Amtsblatt für den Landkreis Eichsfeld Nr. 23/2026

Herausgeber: Landkreis Eichsfeld

Bezugsmöglichkeiten: Das Amtsblatt kann beim Landkreis Eichsfeld/Büro der Landrätin Gremien- und Öffentlichkeitsarbeit, Friedensplatz 8, 37308 Heilbad Heiligenstadt, als Abonnement, Einzelausgabe oder blattweise bezogen werden. Tel.: 03606 650-1050 / -1051 / -1052 / -1053; Preis je Doppelseite 0,10 € zuzüglich Versandkosten.

Erscheinungsweise: in der Regel dienstags, auch unter der Internetadresse www.kreis-eic.de (Aktuelles, Amtsblatt)

Inhaltsübersicht

Teil A Öffentliche Bekanntmachungen des Landkreises Eichsfeld

Landkreis Eichsfeld, Friedensplatz 8, 37308 Heilbad Heiligenstadt

Benachrichtigung über eine öffentliche Zustellung

- Herr Al Dbou, Ahmad                                                                              

- Herr Kozhukhar, Viktor                                                                                

- Herr Tserkunyk, Mykhailo

Öffentliche Bekanntmachung nach §§ 9 Abs. 4 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) und 7 Abs. 1 Sachenrechtsdurchführungsverordnung (SachenR-DV)

- Germarkung Lutter

Öffentliche Stellenausschreibungen

Sachbearbeiter Unterhaltsvorschuss (m/w/d) im Jugendamt                              

Sachbearbeiter Wirtschaftliche Jugendhilfe (m/w/d) im Jugendamt                

Teil B Veröffentlichungen sonstiger Stellen

- keine

Inhalt

Teil A Öffentliche Bekanntmachungen des Landkreises Eichsfeld

Landkreis Eichsfeld, Friedensplatz 8, 37308 Heilbad Heiligenstadt

Benachrichtigung über eine öffentliche Zustellung

Der Landkreis Eichsfeld, Jobcenter hat gegen

Herrn Al Dbou, Ahmad unbekannten Aufenthalts,

zuletzt bekannte Wohnanschrift: Grünewaldstr. 3, 37308 Heilbad Heiligenstadt

am 14.04.2026

unter dem Aktenzeichen 9400/312009/G1H23

einen Bescheid erlassen.

Der Bescheid wird nunmehr durch öffentliche Bekanntmachung gemäß § 40 Absatz 1 Satz 1 Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II), §§ 37, 65 Absatz 1 Satz 1 Sozialgesetzbuch (SGB) Zehntes Buch (X), § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zugestellt.

Der Bescheid kann im Jobcenter Landkreis Eichsfeld, Leinegasse 8, Zimmer 009 gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises zu den festgelegten Öffnungszeiten eingesehen werden.

Durch öffentliche Bekanntmachungen kann zugestellt werden, wenn der Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist. Der Bescheid gilt an dem Tag zugestellt, an dem seit dem Tag der Veröffentlichung zwei Wochen vergangen sind. Durch die öffentliche Zustellung wird die Widerspruchsfrist in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Heilbad Heiligenstadt, den 28.04.2026

Richter

Amtsleiterin

(Dieses Dokument ist ohne Unterschrift gültig.)

Benachrichtigung über eine öffentliche Zustellung

Der Landkreis Eichsfeld, Jobcenter hat gegen

Herrn Kozhukhar, Viktor unbekannten Aufenthalts,

zuletzt bekannte Wohnanschrift: Stubenstr. 3, 37308 Heilbad Heiligenstadt

am 14.10.2025

unter dem Aktenzeichen 9500/304451/L6H62

einen Bescheid erlassen.

Der Bescheid wird nunmehr durch öffentliche Bekanntmachung gemäß § 40 Absatz 1 Satz 1 Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II), §§ 37, 65 Absatz 1 Satz 1 Sozialgesetzbuch (SGB) Zehntes Buch (X), § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zugestellt.

Der Bescheid kann im Jobcenter Landkreis Eichsfeld, Leinegasse 8, Zimmer 207 gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises zu den festgelegten Öffnungszeiten eingesehen werden.

Durch öffentliche Bekanntmachungen kann zugestellt werden, wenn der Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist. Der Bescheid gilt an dem Tag zugestellt, an dem seit dem Tag der Veröffentlichung zwei Wochen vergangen sind. Durch die öffentliche Zustellung wird die Widerspruchsfrist in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Heilbad Heiligenstadt, den 04.05.2026

Richter

Amtsleiterin

(Dieses Dokument ist ohne Unterschrift gültig.)

Benachrichtigung über eine öffentliche Zustellung

Der Landkreis Eichsfeld, Amt für Öffentliche Sicherheit und Ordnung hat gegen

Herrn Tserkunyk, Mykhailo unbekannten Aufenthalts,

zuletzt bekannte Wohnanschrift: Straße des Aufbau 5, 37308 Am Ohmberg/Großbodungen

am 04.05.2026

unter dem Aktenzeichen 32.4-GC/EIC-QE168

einen Bescheid erlassen.

Der Bescheid wird nunmehr durch öffentliche Bekanntmachung gemäß § 1 Absatz 1 des Thüringer Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz (ThürVwZVG) i. V. m. § 10 Abs. 2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) i.V.m. § 13 Absatz 4 und 1 der Hauptsatzung des Landkreises Eichsfeld zugestellt.

Der Bescheid kann in der KFZ-Zulassung, Göttinger Str. 5, 37308 Heilbad Heiligenstadt, Raum 101 gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises zu den festgelegten Öffnungs-zeiten eingesehen werden.

Durch öffentliche Bekanntmachungen kann zugestellt werden, wenn der Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbe-vollmächtigten nicht möglich ist. Der Bescheid gilt an dem Tag zugestellt, an dem seit dem Tag der Veröffentlichung zwei Wochen vergangen sind. Durch die öffentliche Zustellung wird die Widerspruchsfrist in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Heilbad Heiligenstadt, den 08.05.2026

Werkmeister

Amtsleiter

(Dieses Dokument ist ohne Unterschrift gültig.)

Öffentliche Bekanntmachung nach §§ 9 Abs. 4 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) und 7 Abs. 1 Sachenrechtsdurchführungsverordnung (SachenR-DV)

Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für den Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Obereichsfeld

Der Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Obereichsfeld, Philipp-Reis-Str. 2, 37308 Heilbad Heiligenstadt hat bei der Unteren Wasserbehörde des Landkreises Eichsfeld beantragt, zu Lasten der nachfolgend aufgeführten Grundstücke das Bestehen einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit zu Gunsten des Antragstellers für eine wasserwirtschaftliche An-lage oder Leitung gemäß § 9 Abs. 1, 4 des GBBerG in Verbindung mit §§ 1, 7 der SachenR-DV zu bescheinigen.

1.)      Gemarkung Lutter    Flur: 2          Flurstück: 701         Blatt: 584

Gesamtinhalt der Dienstbarkeit/Anlagenbescheinigung:

Regenwasserkanalleitung DN 160 PP sowie die dazugehörigen Anlagen und Schmutzwasserkanalleitung sowie die dazugehörigen Anlagen DN 160 PP für Flurstück 700, Flur 2. Die Breite des Schutzstreifens beträgt 4,00 m.

2.)      Gemarkung Lutter    Flur: 2          Flurstück: 704         Blatt: 584

Gesamtinhalt der Dienstbarkeit/Anlagenbescheinigung:

Regenwasserkanalleitung DN 160 PP sowie die dazugehörigen Anlagen und Schmutzwasserkanalleitung sowie die dazugehörigen Anlagen DN 160 PP für Flurstück 700, Flur 2. Die Breite des Schutzstreifens beträgt 4,00 m.

Der Antrag und die Antragsunterlagen können innerhalb von 4 Wochen vom Tag dieser Bekanntmachung an beim

Landkreis Eichsfeld, Landratsamt, Umweltamt, Untere Wasserbehörde, Leinegasse 11, 37308 Heilbad Heiligenstadt, Zimmer 321

eingesehen werden.

Innerhalb von vier Wochen nach dem Tag dieser Bekanntmachung können betroffene Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigte oder Gebäudeeigentümer unter Beifügung des Nachweises der Berechtigung (aktueller Grundbuchauszug, Erbschein, notarielles Testament oder dgl.) schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch bei der Bescheinigungsbehörde erheben.

Hinweis zur Einlegung von Widersprüchen:

Nach § 9 Abs. 1 Satz 1, Abs. 9 Satz 1 GBBerG in Verbindung mit § 1 Abs. 1, § 4 SachenR-DV ist von Gesetzes wegen eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für die am 3. Oktober 1990 auf dem Gebiet der ehemaligen DDR genutzten wasserwirtschaftlichen Anlagen im Sinne des § 9 Abs. 9 Satz 1 GBBerG entstanden.

Diese durch Gesetz entstandene Dienstbarkeit dokumentiert daher nur den Stand vom 3. Oktober 1990. Alle danach eingetretenen Veränderungen, die die Nutzung des Grundstücks über das am 3. Oktober 1990 gegebene Maß hinaus beeinträchtigen, müssen durch einen zivilrechtlichen Vertrag zwischen den Versorgungsunternehmen und dem Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigten oder sonstigen dinglich Berechtigten an dem Grundstück geklärt werden. Weil die Dienstbarkeit bereits durch Gesetz entstanden ist, kann ein Widerspruch damit nicht begründet werden, dass kein Einverständnis mit der Belastung des Grundstücks bzw. mit der wasserwirtschaftlichen Anlage selbst erteilt wird. Ein in der Sache begründeter Widerspruch kann daher nur darauf gerichtet sein, dass die Leitung nicht vor dem 3. Oktober 1990 gebaut wurde bzw. vor dem 11. Januar 1995 außer Betrieb gewesen ist oder dass die von dem antragstellenden Unternehmen dargestellte Leitungsführung nicht richtig ist. Dies bedeutet, dass ein Widerspruch sich nur dagegen richten kann, dass das Grundstück gar nicht von einer Leitung oder in anderer Weise, als von dem Unternehmen dargestellt, betroffen ist. Es wird daher ausdrücklich gebeten, nur in begründeten Fällen von dem Widerspruchsrecht Gebrauch zu machen.

Heilbad Heiligenstadt, den 05.05.2026

Die Landrätin

Öffentliche Stellenausschreibungen

 

Sachbearbeiter Unterhaltsvorschuss (m/w/d) im Jugendamt

Der Landkreis Eichsfeld beabsichtigt zum 01.07.2026 eine Stelle als

Sachbearbeiter Unterhaltsvorschuss (m/w/d)

im Jugendamt in Teilzeitbeschäftigung (34,13 Wochenstunden) befristet für 2 Jahre zu besetzen. Die befristete Vergabe von Mehrarbeit bis zur Vollbeschäftigung ist möglich.

Ihre Arbeitsschwerpunkte:

  • Bearbeitung von Anträgen auf Gewährung von Leistungen nach dem UVG
  • Beratungstätigkeit, Anträge entgegennehmen
  • Prüfung auf örtliche und sachliche Zuständigkeit
  • Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen und der wirtschaftlichen Verhältnisse bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres gem. § 1 Abs. 1 UVG und § 1 Abs. 2 - 4 UVG
  • Prüfung der erweiterten Anspruchsvoraussetzungen und der wirtschaftlichen Verhältnisse ab Vollendung des 12. Lebensjahres gem. § 1 Abs. 1a UVG und § 1 Abs. 2 - 4 UVG
  • jährliche Überprüfung der Anspruchsvoraussetzungen, Entscheidungen über Aufhebung der Bewilligungen und Erlass Aufhebungsbescheid
  • Geltendmachung von übergegangenen Ansprüchen nach § 5 UVG 15
  • Geltendmachung von übergegangenen Ansprüchen nach § 7 UVG 40
  • Prüfung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Unterhaltspflichtigen (UHPF), Einkommensermittlung von selbstständig tätigen UHPF
  • vorgerichtliche Vergleichsverhandlungen mit Schuldnern und Rechtsanwälten
  • Schließung von Rückübertragungsverträgen nach Kostenabwägung sowie Beobachtung des gerichtlichen Verfahrens
  • Auslandsrückgriff
  • Forderungsanmeldung nach der Insolvenzordnung
  • Überprüfung, Anweisung und Verbuchung der durch die verschiedenen Verfahren beantragten Kosten durch Rechtsanwälte
  • Bearbeitung von Widersprüchen
  • Zivil- und strafrechtliche Maßnahmen
  • Fertigen von Antragstellungen an das Familien- und Oberlandesgericht
  • Vertretung des Landkreises Eichsfeld im Gerichtsverfahren vor den zuständigen Amts-, Verwaltungs- oder Oberlandesgerichten

Ihr Profil:

Sie verfügen über:

  • Befähigung für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst, Verwaltungsfachwirt (m/w/d), geprüfter Rechtsfachwirt (m/w/d) oder einen adäquater Fachhochschulabschluss
  • eine engagierte, belastbare und flexibel einsetzbare Persönlichkeit mit hoher Organisationsfähigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Verhandlungsgeschick und Teamfähigkeit
  • ein hohes Maß an Eigeninitiative und selbständiges Arbeiten auch unter Termindruck
  • eine ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit und interkulturelle Kompetenzen

Wir bieten:

  • tarifgerechte Bezahlung, Eingruppierung erfolgt in die Entgeltgruppe 9 b TVöD
  • 30 Arbeitstage Erholungsurlaub im Kalenderjahr
  • Möglichkeit der Vereinbarung von mobiler Arbeit (Homeoffice)
  • stellenbezogene Fortbildungsmöglichkeiten
  • tarifliche Jahressonderzahlung
  • vermögenswirksame Leistungen
  • betriebliche Altersvorsorge (ZVK Thüringen)
  • monatlicher Sachbezug sowie einmalig zum Geburtstag
  • Möglichkeit der Nutzung des TV-Fahrradleasings

Falls Sie den Anforderungen der Stelle entsprechende Qualifikation vorweisen können und Interesse an dieser Tätigkeit haben, richten Sie Ihre Bewerbung ausschließlich online über das Bewerbermanagementportal INTERAMT (Registrierung notwendig, zum Start Ihrer Online-Bewerbung klicken Sie bitte auf den Button „Online bewerben“ am rechten Rand dieser Seite) bis zum 17.05.2026 (Bewerbungseingang) an den Landkreis Eichsfeld. Bewerbungen die per Post oder E-Mail eingehen, können nicht berücksichtigt werden.

Hinweise zum Datenschutz der Fachämter/Hauptamt finden Sie auf unserer Homepage:

https://www.kreis-eic.de/datenschutzerklaerung/fachaemter

Sachbearbeiter Wirtschaftliche Jugendhilfe (m/w/d) im Jugendamt

Der Landkreis Eichsfeld beabsichtigt zum 22.08.2026 eine Stelle als

Sachbearbeiter Wirtschaftliche Jugendhilfe (m/w/d)

im Jugendamt in Vollbeschäftigung (39 Wochenstunden) befristet zur Mutterschutz- und Elternzeitvertretung zu besetzen.

Ihre Arbeitsschwerpunkte:

  • Wirtschaftliche Hilfen
  • Bearbeitung von Anträgen mit Beratung der Antragsteller, Zuständigkeits- und Vorrangigkeitsprüfung, Bearbeitung von Zuständigkeitswechseln, Antragsentscheidung, Bescheiderteilungen
  • Widerspruchsbearbeitung und Vorbereitung Klageverfahren
  • Auszahlungs- und Einnahmeverwaltung mit Berechnungen und Heranziehung zu Kostenbeiträgen, Kostenerstattungen, Rückforderungen, Überzahlungen, Stundungen, Niederschlagungen, Vollstreckung nebst fallbezogener Systempflege

Ihr Profil:

Sie verfügen über:

  • abgeschlossene Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten (m/w/d), Angestelltenlehrgang I, die Befähigung für den mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienst oder eine abgeschlossene Ausbildung zum Rechtsanwaltsfachangestellten (m/w/d)
  • eine engagierte, belastbare und flexibel einsetzbare Persönlichkeit mit hoher Organisationsfähigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Verhandlungsgeschick und Teamfähigkeit
  • ein hohes Maß an Eigeninitiative und selbständiges Arbeiten auch unter Termindruck
  • eine ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit und interkulturelle Kompetenzen

Wir bieten:

  • tarifgerechte Bezahlung, Eingruppierung erfolgt in die Entgeltgruppe 9 a TVöD
  • 30 Arbeitstage Erholungsurlaub im Kalenderjahr
  • Möglichkeit der Vereinbarung von mobiler Arbeit (Homeoffice)
  • stellenbezogene Fortbildungsmöglichkeiten
  • tarifliche Jahressonderzahlung
  • vermögenswirksame Leistungen
  • betriebliche Altersvorsorge (ZVK Thüringen)
  • monatlicher Sachbezug sowie einmalig zum Geburtstag

Falls Sie den Anforderungen der Stelle entsprechende Qualifikation vorweisen können und Interesse an dieser Tätigkeit haben, richten Sie Ihre Bewerbung ausschließlich online über das Bewerbermanagementportal INTERAMT (Registrierung notwendig, zum Start Ihrer Online-Bewerbung klicken Sie bitte auf den Button „Online bewerben“ am rechten Rand dieser Seite) bis zum 17.05.2026 (Bewerbungseingang) an den Landkreis Eichsfeld. Bewerbungen die per Post oder E-Mail eingehen, können nicht berücksichtigt werden.

Hinweise zum Datenschutz der Fachämter/Hauptamt finden Sie auf unserer Homepage:

https://www.kreis-eic.de/datenschutzerklaerung/fachaemter

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