagierte, belastbare und flexibel einsetzbare Persönlichkeit mit hoher Organisationsfähigkeit Durchsetzungsvermögen und Konfliktfähigkeit ein hohes Maß an Eigeninitiative und selbständiges Arbeiten wird vorausgesetzt wünschenswert ist eine ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit
Wir bieten:
- tarifgerechte Bezahlung, Eingruppierung erfolgt in die Entgeltgruppe 9 a TVöD
- Möglichkeit der Vereinbarung von mobiler Arbeit (Homeoffice)
- 30 Arbeitstage Erholungsurlaub im Kalenderjahr
- stellenbezogene Fortbildungsmöglichkeiten
- tarifliche Jahressonderzahlung
- vermögenswirksame Leistungen
- betriebliche Altersvorsorge (ZVK Thüringen)
- monatlicher Sachbezug sowie einmalig zum Geburtstag
Falls Sie eine den Anforderungen der Stelle entsprechende Qualifikation vorweisen können und Interesse an dieser Tätigkeit haben, richten Sie Ihre Bewerbung ausschließlich online über das Bewerbermanagementportal INTERAMT (Registrierung notwendig, zum Start Ihrer Online-Bewerbung klicken Sie bitte auf den Button „Online bewerben“ am rechten Rand dieser Seite) bis zum 24.08.2025 (Bewerbungseingang) an den Landkreis Eichsfeld. Bewerbungen, die per Post oder E-Mail eingehen, können nicht berücksichtigt werden.
Hinweise zum Datenschutz finden Sie auf unserer Homepage:
36. Sitzung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes „Eichsfelder Kessel“, Niederorschel
Die 36. Verbandsversammlung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes „Eichsfelder Kessel“ findet am
Dienstag, den 19. August 2025 um 18:00 Uhr
in der Lindenhalle in Niederorschel, Schützenstraße 11c statt.
Tagesordnung
Öffentlicher Teil
- Eröffnung und Begrüßung
- Feststellung der Beschlussfähigkeit und ordnungsgemäßen Ladung
- Feststellung der Tagesordnung
- Bestätigung der Niederschrift vom 26.11.2024
- Wahl des Verbandsvorsitzenden
- Bestellung eines Mitgliedes in den Verbands-/Werksausschuss
- Informationen der Werkleitung
- Bürgerfragestunde (max. 30 min)
- Anfragen und Anregungen der Verbandsräte
- Schließung öffentlicher Teil
Nicht öffentlicher Teil
Niederorschel, den 18.07.2025
gez.
1. Stellv. Verbandsvorsitzender
Bekanntmachungsvermerk Feststellung Jahresabschlusses 2023 Trinkwasserzweckverbandes „Oberes Leinetal"
- Die Verbandsversammlung hat mit Beschluss Nr. 03 / 2025 vom 16.07.2025 den Geschäftsbericht und den Jahresabschluss 2023 wie folgt festgestellt und genehmigt: Der Jahresabschluss zum 31.12.2023, der mit einer Bilanzsumme in Höhe von 12.668.248,29 EUR und mit einem Jahresgewinn in Höhe von 15.321,51 EUR abschließt, wird festgestellt und beschlossen.
Der festgestellte Jahresgewinn 2023 in Höhe von 15.321,51 EUR wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Der Werkleitung wird für das Jahr 2023 Entlastung erteilt. - Der Bestätigungsvermerk des zur Abschlussprüfung bestellten Wirtschaftsprüfungsunternehmens Dr. Dienst & Partner GmbH & Co.KG, NL Erfurt, Demminer Straße 30, 99091 Erfurt für den Jahresabschluss 2023 lautet:
Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers
An den Trinkwasserzweckverband "Oberes Leinetal", Leinefelde Worbis
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresschluss des Trinkwasserzweckverband "Oberes Leinetal", Leinefelde Worbis, bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht des Trinkwasserzweckverband "Oberes Leinetal", Leinefelde Worbis, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
- entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften der Thüringer Eigenbetriebsverordnung und den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens und Finanzlage des Zweckverbandes zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und
- vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Zweckverbandes. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den Vorschriften der Thüringer Eigenbetriebsverordnung und deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Gemäß § 322 Abs. 3 S. 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und § 85 Abs. 2 ThürKO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Zweckverband unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den Vorschriften der Thüringer Eigenbetriebsverordnung und den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens , Finanz- und Ertragslage des Zweckverbandes vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Zweckverbandes zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Zweckverbandes vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den Vorschriften der Thüringer Eigenbetriebsverordnung und den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Zweckverbandes vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und des Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
- identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
- gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil über die Wirksamkeit dieser Systeme des Zweckverbandes abzugeben.
- beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
- ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Zweckverbandes zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Zweckverband seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
- beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens , Finanz und Ertragslage des Zweckverbandes vermittelt.
- beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Zweckverbandes
- führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Erfurt, den 1. April 2025
Dr. Dienst & Partner GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
Wirtschaftsprüfer
3. Der Jahresabschluss 2023 und der Lagebericht liegen zur Einsichtnahme vom 06.08.2025 – 20.08.2025 (Montag – Donnerstag 09:00 – 15:00 Uhr und Freitag 09:00 – 12:00 Uhr) in den Räumen des Zweckverbandes, Vorm Pfaffenstiege 8, 37327 Leinefelde - Worbis aus.
Leinefelde, den 29.07.2025
gez. Christian Zwingmann
Verbandsvorsitzender