Amtsblatt für den Landkreis Eichsfeld Nr. 16/2026

Herausgeber: Landkreis Eichsfeld

Bezugsmöglichkeiten: Das Amtsblatt kann beim Landkreis Eichsfeld/Büro der Landrätin Gremien- und Öffentlichkeitsarbeit, Friedensplatz 8, 37308 Heilbad Heiligenstadt, als Abonnement, Einzelausgabe oder blattweise bezogen werden. Tel.: 03606 650-1050 / -1051 / -1052 / -1053; Preis je Doppelseite 0,10 € zuzüglich Versandkosten.

Erscheinungsweise: in der Regel dienstags, auch unter der Internetadresse www.kreis-eic.de (Aktuelles, Amtsblatt)

Inhaltsübersicht

Teil B Veröffentlichungen sonstiger Stellen

Trinkwasserzweckverband „Oberes Leinetal“, Vorm Pfaffenstiege 8, 37327 Leinefelde-Worbis

64. Sitzung der Verbandsversammlung des Trinkwasserzweckverbandes Oberes Leinetal am 30. März 2026

Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz, Referat 34, Göschwitzer Straße 41, 07745 Jena

Erfassungsarbeiten im Gelände zum Artenschutz und im Rahmen des FFH-Monitorings und des Ökosystem-Monitorings im Freistaat Thüringen in den Jahren 2026–2029

Inhalt

Teil A Öffentliche Bekanntmachungen des Landkreises Eichsfeld

20. Sitzung des Kreisausschusses des Kreistages des Landkreises Eichsfeld am 01.04.2026

Die 20. Sitzung des Kreisausschusses des Kreistages des Landkreises Eichsfeld findet am

Mittwoch, den 01.04.2026 um 14:00 Uhr

im Kreistagssaal des Landkreises Eichsfeld, Göttinger Straße 5, 37308 Heilbad Heiligenstadt, Heilbad Heiligenstadt statt.

 

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1.

Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

2.

Festlegung der Tagesordnung

3.

Genehmigung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der 19. Sitzung des Kreisausschusses am 04.03.2026

4.

Mitteilungen und Anfragen

 

Nicht öffentlicher Teil

 

Heilbad Heiligenstadt, 19.03.2026

 

Die Landrätin

Bekanntgabe der in der 9. Sitzung des Kreistages des Landkreises Eichsfeld am Mittwoch, den 18.03.2026 gefassten Beschlüsse

TOP 12

Beschlussvorlage Nr.  VII/0301

Verleihung des Ehrenringes des Landkreises Eichsfeld 2026

Der Kreistag des Landkreises Eichsfeld beschließt, auf Vorschlag des Wirtschaftsforum Eichsfeld e. V. den Ehrenring des Landkreises Eichsfeld im Jahr 2026 an Herrn Landrat a. D. Dr. Werner Henning zu verleihen.

 

Ja: 33  Nein: 0  Enthaltung: 8

 

 

Die Landrätin

Verordnung des Landkreises Eichsfeld über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass vom 16. März 2026

Auf Grund des § 10 Abs. 1 und Abs. 3 des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes (ThürLadÖffG) vom 24. November 2006 (GVBl. S. 541), mit den erfolgten Änderungen, wird für den Landkreis Eichsfeld verordnet:

§ 1

(1) In der nachfolgend aufgeführten Gemeinde dürfen Verkaufsstellen wie folgt geöffnet sein:

Gemeinde

Anlass

Datum

Zeit

Heiligenstadt

Palmsonntag

29.03.2026

13:00 – 18:00 Uhr

 

Autofrühling/Museumsfest

10.05.2026

13:00 – 18:00 Uhr                     

 

Fest der Heiligenstädter Möhrenkönige

13.09.2026

13:00 – 18:00 Uhr

 

Weihnachtsmarkt

06.12.2026

13:00 – 18:00 Uhr                  

 

(2) Die Freigabe erfolgt unter Vorbehalt. Sollte der unter Absatz 1 genannte Anlass und damit die Grundvoraussetzung für die Gewährung einer zusätzlichen Ladenöffnung nach § 10 Abs. 1 und 3 ThürLadÖffG entfallen, entfällt damit auch die Sonntagsöffnung.

 

§ 2

(1) Zuwiderhandlungen gegen § 1 der Verordnung sind Ordnungswidrigkeiten im Sinne von § 14 Thüringer Ladenöffnungsgesetz.

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden.

 

§ 3

Die Verordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

Heiligenstadt, den 16. März 2026

Die Landrätin

Benachrichtigung über eine öffentliche Zustellung - Marraudino, Rocco

Der Landkreis Eichsfeld, Amt für Öffentliche Sicherheit und Ordnung hat gegen

Marraudino, Rocco unbekannten Aufenthalts,

zuletzt bekannte Wohnanschrift: Dorfstr. 1B, 37318 Uder OT Schönau

am 19.03.2026

unter dem Aktenzeichen 32.4-RS/EIC-QK102

einen Bescheid erlassen.

Der Bescheid wird nunmehr durch öffentliche Bekanntmachung gemäß § 1 Absatz 1 des Thüringer Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz (ThürVwZVG) i. V. m. § 10 Abs. 2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) i.V.m. § 13 Absatz 4 und 1 der Hauptsatzung des Landkreises Eichsfeld zugestellt.

Der Bescheid kann in der KFZ-Zulassungsstelle, Göttinger Staße 5, 37308 Heilbad Heiligenstadt, Raum 101 gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises zu den festgelegten Öffnungszeiten eingesehen werden.

Durch öffentliche Bekanntmachungen kann zugestellt werden, wenn der Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist. Der Bescheid gilt an dem Tag zugestellt, an dem seit dem Tag der Veröffentlichung zwei Wochen vergangen sind. Durch die öffentliche Zustellung wird die Widerspruchsfrist in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

 

Heilbad Heiligenstadt, den 19.03.2026

 

Werkmeister
Amtsleiter

Teil B Veröffentlichungen sonstiger Stellen

Trinkwasserzweckverband „Oberes Leinetal“, Vorm Pfaffenstiege 8, 37327 Leinefelde-Worbis

64. Sitzung der Verbandsversammlung des Trinkwasserzweckverbandes Oberes Leinetal am 30. März 2026

 

Die 64. Sitzung der Verbandsversammlung des Trinkwasserzweckverbandes „Oberes Leinetal“ findet am

Montag, den 30. März 2026 um 13:00 Uhr

im Beratungsraum des Trinkwasserzweckverbandes „Oberes Leinetal“, Vorm Pfaffenstiege 8 in Leinefelde statt.

 

Tagesordnung:

  1. Eröffnung der Sitzung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
  2. Feststellung der Tagesordnung
  3. Genehmigung der Niederschrift der Verbandsversammlung vom 04.12.2025
  4. Bericht der Werkleitung
  5. Haushaltssatzung und Wirtschaftsplan 2026
    Beschlussvorlage 01 / 2026
  6. Anfragen und Sonstiges
  7. Schließung der Sitzung

 

gez. Christian Zwingmann
Verbandsvorsitzender

Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz, Referat 34, Göschwitzer Straße 41, 07745 Jena

Erfassungsarbeiten im Gelände zum Artenschutz und im Rahmen des FFH-Monitorings und des Ökosystem-Monitorings im Freistaat Thüringen in den Jahren 20262029

Das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) führt regelmäßig Arbeiten im Gelände durch, um die in Thüringen lebenden Tier- und Pflanzenarten, Biotope und Lebensraumtypen zu erfassen. Hier sollen zwei verschiedene Projekte zu den aktuell anstehenden Erfassungsarbeiten für die Jahre 2026–2029 vorgestellt werden. Die Flächen sind über gesamt Thüringen verteilt. Mit dieser Bekanntmachung kündigt das TLUBN die Durchführung der Bestandserhebungen gegenüber der Öffentlichkeit an und entspricht damit der Informationspflicht gemäß § 30 (2) Thüringer Naturschutzgesetz (ThürNatG).

1. Erfassungsarbeiten zum FFH-Monitoring

Gegenstand des FFH-Monitorings sind die Kartierungs-, Recherche-, Bewertungs- und Auswertearbeiten, die in der Berichtsperiode 2025–2030 durch den Freistaat Thüringen im Rahmen des FFH-Monitorings (gemäß Art. 11 FFH-Richtlinie) und der FFH-Berichtspflicht (gemäß Art. 17 FFH-Richtlinie) sowie nach § 6 BNatSchG zu erbringen sind. Im Rahmen des Monitorings werden auf vorgegebenen Stichprobenflächen der Erhaltungszustand (EHZ) der für Thüringen relevanten Tier- und Pflanzenarten (alle Arten des Anhangs II und IV und ausgewählte des Anhangs V) sowie Lebensraumtypen (Anhang I) der FFH-Richtlinie erfasst bzw. bewertet. Ergänzend werden vereinzelt ggf. weitere Untersuchungen zum Zustand der Lebensräume, z. B. der Gewässer, durchgeführt. Mit dem FFH-Monitoring werden EU-Vorgaben zur Überwachung der Arten und Lebensräume auf Landesebene umgesetzt.

Weitere Informationen zum FFH-Monitoring finden Sie auf der Homepage des Bundesamtes für Naturschutz unter https://www.bfn.de/monitoring-ffh-richtlinie und auf der Homepage des TLUBN unter https://natura2000.thueringen.de/monitoring-u-berichtspflichten/monitoring.

2. Erfassungsarbeiten zum Ökosystem-Monitoring

Im Rahmen des bundesweiten Ökosystem-Monitorings (ÖSM) werden ganzflächig Geländeaufnahmen von Biotopen und Lebensräumen auf ausgewählten Stichprobenflächen von 1 km² Größe durchgeführt. Dafür werden geeignete Kartierbüros beauftragt, die die Kartierdaten von April bis September erfassen. Die erhobenen Daten dienen der Beobachtung von Natur und Landschaft nach § 6 BNatSchG. Die Ergebnisse werden bundesweit ausgewertet, um Aussagen zu Vorkommen und Verbreitung von Biotopen tätigen zu können. Diese Arbeiten werden vom Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit unterstützt. Eine allgemeine Beschreibung des Monitorings ist auf der Homepage des Bundesamtes für Naturschutz unter https://www.bfn.de/oekosystem-monitoring zu finden.

Betreten von Grundstücken

Um die o. g. Erfassungsarbeiten durchführen zu können, ist teils das Betreten von Grundstücken außerhalb von Wegen durch die Kartierenden erforderlich. Rechtsgrundlage hierfür ist § 30 ThürNatG: „(1) Die Bediensteten der Naturschutzbehörden, der Naturschutzfachbehörde einschließlich der Staatlichen Vogelschutzwarte, … sowie die, die von ihnen beauftragt … wurden, … sind berechtigt, zur Erfüllung ihrer Aufgaben Grundstücke mit Ausnahme von Wohngebäuden zu betreten. Sie haben sich auf Verlangen zu legitimieren. (4) Das Betreten und Befahren erfolgt auf eigene Gefahr. Durch die Duldungsverpflichtung werden keine besonderen Sorgfalts- oder Verkehrssicherungspflichten“ [für den Grundstückseigentümer] „begründet.“

Die Kartierenden können ihre Tätigkeit und Beauftragung durch eine vom TLUBN ausgestellte Bescheinigung belegen.

Kontakt:

Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz
Referat 34
Göschwitzer Straße 41, 07745 Jena
Tel.: 0361 / 57 3942 000 (Behördenzentrale)
E-Mail: poststelle@tlubn.thueringen.de

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