Amtsblatt für den Landkreis Eichsfeld Nr. 17/2026

Herausgeber: Landkreis Eichsfeld

Bezugsmöglichkeiten: Das Amtsblatt kann beim Landkreis Eichsfeld/Büro der Landrätin Gremien- und Öffentlichkeitsarbeit, Friedensplatz 8, 37308 Heilbad Heiligenstadt, als Abonnement, Einzelausgabe oder blattweise bezogen werden. Tel.: 03606 650-1050 / -1051 / -1052 / -1053; Preis je Doppelseite 0,10 € zuzüglich Versandkosten.

Erscheinungsweise: in der Regel dienstags, auch unter der Internetadresse www.kreis-eic.de (Aktuelles, Amtsblatt)

Inhaltsübersicht

Teil B Veröffentlichungen sonstiger Stellen

- keine

Inhalt

Teil A Öffentliche Bekanntmachungen des Landkreises Eichsfeld

Verordnung des Landkreises Eichsfeld über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass vom 19. März 2026

Auf Grund des § 10 Abs. 1 und Abs. 3 des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes (ThürLadÖffG) vom 24. November 2006 (GVBl. S. 541), mit den erfolgten Änderungen, wird für den Landkreis Eichsfeld verordnet:

 

§ 1

(1) In den nachfolgend aufgeführten Gemeinden dürfen Verkaufsstellen wie folgt geöffnet sein:

Gemeinde

Anlass

Datum

Zeit

Leinefelde

31. Leinefelder Automarkt

03.05.2026

13.00 - 18.00 Uhr

Worbis

Frühlingsmarkt

19.04.2026

13.00 - 18.00 Uhr

 

Wipperfest

20.09.2026

13.00 - 18.00 Uhr

 

Weihnachtsmarkt

06.12.2026

13.00 - 18.00 Uhr

 

(2) Die Freigabe erfolgt unter Vorbehalt. Sollte der unter Absatz 1 genannte Anlass und damit die Grundvoraussetzung für die Gewährung einer zusätzlichen Ladenöffnung nach § 10 Abs. 1 und 3 ThürLadÖffG entfallen, entfällt damit auch die Sonntagsöffnung.

 

§ 2

(1) Zuwiderhandlungen gegen § 1 der Verordnung sind Ordnungswidrigkeiten im Sinne von § 14 Thüringer Ladenöffnungsgesetz.

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden.

 

§ 3

Die Verordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Heiligenstadt, den 19. März 2026

 

gez.

Die Landrätin

3. Änderungssatzung zur Gebührensatzung für die Benutzung von Flüchtlingsunterkünften im Landkreis Eichsfeld (FlüU-GS)

Gemäß § 98 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 30. Dezember 2025 (GVBl. S. 22, 47) und der §§ 1, 2, 10 und 12 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. September 2000 (GVBl. S. 301), zuletzt geändert durch Artikel 32 des Gesetzes vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 277, 288), hat der Kreistag des Landkreises Eichsfeld in seiner Sitzung am 18.03.2026 folgende Änderungssatzung beschlossen:

Artikel 1
Änderungen § 4:

 

  1. Absatz 2 wird wie folgt geändert:

Die Benutzungsgebühren für die Unterbringung in einer Gemeinschafts- oder Übergangs-/Notunterkunft nach § 4 Absatz 2 und 3 der Benutzungssatzung werden wie folgt festgesetzt:

 

 

GU Bodenstein

ab 01.01.2024

Gemeinschafts- oder

Übergangs-/ Notunterkunft

ab 01.01.2024

Kaltmiete 77,00 EUR 76,00 EUR
Nebenkosten 112,00 EUR 95,00 EUR
- davon Betriebskosten 64,00 EUR 70,00 EUR
- davon Heizkosten 48,00 EUR 25,00 EUR
Warmmiete 189,00 EUR 171,00 EUR
zzgl. Ausstattung 19,00 EUR 19,00 EUR
zzgl. Strom 33,00 EUR 33,00 EUR

Benutzungsgebühren gesamt  

241,00 EUR 223,00 EUR

                                                       

  1. Absatz 3 wird wie folgt geändert:

Bei der Nutzung von Einzelunterkünften nach § 4 Absatz 1 der Benutzungssatzung beträgt die Gebühr 199,00 € je Person und Monat. Diese setzt sich wie folgt zusammen:

 

 

ab 01.01.2024

Kaltmiete

   98,00 EUR

Nebenkosten

   49,00 EUR

- davon Betriebskosten

   36,00 EUR

- davon Heizkosten

   13,00 EUR

Warmmiete

147,00 EUR

zzgl. Ausstattung

   19,00 EUR

zzgl. Strom

   33,00 EUR

 

 

Benutzungsgebühren gesamt

199,00 EUR

 

  1. Absatz 5 wird wie folgt eingefügt:

 Die Nutzungsgebühren für Spätaussiedler sind auf die Höhe der in § 4 Abs. 3 ThürSAVO festgelegten Beträge begrenzt.

 

Artikel 2

 

§ 6 Satz 1 erhält folgende Fassung:

Gebührenschuldner ist die jeweils untergebrachte Person. Eltern treten als Sorgeberechtigte- und -verpflichtete an die Stelle der Kinder bei der Begleichung der Schuld. Die Kinder sind trotzdem Gebührenschuldner.

 

Artikel 3
Inkrafttreten

Diese 3. Änderungssatzung zur Gebührensatzung für die Benutzung von Flüchtlingsunterkünften im Landkreis Eichsfeld (FlüU-GS) tritt rückwirkend zum 01.01.2026 in Kraft.

 

Heilbad Heiligenstadt, den 30.03.2026                                  (Siegel)

 

gez.

Dr. Frant
Landrätin

Sachbearbeiter KFZ-Zulassung (m/w/d) im Amt für Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Der Landkreis Eichsfeld beabsichtigt, zum nächstmöglichen Zeitpunkt zwei Stellen im Amt für Öffentliche Sicherheit und Ordnung als

Sachbearbeiter KFZ-Zulassung (m/w/d)

in Voll- und Teilzeitbeschäftigung (0,75 VZÄ) unbefristet zu besetzen.

 

Das Aufgabengebiet umfasst u.a. folgende Schwerpunkte:

  • Bearbeitung von KFZ-Zulassungsvorgängen (Publikumsverkehr)
    • Bearbeitung von Anträgen auf Zulassung von Neu- und Gebrauchtfahrzeugen, sowie Verfahren zur Wiederzulassung nach Außerbetriebsetzung
    • Bearbeitung von Verfahren zur Umschreibung von Fahrzeugen innerhalb des Zulassungsbezirkes und von Fahrzeugen aus anderen Zulassungsbezirken
    • Bearbeitung von Verfahren zur Änderung der Erfassungsunterlagen (Änderung der Halterdaten, Versicherungsdaten, technische Änderungen am Fahrzeug)
    • Bearbeitung von Verfahren zur Erteilung von Betriebserlaubnissen nach der FZV und Erteilung von Einzelgenehmigungen nach EGFGV
    • Bearbeitung von Verfahren zur Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen
    • Zuteilung von Sonderkennzeichen (Kurzzeitkennzeichen, Ausfuhrkennzeichen, Oldtimerkennzeichen, rote Dauerkennzeichen)
    • Bearbeitung und Überwachung von Aufbietungen der Zulassungsbescheinigung Teil II, Ausstellung von Ersatzdokumenten
    • Bearbeitung von Mitteilungen, Anzeigen und Auskunftsersuchen (Adressänderungen, Veräußerungsanzeigen, Umschreibungsmitteilungen, KBA-Mitteilungen, Registerauskünfte)
    • Bearbeitung von Versicherungsanzeigen, Steueranzeigen, Mängelanzeigen, Anzeigen wegen Überschreitung der HU
    • Erteilung von Auskünften und Beratung in Zulassungsfragen

Ihr Profil:

Sie (m/w/d) verfügen über:

  • die Befähigung für den mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienst, Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten, Angestelltenlehrgang I, Industriekaufmann/ -kauffrau, Kauffrau/Kaufmann für Büromanagement, Automobilkaufmann/-frau oder eine nachweisliche Berufserfahrung von mindestens 6 Monaten im Bereich der KFZ-Zulassung innerhalb der letzten 5 Jahre
  • anwendungssichere EDV-Kenntnisse (MS Office)
  • strukturierte und lösungsorientierte Arbeitsweise auch unter Termindruck
  • engagierte, belastbare und flexibel einsetzbare Persönlichkeit mit hoher Organisationsfähigkeit
  • ein hohes Maß an Eigeninitiative und selbständiges Arbeiten sowie die Bereitschaft zur Teilnahme an Weiterbildungsveranstaltungen wird vorausgesetzt
  • wünschenswert ist eine ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit

Wir bieten:

  • tarifgerechte Bezahlung, Eingruppierung erfolgt in die Entgeltgruppe 6 TVöD
  • 30 Arbeitstage Erholungsurlaub im Kalenderjahr
  • stellenbezogene Fortbildungsmöglichkeiten
  • tarifliche Jahressonderzahlung
  • vermögenswirksame Leistungen
  • betriebliche Altersvorsorge (ZVK Thüringen)
  • monatlicher Sachbezug sowie einmalig zum Geburtstag
  • Möglichkeit der Nutzung des TV-Fahrradleasings

Falls Sie eine den Anforderungen der Stelle entsprechende Qualifikation vorweisen können und Interesse an dieser Tätigkeit haben, richten Sie Ihre Bewerbung ausschließlich online über das Bewerbermanagementportal INTERAMT (Registrierung notwendig, zum Start Ihrer Online-Bewerbung klicken Sie bitte auf den Button „Online bewerben“ am rechten Rand dieser Seite) bis zum 19.04.2026 (Bewerbungseingang) an den Landkreis Eichsfeld.

Bewerbungen, die per Post oder E-Mail eingehen, können nicht berücksichtigt werden.

Hinweise zum Datenschutz finden Sie auf unserer Homepage:

https://www.kreis-eic.de/datenschutzerklaerung/fachaemter

Teil B Veröffentlichungen sonstiger Stellen

Zurück