Amtsblatt für den Landkreis Eichsfeld Nr. 19/2026
Herausgeber: Landkreis Eichsfeld
Bezugsmöglichkeiten: Das Amtsblatt kann beim Landkreis Eichsfeld/Büro der Landrätin Gremien- und Öffentlichkeitsarbeit, Friedensplatz 8, 37308 Heilbad Heiligenstadt, als Abonnement, Einzelausgabe oder blattweise bezogen werden. Tel.: 03606 650-1050 / -1051 / -1052 / -1053; Preis je Doppelseite 0,10 € zuzüglich Versandkosten.
Erscheinungsweise: in der Regel dienstags, auch unter der Internetadresse www.kreis-eic.de (Aktuelles, Amtsblatt)
Inhaltsübersicht
Teil A Öffentliche Bekanntmachungen des Landkreises Eichsfeld
Landkreis Eichsfeld, Friedensplatz 8, 37308 Heilbad Heiligenstadt
Benachrichtigung über eine öffentliche Zustellung
- Frau Anna Edith Stehfest
Teil B Veröffentlichungen sonstiger Stellen
- keine
Inhalt
Teil A Öffentliche Bekanntmachungen des Landkreises Eichsfeld
Landkreis Eichsfeld, Friedensplatz 8, 37308 Heilbad Heiligenstadt
Benachrichtigung über eine öffentliche Zustellung
Der Landkreis Eichsfeld, Amt für Öffentliche Sicherheit und Ordnung hat gegen Frau Anna Edith Stehfest unbekannten Aufenthalts,
zuletzt bekannte Wohnanschrift: Trufanowstr. 35, 04105 Leipzig
am 01.04.2026
unter dem Aktenzeichen 32.4-GC/EIC-QB119 einen Bescheid erlassen.
Der Bescheid wird nunmehr durch öffentliche Bekanntmachung gemäß § 1 Absatz 1 des Thüringer Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz (ThürVwZVG) i. V. m. § 10 Abs. 2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) i. V. m. § 13 Absatz 4 und 1 der Hauptsatzung des Landkreises Eichsfeld zugestellt.
Der Bescheid kann in der KFZ-Zulassungsstelle, Göttinger Str. 5, 37308 Heilbad Heiligenstadt, Raum 101 gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises zu den festgelegten Öffnungszeiten eingesehen werden.
Durch öffentliche Bekanntmachungen kann zugestellt werden, wenn der Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbe-vollmächtigten nicht möglich ist. Der Bescheid gilt an dem Tag zugestellt, an dem seit dem Tag der Veröffentlichung zwei Wochen vergangen sind. Durch die öffentliche Zustellung wird die Widerspruchsfrist in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Heilbad Heiligenstadt, den 08.04.2026
Werkmeister
Amtsleiter
(Dieses Dokument ist ohne Unterschrift gültig.)