Amtsblatt für den Landkreis Eichsfeld Nr. 31/2026
Herausgeber: Landkreis Eichsfeld
Bezugsmöglichkeiten: Das Amtsblatt kann beim Landkreis Eichsfeld/Büro der Landrätin Gremien- und Öffentlichkeitsarbeit, Friedensplatz 8, 37308 Heilbad Heiligenstadt, als Abonnement, Einzelausgabe oder blattweise bezogen werden. Tel.: 03606 650-1050 / -1051 / -1052 / -1053; Preis je Doppelseite 0,10 € zuzüglich Versandkosten.
Erscheinungsweise: in der Regel dienstags, auch unter der Internetadresse www.kreis-eic.de (Aktuelles, Amtsblatt)
Inhaltsübersicht
Teil A Öffentliche Bekanntmachungen des Landkreises Eichsfeld
Eichsfeldwerke GmbH, Philipp-Reis-Straße 2, 37308 Heilbad Heiligenstadt
Hinweis gemäß § 75 Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) über die
Möglichkeit zur Einsichtnahme des Jahresabschlusses 2025 der Eichsfeldwerke GmbH
Landkreis Eichsfeld, Friedensplatz 8, 37308 Heilbad Heiligenstadt
Benachrichtigung über eine öffentliche Zustellung
Öffentliche Zustellung gemäß § 15 Thür VwZVG
Benachrichtigung über eine öffentliche Zustellung nach § 40 I 1 Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II), §§ 37, 65 I 1 Sozialgesetzbuch (SGB)
Zehntes Buch (X), § 15 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG)
Teil B Veröffentlichung sonstiger Stellen
Inhalt
Teil A Öffentliche Bekanntmachungen des Landkreises Eichsfeld
Eichsfeldwerke GmbH, Philipp-Reis-Straße 2, 37308 Heilbad Heiligenstadt
Hinweis gemäß § 75 Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) über die Möglichkeit zur Einsichtnahme des Jahresabschlusses 2025 der Eichsfeldwerke GmbH
Der Jahresabschluss, das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses und der Lagebericht sowie die beschlossene Gewinnverwendung liegen in der Zeit vom
15.07.2026 – 23.07.2026
während der Geschäftszeiten von Montag - Donnerstag von 7:30 - 16:30 Uhr und Freitag von 7:30 – 14:00 Uhr bei der Eichsfeldwerke GmbH, Philipp-Reis-Straße 2, 37308 Heilbad Heiligenstadt im Verwaltungsgebäude, Raum A 0.5 zur Einsichtnahme aus.
Landkreis Eichsfeld, Friedensplatz 8, 37308 Heilbad Heiligenstadt
Benachrichtigung über eine öffentliche Zustellung
Der Landkreis Eichsfeld, Amt für Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Kfz-Zulassungsstelle hat gegen
Herrn Ajvazi, Faruk unbekannten Aufenthalts,
zuletzt bekannte Wohnanschrift: Triftstraße 24, 37327 Leinefelde-Worbis, OT Leinefelde
am 05.06.2026
unter dem Aktenzeichen 32.4-RS/EIC-QB361
einen Bescheid erlassen.
Der Bescheid wird nunmehr durch öffentliche Bekanntmachung gemäß § 1 Absatz 1 des Thüringer Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz (ThürVwZVG) i. V. m. § 10 Abs. 2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) i. V. m. § 13 Absatz 4 und 1 der Hauptsatzung des Landkreises Eichsfeld zugestellt.
Der Bescheid kann in dem Amt für Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Kfz-Zulassungsstelle, Göttinger Straße 5, 37308 Heilbad Heiligenstadt, Raum 102 gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises zu den festgelegten Öffnungszeiten eingesehen wer-den.
Durch öffentliche Bekanntmachungen kann zugestellt werden, wenn der Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbe-vollmächtigten nicht möglich ist. Der Bescheid gilt an dem Tag zugestellt, an dem seit dem Tag der Veröffentlichung zwei Wochen vergangen sind. Durch die öffentliche Zustellung wird die Widerspruchsfrist in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Heilbad Heiligenstadt, den 01.07.2026
Werkmeister
Amtsleiter
Benachrichtigung über eine öffentliche Zustellung
Der Landkreis Eichsfeld, Amt für Öffentliche Sicherheit und Ordnung hat gegen
Herrn Crell, Christopher unbekannten Aufenthalts,
zuletzt bekannte Wohnanschrift: Portugal-8550 Monchique, Vale do Linho
am 29.06.2026
unter dem Aktenzeichen 32.4-GC/EIC-QA378
einen Bescheid erlassen.
Der Bescheid wird nunmehr durch öffentliche Bekanntmachung gemäß § 1 Absatz 1 des Thüringer Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz (ThürVwZVG) i. V. m. § 10 Abs. 2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) i. V. m. § 13 Absatz 4 und 1 der Hauptsatzung des Landkreises Eichsfeld zugestellt.
Der Bescheid kann in der KFZ-Zulassungsstelle, Göttinger Str. 5, 37308 Heilbad Heiligenstadt, Raum 101 gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises zu den festgelegten Öff-nungszeiten eingesehen werden.
Durch öffentliche Bekanntmachungen kann zugestellt werden, wenn der Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbe-vollmächtigten nicht möglich ist. Der Bescheid gilt an dem Tag zugestellt, an dem seit dem Tag der Veröffentlichung zwei Wochen vergangen sind. Durch die öffentliche Zustellung wird die Widerspruchsfrist in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Heilbad Heiligenstadt, den 29.06.2026
Werkmeister
Amtsleiter
(Dieses Dokument ist ohne Unterschrift gültig.)
Öffentliche Zustellung gemäß § 15 Thür VwZVG
Benachrichtigung über eine öffentliche Zustellung nach § 40 I 1 Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II), §§ 37, 65 I 1 Sozialgesetzbuch (SGB) Zehntes Buch (X),
§ 15 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG)
Der Landkreis Eichsfeld, Jobcenter hat gegen
Herrn Michael Thüne
zuletzt wohnhaft:
Ohne festen Wohnsitz 1 37308 OFW
am 03.06.2026 einen Bescheid erlassen.
Aktenzeichen: 9390/383053/G1H23
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird hiermit bekanntgegeben, dass der Bescheid beim Landkreis Eichsfeld, Jobcenter, 37308 Heilbad Heiligenstadt, Leinegasse 8 hinterlegt ist.
Herr Michael Thüne wird hiermit aufgefordert, den Bescheid selbst oder durch einen bevollmächtigten Vertreter in Empfang zu nehmen.
Der Bescheid gilt gemäß § 15 Thüringer Verwaltungs- und Vollstreckungsgesetz als zugestellt, wenn seit dem Tag des Aushangs zwei Wochen verstrichen sind. Durch diese Verfügung werden ab diesem Zeitpunkt Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen.
Heilbad Heiligenstadt, den 22.06.2026
Landkreis Eichsfeld
im Auftrag
Richter
Amtsleiterin
Dieses Dokument ist ohne Unterschrift gültig.
Bekanntgabe der in der 22. Sitzung des Kreisausschusses des Kreistages des Landkreises Eichsfeld am Dienstag, den 02.06.2026 gefassten Beschlüsse
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TOP 7.1 |
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Beschlussvorlage Nr. VII/0327 |
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Konzessionen Schulspeisung (L26-0015-40) |
Los 1:
Der Kreisausschuss beschließt, den Zuschlag für den Auftrag über die Dienstleistungskonzession Schulspeisung an der Staatlichen Grundschule Bodenrode in Bodenrode, Vergabenummer L26-0015-40 wird auf das Angebot Nr. 1 des Bieters RWS Cateringservice GmbH, 04158 Leipzig zu erteilen.
Los 2:
Der Kreisausschuss beschließt, den Zuschlag für den Auftrag über die Dienstleistungskonzession Schulspeisung an der Staatlichen Grund- und Regelschule Breitenworbis in Breitenworbis, Vergabenummer L26-0015-40 wird auf das Angebot Nr. 1 des Bieters RWS Cateringservice GmbH, 04158 Leipzig zu erteilen.
Los 3:
Der Kreisausschuss beschließt, den Zuschlag für den Auftrag über die Dienstleistungskonzession Schulspeisung an der Staatlichen Grund- und Regelschule Worbis in Worbis, Vergabenummer L26-0015-40 wird auf das Angebot Nr. 1 des Bieters RWS Cateringservice GmbH, 04158 Leipzig zu erteilen.
Los 4:
Der Kreisausschuss beschließt, den Zuschlag für den Auftrag über die Dienstleistungskonzession Schulspeisung an dem Staatlichen Gymnasium Marie Curie Worbis in Worbis, Vergabenummer L26-0015-40 wird auf das Angebot Nr. 1 des Bieters RWS Cateringservice GmbH, 04158 Leipzig zu erteilen.
Ja: 7 Nein: 0
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TOP 7.2 |
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Beschlussvorlage Nr. VII/0360 |
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GanztagInvest Staatliche Grund- und Regelschule Tilman Riemenschneider Heiligenstadt - Fachplanung Technische Ausrüstung (L26-0023-23) |
Los 1:
Der Kreisausschuss beschließt, den Zuschlag für den Auftrag über die Erbringung von Planungs- und Überwachungsleistungen (Fachplanung Technische Ausrüstung für das Gewerk Heizung, Lüftung, Sanitär und Klima) im Rahmen des Neubaus des Hortgebäudes der Staatlichen Grund- und Regelschule Tilman Riemenschneider Heiligenstadt, Vergabenummer L26-0023-23, auf das Angebot Nr. 1 des Bieters Haustechnische Anlagen Planungsgesellschaft mbH, 31137 Hildesheim zu erteilen.
Los 2:
Der Kreisausschuss beschließt, den Zuschlag für den Auftrag über die Erbringung von Planungs- und Überwachungsleistungen (Fachplanung Technische Ausrüstung für das Gewerk Elektro sowie Gebäudeautomation u. a.) im Rahmen des Neubaus des Hortgebäudes der Staatlichen Grund- und Regelschule Tilman Riemenschneider Heiligenstadt, Vergabenummer L26-0023-23, auf das Angebot Nr. 1 des Bieters Haustechnische Anlagen Planungsgesellschaft mbH, 31137 Hildesheim zu erteilen.
Ja: 7 Nein: 0
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TOP 7.3 |
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Beschlussvorlage Nr. VII/0341 |
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Rüstwagen Stützpunktfeuerwehr - Beladung (L26-0021-32) |
Los 1:
Der Kreisausschuss beschließt, den Zuschlag für den Auftrag über die Leistung von der Beladung einer Stützpunktfeuerwehr für Leinefelde-Worbis, Vergabenummer L26-0021-32 auf das Angebot Nr. 2 des Bieters BTL Brandschutz Technik GmbH Leipzig, 06184 Kabelsketal zu erteilen.
Los 2:
Der Kreisausschuss beschließt, den Zuschlag für den Auftrag über die Leistung von der Beladung einer Stützpunktfeuerwehr für Heilbad Heiligenstadt, Vergabenummer L26-0021-32 auf das Angebot Nr. 2 des Bieters BTL Brandschutz Technik GmbH Leipzig, 06184 Kabelsketal zu erteilen.
Ja: 7 Nein: 0
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TOP 7.4 |
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Beschlussvorlage Nr. VII/0355 |
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Kreisstraße K 103 - Sanierung mit Spundwand- und Kanalneubau (L26-0025-23) |
Der Kreisausschuss beschließt, den Zuschlag für den Auftrag über die Erbringung von Bauleistungen im Rahmen der Sanierung der Kreisstraße K 103 mit Spundwand- und Kanalneubau, Vergabenummer L26-0025-23 auf das Angebot Nr. 1 des Bieters TWE Tief-, Wasser- und Erdbau Uder GmbH & Co. KG, 37318 Uder zu erteilen.
Ja: 7 Nein: 0
Landkreis Eichsfeld, 02.07.2026
Die Landrätin