Amtsblatt für den Landkreis Eichsfeld Nr. 30/2026

Herausgeber: Landkreis Eichsfeld

Bezugsmöglichkeiten: Das Amtsblatt kann beim Landkreis Eichsfeld/Büro der Landrätin Gremien- und Öffentlichkeitsarbeit, Friedensplatz 8, 37308 Heilbad Heiligenstadt, als Abonnement, Einzelausgabe oder blattweise bezogen werden. Tel.: 03606 650-1050 / -1051 / -1052 / -1053; Preis je Doppelseite 0,10 € zuzüglich Versandkosten.

Erscheinungsweise: in der Regel dienstags, auch unter der Internetadresse www.kreis-eic.de (Aktuelles, Amtsblatt)

Inhaltsübersicht

Teil A Öffentliche Bekanntmachungen des Landkreises Eichsfeld

Landkreis Eichsfeld, Friedensplatz 8, 37308 Heilbad Heiligenstadt

Benachrichtigung über eine öffentliche Zustellung

- Herr Christian Dietrich                                                                           

- Herr Vladimir Nowak                                                                                

Ehrenamtliche Vormundschaften und Umgangspflegschaften – Engagement für Kinder und Jugendliche gesucht

Öffentliche Stellenausschreibung

Sachbearbeiter Unterhaltsvorschuss (m/w/d) im Jugendamt                                 

 

Teil B Veröffentlichung sonstiger Stellen

Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Obereichsfeld, Philipp-Reis-Straße 2, 37308 Heilbad Heiligenstadt

Bekanntmachung

Feststellung des Jahresabschlusses 2025 des Zweckverbandes Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Obereichsfeld

 

Inhalt

Teil A Öffentliche Bekanntmachungen des Landkreises Eichsfeld

Landkreis Eichsfeld, Friedensplatz 8, 37308 Heilbad Heiligenstadt

Benachrichtigung über eine öffentliche Zustellung

Der Landkreis Eichsfeld, Jobcenter hat gegen

Herrn Dietrich, Christian unbekannten Aufenthalts,

zuletzt bekannte Wohnanschrift: Fuhrweg 35, 37308 Heilbad Heiligenstadt

am 02.06.2026

unter dem Aktenzeichen 9360/343171/L1H13

einen Bescheid erlassen.

Der Bescheid wird nunmehr durch öffentliche Bekanntmachung gemäß § 40 Absatz 1 Satz 1 Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II), §§ 37, 65 Absatz 1 Satz 1 Sozialgesetzbuch (SGB) Zehntes Buch (X), § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zugestellt.

Der Bescheid kann im Jobcenter Landkreis Eichsfeld, Leinegasse 8, Zimmer 207 gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises zu den festgelegten Öffnungszeiten eingesehen werden.

Durch öffentliche Bekanntmachungen kann zugestellt werden, wenn der Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist. Der Bescheid gilt an dem Tag zugestellt, an dem seit dem Tag der Veröffentlichung zwei Wochen vergangen sind. Durch die öffentliche Zustellung wird die Widerspruchsfrist in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Heilbad Heiligenstadt, den 02.06.2026

Richter

Amtsleiterin

(Dieses Dokument ist ohne Unterschrift gültig.)

 

Benachrichtigung über eine öffentliche Zustellung

Der Landkreis Eichsfeld, Amt für Öffentliche Sicherheit und Ordnung hat gegen

Herrn Nowak, Vladimir unbekannten Aufenthalts,

zuletzt bekannte Wohnanschrift: 37339 Leinefelde-Worbis, Nordhäuser Straße 52

am 26.06.2026

unter dem Aktenzeichen 32.4 – FSW/152xxx/10051998

einen Bescheid erlassen.

Der Bescheid wird nunmehr durch öffentliche Bekanntmachung gemäß § 1 Absatz 1 des Thüringer Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz (ThürVwZVG) i. V. m. § 10 Abs. 2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) i. V. m. § 13 Absatz 4 und 1 der Hauptsatzung des Landkreises Eichsfeld zugestellt.

Der Bescheid kann in der Fahrerlaubnisbehörde, Göttinger Str. 5, 37308 Heilbad Heiligenstadt, Raum 114 gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises zu den festgelegten Öffnungszeiten eingesehen werden.

Durch öffentliche Bekanntmachungen kann zugestellt werden, wenn der Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbe-vollmächtigten nicht möglich ist. Der Bescheid gilt an dem Tag zugestellt, an dem seit dem Tag der Veröffentlichung zwei Wochen vergangen sind. Durch die öffentliche Zustellung wird die Widerspruchsfrist in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Heilbad Heiligenstadt, den 26.06.2026

Werkmeister

Amtsleiter

(Dieses Dokument ist ohne Unterschrift gültig.)

Ehrenamtliche Vormundschaften und Umgangspflegschaften – Engagement für Kinder und Jugendliche gesucht

Nicht alle Kinder und Jugendlichen können von ihren Eltern ausreichend vertreten und unterstützt werden. In diesen Fällen bestellt das Familiengericht eine Vormundschaft oder Pflegschaft, um die rechtlichen Interessen des jungen Menschen zu sichern.

Neben der Amtsvormundschaft durch Mitarbeitende des Jugendamtes besteht die Möglichkeit der ehrenamtlichen Einzelvormundschaft. Engagierte Bürgerinnen und Bürger übernehmen dabei eine verantwortungsvolle Aufgabe: Sie vertreten ein Kind oder einen Jugendlichen rechtlich und begleiten es in wichtigen Lebensfragen, etwa bei Schule, Ausbildung oder gegenüber Behörden. Die Fachstelle für ehrenamtliche Vormundschaften im Jugendamt bereitet Interessierte auf diese Aufgabe vor und begleitet sie während ihres Engagements fachlich und zuverlässig.

Auch die Umgangspflegschaft ist ein wichtiger Baustein. Umgangspflegerinnen und Umgangspfleger unterstützen insbesondere in konflikthaften Trennungssituationen dabei, den Kontakt zwischen Kindern und ihren Eltern zu sichern und kindgerechte Umgangsregelungen umzusetzen.

Für beide Bereiche gilt: Eine juristische Vorbildung ist nicht erforderlich. Entscheidend sind Verlässlichkeit, Einfühlungsvermögen und die Bereitschaft, sich längerfristig für das Wohl eines jungen Menschen zu engagieren.

Jetzt unverbindlich informieren!

Haben Sie etwas Zeit übrig und möchten einem jungen Menschen als ehrenamtliche Vormundin oder ehrenamtlicher Vormund bzw. als Umgangspflegerin oder Umgangspfleger den Rücken stärken? Das Jugendamt lädt Sie herzlich zu einem unverbindlichen Beratungsgespräch ein.

Kontakt:

Landkreis Eichsfeld – Jugendamt

Friedensplatz 8

37308 Heilbad Heiligenstadt

E-Mail: jugendamt@kreis-eic.de

Tel.: 03606 650-5101

Öffentliche Stellenausschreibung

Sachbearbeiter Unterhaltsvorschuss (m/w/d) im Jugendamt

Der Landkreis Eichsfeld beabsichtigt zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als Sachbearbeiter Unterhaltsvorschuss (m/w/d) im Jugendamt in Teilzeitbeschäftigung (34,13 Wochenstunden) befristet für 2 Jahre nach § 14 Abs. 2 TzBfG zu besetzen. Die befristete Vergabe von Mehrarbeit bis zur Vollbeschäftigung ist möglich.

Ihre Arbeitsschwerpunkte:

  • Bearbeitung von Anträgen auf Gewährung von Leistungen nach dem UVG
  • Beratungstätigkeit, Anträge entgegennehmen
  • Prüfung auf örtliche und sachliche Zuständigkeit
  • Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen und der wirtschaftlichen Verhältnisse bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres gem. § 1 Abs. 1 UVG und § 1 Abs. 2 - 4 UVG
  • Prüfung der erweiterten Anspruchsvoraussetzungen und der wirtschaftlichen Verhältnisse ab Vollendung des 12. Lebensjahres gem. § 1 Abs. 1a UVG und § 1 Abs. 2 - 4 UVG
  • jährliche Überprüfung der Anspruchsvoraussetzungen, Entscheidungen über Aufhebung der Bewilligungen und Erlass Aufhebungsbescheid
  • Geltendmachung von übergegangenen Ansprüchen nach § 5 UVG 15
  • Geltendmachung von übergegangenen Ansprüchen nach § 7 UVG 40
  • Prüfung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Unterhaltspflichtigen (UHPF), Einkommensermittlung von selbstständig tätigen UHPF
  • vorgerichtliche Vergleichsverhandlungen mit Schuldnern und Rechtsanwälten
  • Schließung von Rückübertragungsverträgen nach Kostenabwägung sowie Beobachtung des gerichtlichen Verfahrens
  • Auslandsrückgriff
  • Forderungsanmeldung nach der Insolvenzordnung
  • Überprüfung, Anweisung und Verbuchung der durch die verschiedenen Verfahren beantragten Kosten durch Rechtsanwälte
  • Bearbeitung von Widersprüchen
  • Zivil- und strafrechtliche Maßnahmen
  • Fertigen von Antragstellungen an das Familien- und Oberlandesgericht
  • Vertretung des Landkreises Eichsfeld im Gerichtsverfahren vor den zuständigen Amts-, Verwaltungs- oder Oberlandesgerichten

Ihr Profil:

Sie verfügen über:

  • Befähigung für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst, Verwaltungsfachwirt (m/w/d), geprüfter Rechtsfachwirt (m/w/d) oder einen adäquater Fachhochschulabschluss
  • eine engagierte, belastbare und flexibel einsetzbare Persönlichkeit mit hoher Organisationsfähigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Verhandlungsgeschick und Teamfähigkeit
  • ein hohes Maß an Eigeninitiative und selbständiges Arbeiten auch unter Termindruck
  • eine ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit und interkulturelle Kompetenzen

Wir bieten:

  • tarifgerechte Bezahlung, Eingruppierung erfolgt in die Entgeltgruppe 9 b TVöD
  • 30 Arbeitstage Erholungsurlaub im Kalenderjahr
  • Möglichkeit der Vereinbarung von mobiler Arbeit (Homeoffice)
  • stellenbezogene Fortbildungsmöglichkeiten
  • tarifliche Jahressonderzahlung
  • vermögenswirksame Leistungen
  • betriebliche Altersvorsorge (ZVK Thüringen)
  • monatlicher Sachbezug sowie einmalig zum Geburtstag
  • Möglichkeit der Nutzung des TV-Fahrradleasings

Falls Sie den Anforderungen der Stelle entsprechende Qualifikation vorweisen können und Interesse an dieser Tätigkeit haben, richten Sie Ihre Bewerbung ausschließlich online über das Bewerbermanagementportal INTERAMT (Registrierung notwendig, zum Start Ihrer Online-Bewerbung klicken Sie bitte auf den Button „Online bewerben“ am rechten Rand dieser Seite) bis zum 05.07.2026 (Bewerbungseingang) an den Landkreis Eichsfeld. Bewerbungen die per Post oder E-Mail eingehen, können nicht berücksichtigt werden.

Hinweise zum Datenschutz der Fachämter/Hauptamt finden Sie auf unserer Homepage:

https://www.kreis-eic.de/datenschutzerklaerung/fachaemter

Teil B Veröffentlichung sonstiger Stellen

Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Obereichsfeld, Philipp-Reis-Straße 2, 37308 Heilbad Heiligenstadt

Bekanntmachung

Feststellung des Jahresabschlusses 2025 des Zweckverbandes Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Obereichsfeld

I. Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses 2025

1. Der Jahresabschluss zum 31.12.2025,

der mit einer Bilanzsumme

für den Bereich Wasserversorgung in Höhe von

  25.168.001,46 €

für den Bereich Wasserversorgung in Höhe von

174.800.075,47 €

und  

im Bereich Wasserversorgung

 
mit einem Jahresüberschuss in Höhe von

6.405,26 €

im Bereich Abwasserentsorgung

 
mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 4.224,18 €

der Allgemeinen Rücklage zugeführt und dienen als Ausgleichsrücklage für zukünftige Geschäftsjahre.

Dem Verbandsvorsitzenden und der Werkleitung wird für das Jahr 2025 Entlastung erteilt.

„Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An den Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Obereichsfeld, Heilbad Heiligenstadt

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss des Zweckverbandes Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Obereichsfeld, Heilbad Heiligenstadt, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2025 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2025 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht des Zweckverbandes Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Obereichsfeld, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2025 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

  • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Zweckverbandes zum 31. Dezember 2025 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2025 und
  • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Zweckverbandes. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Zweckverband unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung des gesetzlichen Vertreters für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Der gesetzliche Vertreter ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Zweckverbandes vermittelt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der gesetzliche Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Zweckverbandes zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Zweckverbandes vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Zweckverbandes vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

  • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass eine aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, ist höher als das Risiko, dass eine aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
  • erlangen wir ein Verständnis von den für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollen und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit der internen Kontrollen des Zweckverbandes bzw. dieser Vorkehrungen und Maßnahmen abzugeben.
  • beurteilen wir die Angemessenheit der von dem gesetzlichen Vertreter angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von dem gesetzlichen Vertreter dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
  • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von dem gesetzlichen Vertreter angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Zweckverbandes zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Zweckverband seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
  • beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Zweckverbandes vermittelt.
  • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Zweckverbandes.
  • führen wir Prüfungshandlungen zu den von dem gesetzlichen Vertreter dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von dem gesetzlichen Vertreter zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit dem für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel internen Kontrollen, die wir während unser Prüfung feststellen.

Kassel, den 20. März 2026

Strecker Berger + Partner mbB

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Steuerberatungsgesellschaft

Rechtsanwälte

Andreas Fehr          Marco Schumacher

Wirtschaftsprüfer     Wirtschaftsprüfer“

III. Auslegungshinweis

Der Jahresabschluss 2025 und der Lagebericht liegen in der Zeit vom 30.06.2026 bis 17.07.2026

im Sitz des Zweckverbandes Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Obereichsfeld, Philipp-Reis-Str. 2, 37308 Heilbad Heiligenstadt zu den üblichen Dienstzeiten öffentlich aus. Nachrichtlich liegen in dem genannten Zeitraum der Jahresabschluss 2025 und der Lagebericht zu den Sprechzeiten im Sitz der jeweiligen Verwaltungsgemeinschaft sowie zu den Sprechzeiten der Bürgermeister der zum Zweckverband gehörenden Verbandsgemeinden öffentlich aus.

Heilbad Heiligenstadt, 26.06.2026

Adrian Grieß                                        - Siegel –

Verbandsvorsitzender

 

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