Amtsblatt für den Landkreis Eichsfeld Nr. 15

Herausgeber: Landkreis Eichsfeld

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Erscheinungsweise: in der Regel dienstags, auch unter der Internetadresse www.kreis-eic.de (Aktuelles, Amtsblatt)

Inhaltsübersicht

Teil B Veröffentlichungen sonstiger Stellen

- keine

Inhalt

Teil A Öffentliche Bekanntmachungen des Landkreises Eichsfeld

Verordnung des Landkreises Eichsfeld über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass vom 26. März 2025

Auf Grund des § 10 Abs. 1 und Abs. 3 des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes (ThürLadÖffG) vom 24. November 2006 (GVBl. S. 541), mit den erfolgten Änderungen, wird für den Landkreis Eichsfeld verordnet:

 

§ 1

(1)  In den nachfolgend aufgeführten Gemeinden dürfen Verkaufsstellen wie folgt geöffnet sein:

 

Gemeinde

Anlass

Datum

Zeit

Leinefelde

31. Leinefelder Automarkt

04.05.2025

13:00 – 18:00 Uhr

 

Fest der Leinefelder Lämmerschwänze

15.06.2025

13:00 – 18:00 Uhr

 

Weihnachtsmarkt

30.11.2025

13:00 – 18:00 Uhr

Worbis

Frühlingsmarkt

06.04.2025

13:00 – 18:00 Uhr

 

Wipperfest

21.09.2025

13:00 – 18:00 Uhr

 

Weihnachtsmarkt

07.12.2025

13:00 – 18:00 Uhr

(2)  Die Freigabe erfolgt unter Vorbehalt. Sollte der unter Absatz 1 genannte Anlass und damit die Grundvoraussetzung für die Gewährung einer zusätzlichen Ladenöffnung nach § 10 Abs. 1 und 3 ThürLadÖffG entfallen, entfällt damit auch die Sonntagsöffnung.

 

§ 2

(1) Zuwiderhandlungen gegen § 1 der Verordnung sind Ordnungswidrigkeiten im Sinne von § 14 Thüringer Ladenöffnungsgesetz.

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden.

 

§ 3

Die Verordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

Heiligenstadt, den 26. März 2025

 

Die Landrätin

Teil B Veröffentlichung sonstiger Stellen

- keine

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