Amtsblatt für den Landkreis Eichsfeld Nr. 14/2026

Herausgeber: Landkreis Eichsfeld

Bezugsmöglichkeiten: Das Amtsblatt kann beim Landkreis Eichsfeld/Büro der Landrätin Gremien- und Öffentlichkeitsarbeit, Friedensplatz 8, 37308 Heilbad Heiligenstadt, als Abonnement, Einzelausgabe oder blattweise bezogen werden. Tel.: 03606 650-1050 / -1051 / -1052 / -1053; Preis je Doppelseite 0,10 € zuzüglich Versandkosten.

Erscheinungsweise: in der Regel dienstags, auch unter der Internetadresse www.kreis-eic.de (Aktuelles, Amtsblatt)

Inhaltsübersicht

Teil B Veröffentlichung sonstiger Stellen

- keine

Inhalt

Teil A Öffentliche Bekanntmachungen des Landkreises Eichsfeld

9. Sitzung des Kreistages des Landkreises Eichsfeld am 18.03.2026

Die 9. Sitzung des Kreistages des Landkreises Eichsfeld findet am Mittwoch, den 18.03.2026 um 16:00 Uhr im Kreistagssaal des Landkreises Eichsfeld, Göttinger Straße 5,

37308 Heilbad Heiligenstadt, Heilbad Heiligenstadt statt.

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1.

Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

2.

Festlegung der Tagesordnung

3.

Genehmigung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der 8. Sitzung des Kreistages am 10.12.2025

4.

3. Änderung der Gebührensatzung für die Benutzung von Flüchtlingsunterkünften

im Landkreis Eichsfeld (FlüU-GS)

5.

Jahresabschlussbuchungen - Eigenkapitalpositionen der Sparten der Eichsfelder Kulturbetriebe (Geschäftsjahr 2025)

6.

Antrag der Fraktion Linke-SPD - Bildung statt Rekrutierung – Neutralität an Schulen sichern

7.

Antrag der AfD-Fraktion - Überprüfung von Einbürgerungsverfahren im Landkreis Eichsfeld

8.

Anfragen aus dem Kreistag

9.

Mitteilungen und Anfragen

10.

Einwohnerfragestunde

Nicht öffentlicher Teil

Heilbad Heiligenstadt, 04.03.2026

Die Landrätin

Bekanntgabe der in der 18. Sitzung des Kreisausschusses des Kreistages des Landkreises Eichsfeld am Mittwoch, den 11.02.2026 gefassten Beschlüsse

TOP 7.1

Beschlussvorlage Nr.  VII/0298

Schulverwaltungssoftware (L25-0133-10)

Der Kreisausschuss des Landkreises Eichsfeld beschließt:

Der Zuschlag für den Auftrag über Implementierung einer Cloud-basierten Schulverwaltungssoftware für Schulen im Landkreis Eichsfeld, Vergabenummer L25-0133-10 wird auf das Angebot Nr. 1 des Bieters Dr. Jose Raabe Verlags GmbH, 70178 Stuttgart erteilt.

Ja: 6  Nein: 0

TOP 7.2

Beschlussvorlage Nr.  25/141

Jahresabschlussprüfung Stadt Leinefelde-Worbis (L25-0223-14)

Der Kreisausschuss des Landkreises Eichsfeld beschließt:

Der Zuschlag für den Auftrag über die Leistung der Jahresabschlussprüfung der Stadt Leinefelde-Worbis für die Jahre 2023 bis 2025, optional 2026, Vergabenummer L25-0223-14 wird auf das Angebot Nr. 1 des Bieters RSM Ebner Stolz GmbH & Co. KG, 04109 Leipzig erteilt.

Ja: 6  Nein: 0

Landkreis Eichsfeld, 04.03.2026

Die Landrätin

 

Verordnung des Landkreises Eichsfeld über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass vom 26. Februar 2026

Auf Grund des § 10 Abs. 1 und Abs. 3 des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes (ThürLadÖffG) vom 24. November 2006 (GVBl. S. 541), mit den erfolgten Änderungen, wird für den Landkreis Eichsfeld verordnet:

§ 1

(1)     In der nachfolgend aufgeführten Gemeinde dürfen Verkaufsstellen wie folgt geöffnet sein:

Gemeinde

Anlass

Datum

Zeit

Dingelstädt

Breikuchenfest

16.08.2026

13:00 – 18:00 Uhr

 

Weihnachtsmarkt

29.11.2026

14:00 – 18:00 Uhr

(2)      Die Freigabe erfolgt unter Vorbehalt. Sollte der unter Absatz 1 genannte Anlass und damit die Grundvoraussetzung für die Gewährung einer zusätzlichen Ladenöffnung nach

§ 10 Abs. 1 und 3 ThürLadÖffG entfallen, entfällt damit auch die Sonntagsöffnung.

§ 2

(1) Zuwiderhandlungen gegen § 1 der Verordnung sind Ordnungswidrigkeiten im Sinne von § 14 Thüringer Ladenöffnungsgesetz.

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden.

§ 3

Die Verordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Heiligenstadt, den 26. Februar 2026

Die Landrätin






 

 

Landkreis Eichsfeld, Friedensplatz 8, 37308 Heilbad Heiligenstadt -Benachrichtigung über eine öffentliche Zustellung

Der Landkreis Eichsfeld, Amt für Öffentliche Sicherheit und Ordnung, hat gegen

 Zguri, Roland unbekannten Aufenthalts,

zuletzt bekannte Wohnanschrift: Tilman-Riemenschneider-Str. 10, 37308 Heiligenstadt

am 04.03.2026

unter dem Aktenzeichen 32.4-GC/MEI-RB128

einen Bescheid erlassen.

Der Bescheid wird nunmehr durch öffentliche Bekanntmachung gemäß § 1 Absatz 1 des Thüringer Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz (ThürVwZVG) i. V. m. § 10 Abs. 2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) i. V. m. § 13 Absatz 4 und 1 der Hauptsatzung des Landkreises Eichsfeld zugestellt.

Der Bescheid kann in der KFZ Zulassung, Göttinger Str. 5, 37308 Heilbad Heiligenstadt, Raum 101 gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises zu den festgelegten Öffnungszeiten eingesehen werden.

Durch öffentliche Bekanntmachungen kann zugestellt werden, wenn der Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist. Der Bescheid gilt an dem Tag zugestellt, an dem seit dem Tag der Veröffentlichung zwei Wochen vergangen sind. Durch die öffentliche Zustellung wird die Widerspruchsfrist in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Heilbad Heiligenstadt, den 06.03.2026

Werkmeister

Amtsleiter

(Dieses Dokument ist ohne Unterschrift gültig.)

 






 

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