Amtsblatt für den Landkreis Eichsfeld Nr. 21
Herausgeber: Landkreis Eichsfeld
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Erscheinungsweise: in der Regel dienstags, auch unter der Internetadresse www.kreis-eic.de (Aktuelles, Amtsblatt)
Inhaltsübersicht
Teil A Öffentliche Bekanntmachungen des Landkreises Eichsfeld
Teil B Veröffentlichungen sonstiger Stellen
- keine
Inhalt
Teil A Öffentliche Bekanntmachungen des Landkreises Eichsfeld
Der Landkreis Eichsfeld – die Landrätin als untere Jagdbehörde erlässt auf der Grundlage von § 5 Abs. 1 Bundesjagdgesetz (BJagdG) in Verbindung mit den § 10 Abs. 2 Thüringer Jagdgesetz (ThJG) folgende Allgemeinverfügung zur Angliederung jagdbezirksfreier Flächen in der Gemarkung Bockelnhagen
- Die in der Anlage näher bezeichneten jagdbezirksfreien Flächen in der Gemarkung Bockelnhagen werden an den Eigenjagdbezirk Bockelnhagen IV jagdrechtlich angegliedert.
- Diese Allgemeinverfügung gilt am Tag nach der Veröffentlichung im Amtsblatt des Landkreises Eichsfeld als bekanntgegeben.
II.
Begründung
zu Ziffer 1.
Jagdbezirke können gem. § 5 Abs. 1 BJagdG durch Abtrennung, Angliederung oder Austausch von Grundflächen abgerundet werden, wenn dies aus Erfordernissen der Jagdpflege und Jagdausübung notwendig ist.
Die in der Anlage aufgeführten Grundflächen sind nicht Bestandteil eines Jagdbezirks und erfüllen auch nicht die Voraussetzungen eines eigenständigen gemeinschaftlichen Jagdbezirks nach § 8 BJagdG in Verbindung mit § 10 Abs. 1 ThJG.
Diese Flächen sind somit an einen angrenzenden Jagdbezirk anzugliedern.
Durch die Angliederung der jagdgebietsfreien Flächen wird eine ordnungsgemäße Jagdpflege und Jagdausübung sichergestellt.
Die Entscheidung diese Grundflächen an den unmittelbar angrenzenden Jagdbezirk Bockelnhagen IV anzugliedern erfolgte im Rahmen des pflichtgemäßen Ermessens unter Einbeziehung der Jagdgenossenschaft Bockelnhagen sowie aller Eigenjagdbesitzer der Gemarkung Bockelnhagen.
Zweck der Angliederung ist eine Zuordnung zu einem Jagdbezirk.
Jagdbezirksfreie Grundflächen auf denen die jagdlichen Bewirtschaftung ungeregelt ist widersprechen den Belangen der jagdlichen Hege und Pflege ohne die die Erhaltung eines den landschaftlichen und landeskulturellen Verhältnissen angepassten artenreichen und gesunden Wildbestandes sowie die Pflege und Sicherung seiner Lebensgrundlage im Sinne des § 1 BJagdG nicht sichergestellt ist.
Des Weiteren bedarf es eines wirksamen Schutzes der land- und forstwirtschaftlichen Kulturen vor Wildschäden. Durch die Angliederung werden die Grundlagen für die sachgerechte Bewirtschaftung und Regulierung der Wildbestände geschaffen.
Die Grundflächen sind Teil der Gemarkung Bockelnhagen und bildeten bisher einen Gemeinschaftsjagdbezirk (GJB).
Durch den Verkauf von Flächen dieses GJB werden die Vorgaben des § 10 Abs. 1 ThJG nicht mehr erfüllt.
Durch die Angliederung an den unmittelbar angrenzenden Eigenjagdbezirk Bockelnhagen IV wird eine vollständige und ordnungsgemäße Bejagung der Flächen ermöglicht.
Die Angliederung ist angemessen. Die ordnungsgemäße Jagdpflege und Jagdausübung und der damit verbundenen Ermöglichung der Reduzierung von Wildschäden liegt im allgemeinen öffentliche Interesse sowie auch im Interesse der Eigentümer der betroffenen Grundflächen.
Mit der Angliederung verbundene Nachteile sind nicht erkennbar.
zu Ziffer 2.
Nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz (ThürVwVfG) i.V.m. § 41 Abs. 4 Satz 3 des Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) gilt eine Allgemeinverfügung zwei Wochen nach der ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben.
In einer Allgemeinverfügung kann gem. § 41 Abs. 4 Satz 4 VwVfG ein hiervon abweichender Tag, jedoch frühestens der auf die Bekanntmachung folgende Tag bestimmt werden.
Von dieser Ermächtigung wurde unter Ziffer 2 der Allgemeinverfügung Gebrauch gemacht.
Die Allgemeinverfügung wird auf der Grundlage des § 41 Abs. 3 Satz 2 VwVfG öffentlich bekannt gegeben. Der betroffene Adressatenkreis ist so groß, dass er vernünftigerweise nicht mehr in Form einer Einzelbekanntgabe angesprochen werden kann.
III.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Weimar, Jenaer Straße 2a, 99425 Weimar erhoben werden.
Heilbad Heiligenstadt, 24.04.2025
gez. Dr. Marion Frant
Anlage zur Allgemeinverfügung jagdrechtliche Angliederung an EJB IV
Gemarkung Bockelnhagen |
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Flur 1 |
Flur 10 |
40/40 |
2/2 |
40/42 |
2/3 |
40/43 |
2/6 |
40/53 |
2/7 |
40/54 |
2/8 |
40/81 |
2/9 |
40/82 |
2/10 |
40/83 |
2/11 |
40/84 |
5/1 |
40/85 |
5/2 |
40/87 |
5/4 |
40/91 |
5/5 |
40/92 |
5/6 |
5/7 |
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8/1 |
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8/2 |
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9/1 |
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15/1 |
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15/2 |
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15/3 |
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20 |
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21 |
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22/1 |
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23 |
Bekanntgabe der in der 8. Sitzung des Kreisausschusses des Kreistages des Landkreises Eichsfeld am Mittwoch, den 26.03.2025 gefassten Beschlüsse
TOP 7.1 |
Beschlussvorlage Nr. 25/038 |
Erweiterung Einsatzleitsystem - Schnittstelle, Notrufabfrage (L25-0011-32) |
Der Kreisausschuss des Landkreises Eichsfeld beschließt:
Der Zuschlag für den Auftrag über die Leistung der Erweiterung des Einsatzleitsystems, Vergabenummer L25-0011-32 wird auf das Angebot Nr. 1 des Bieters VIVASECUR GmbH, 15234 Frankfurt (Oder) erteilt.
Ja: 7 Nein: 0
TOP 7.2 |
Beschlussvorlage Nr. 25/039 |
Sanierung und Erweiterung Theodor-Storm-Grundschule Heiligenstadt - Elektroinstallation und Photovoltaik-Anlage (L25-0019-23) |
Der Kreisausschuss des Landkreises Eichsfeld beschließt:
Der Zuschlag für den Auftrag über die Erbringung der Bauleistungen Elektroinstallation und Photovoltaik-Anlage im Rahmen der Sanierung und Erweiterung Theodor-Storm-Grundschule Heiligenstadt, Vergabenummer L25-0019-23 wird auf das Angebot Nr. 2 des Bieters Elektrotechnik Hackethal, 37308 Reinholterode erteilt.
Ja: 7 Nein: 0
TOP 7.3 |
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Beschlussvorlage Nr. 25/040 |
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Neubau Rettungswache Heiligenstadt - Elektroinstallation, Blitzschutz (L25-0003-23) |
Der Kreisausschuss des Landkreises Eichsfeld beschließt:
Der Zuschlag für den Auftrag über die Leistung von Elektroinstallation und Blitzschutz im Rahmen des Neubaus der Rettungswache Heiligenstadt, Vergabenummer L25-0003-23 wird auf das Angebot Nr. 4 des Bieters Elektro Hechler, 37351 Dingelstädt OT Struth erteilt.
Ja: 7 Nein: 0
Landkreis Eichsfeld, 23.04.2025
Die Landrätin
Öffentliche Stellenausschreibung
Der Landkreis Eichsfeld beabsichtigt, zum 01.01.2025 eine Stelle als Hausmeister GU (m/w/d) an der Gemeinschaftsunterkunft Bodenstein in Teilzeitbeschäftigung (0,5 Stelle) im Rechts- und Ordnungsamt unbefristet zu besetzen.
Ihre Aufgabenschwerpunkte:
Allgemeines:
- Wahrnehmung des Hausrechts in Abwesenheit des Objektleiters
- Durchführung von Maßnahmen zur Gewährleistung der äußeren und inneren Gebäudesicherheit sowie der angrenzenden Grundstücke einschließlich der Einhaltung des Brandschutzes (Kontrollgänge, Schließdienst, Unterstützung bei der Einhaltung der Hausordnung)
- Abstimmungen mit dem GU-Leiter zur Beseitigung von Mängeln an Grundstück, Gebäude und Inventar
- Organisation und Kontrolle der Auftragsleistungen von Fremdfirmen (Einweisung von Firmen; Ansprechpartner für diese Firmen; im Rahmen der Vertragskontrolle Bestätigung der prinzipiellen Anwesenheit und Ausführung des Auftrags (keine Leistungsabnahme)
- Auslösen und Entgegennahme von Lieferungen und Leistungen (z. B. Wirtschaftsbedarf)
- Mängelanzeige von Minder- oder Schlechtleistungen an den Auftraggeber
- Beschilderung aller Art, Fundsachenverwaltung, Botengänge, Materialbeschaffung
- Schlüsselverwaltung, Führen des Schlüsselbuches und Organisation des Schließdienstes
- Wartungs-, Instandsetzungs- oder Instandhaltungsarbeiten
- Anlagenüberwachung - Überwachung/Bedienung/Wartung gebäudetechnischer Anlagen
- Pflegearbeiten der Grünanlagen/Anliegerpflichten
- Objekthygiene
Sonderaufgaben, u. a.
- Renovierung und Neugestaltung von einzelnen Räumen
- Beräumung und besenreine Übergabe von Objekten
- Baubetreuung von Sanierungen
- sonstige Sonderleistungen gem. Auftrag
Ihr Profil:
- abgeschlossene Berufsausbildung und eine entsprechende mehrjährige Berufserfahrung innerhalb der letzten fünf Jahre in einem der nachfolgenden Bereiche verfügen:
-
- Handwerksberufe im Bereich der Gebäudeinstandhaltung und Gebäudeunterhaltung
- Berufe im Bereich der Pflege, Instandhaltung und Unterhaltung von Außen- bzw. Grünanlagen
- Berufe im Bereich der Wartung und Instandsetzung von Maschinen und Geräten, welche im Rahmen der Unterhaltung und Pflege von Gebäuden und Außenanlagen eingesetzt werden.
- einschlägige Weiterbildungen in den o. g. Bereichen sind von Vorteil
- sehr gute Kenntnisse auf dem Gebiet der Gebäudeinstandhaltung und der Bedienung von technischen Anlagen sowie Erfahrungen in der Objekt- und Grünanlagenbetreuung
- Besitz des Führerscheins der Klasse B
- Verfügbarkeit und Bereitschaft zur Nutzung eines privaten Kraftfahrzeuges
- Selbstständigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Organisationsfähigkeit, Konfliktkompetenz, Kommunikationsfähigkeit
Wir bieten:
- tarifgerechte Bezahlung, Eingruppierung Entgeltgruppe 4 bzw. 5 (je nach fachlicher Voraussetzung)
- 30 Arbeitstage Erholungsurlaub im Kalenderjahr
- stellenbezogene Fortbildungsmöglichkeiten
- tarifliche Jahressonderzahlung
- vermögenswirksame Leistungen
- betriebliche Altersvorsorge (ZVK Thüringen)
- monatlicher Sachbezug sowie einmalig zum Geburtstag
- Möglichkeit der Nutzung des TV-Fahrradleasings
Falls Sie eine den Anforderungen der Stelle entsprechende Qualifikation vorweisen können und Interesse an dieser Tätigkeit haben, richten Sie Ihre Bewerbung ausschließlich online über das Bewerbermanagementportal INTERAMT (Registrierung notwendig, zum Start Ihrer Online-Bewerbung klicken Sie bitte auf den Button „Online bewerben“ am rechten Rand dieser Seite) bis zum 04.05.2025 (Bewerbungseingang) an den Landkreis Eichsfeld. Bewerbungen, die per Post oder E-Mail eingehen, können nicht berücksichtigt werden.
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