Amtsblatt für den Landkreis Eichsfeld Nr. 14
Herausgeber: Landkreis Eichsfeld
Bezugsmöglichkeiten: Das Amtsblatt kann beim Landkreis Eichsfeld/Büro der Landrätin Gremien- und Öffentlichkeitsarbeit, Friedensplatz 8, 37308 Heilbad Heiligenstadt, als Abonnement, Einzelausgabe oder blattweise bezogen werden. Tel.: 03606 650-1050 / -1051 / -1052 / -1053; Preis je Doppelseite 0,10 € zuzüglich Versandkosten.
Erscheinungsweise: in der Regel dienstags, auch unter der Internetadresse www.kreis-eic.de (Aktuelles, Amtsblatt)
Inhaltsübersicht
Teil A Öffentliche Bekanntmachungen des Landkreises Eichsfeld
Landkreis Eichsfeld, Friedensplatz 8, 37308 Heilbad Heiligenstadt
Benachrichtigung über eine öffentliche Zustellung
- Herrn Mykhailo Tserkuny
Öffentliche Stellenausschreibungen
Teil B Veröffentlichungen sonstiger Stellen
- keine
Inhalt
Teil A Öffentliche Bekanntmachungen des Landkreises Eichsfeld
Bekanntmachung des Ergebnisses der allgemeinen Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht gemäß § 7 Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG); Antrag auf Erteilung der Genehmigung nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) zur Errichtung und zum Betrieb einer Biogasaufbereitungsanlage der Firma Landgas Leinetal GmbH, Riethchaussee 5 in 37327 Wingerode
Die Firma Landgas Leinetal GmbH, Riethchaussee 5 in 37327 Wingerode, stellte mit Datum vom 01.07.2024, zuletzt geändert am 16.10.2024, beim Landkreis Eichsfeld den Antrag auf Erteilung einer Genehmigung nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) zur Errichtung und zum Betrieb einer Anlage zur Aufbereitung von Biogas i. V. m. einer Anlage zur Lagerung entzündbarer Gase auf dem Standort Fumbach in 37308 Bodenrode-Westhausen, Gemarkung Westhausen, Flur 3, Flurstücke 954/78 und 955/78 i. V. m. mit dem Antrag auf Zulassung des vorzeitigen Beginns der Errichtung gemäß § 8a BImSchG.
Gegenstand dieses Antrags ist die Errichtung und der Betrieb einer Biogasaufbereitungsanlage mit einer Aufbereitungskapazität von 8.760.000 Nm3/a, bestehend aus den Betriebseinheiten BE 1 – Rohgasspeicher einschließlich Kondensatschacht, BE 2 – Biogasaufbereitungssystem, BE 3 – Bioch4nge-Aufbereitungssystem (Membrancontainer), BE 4 – CO2-Rückgewinnungsanlage, BE 5 – LNG-Anlage und BE 6 – Regenerative Thermische Oxidation (RTO) sowie eines Gaslagers (LNG-Tank) mit einem Fassungsvermögen von 29,92 t.
Bei diesem Vorhaben handelt es sich um ein Neuvorhaben im Sinne der Nr. 1.11.2.1 (A) sowie 9.1.1.3 (S) der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Gemäß § 7 Abs. 1 UVPG besteht für dieses Vorhaben die UVP-Pflicht, wenn eine allgemeine Vorprüfung ergibt, dass die Errichtung und der Betrieb nach Einschätzung der zuständigen Behörde erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann, die nach § 25 Absatz 2 UVPG bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären.
Entsprechend § 5 Abs. 2 Satz 1 UVPG wird hiermit bekannt gegeben:
Gemäß § 7 Abs. 1 UVPG wird nach überschlägiger Prüfung festgestellt, dass mit dem o. g. Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen auf die in § 2 Abs. 1 UVPG genannten Schutzgüter verbunden sind und somit für das Vorhaben keine UVP-Pflicht besteht.
Wesentliche Gründe für das Nichtbestehen der UVP-Pflicht gemäß der allgemeinen Vorprüfung ergeben sich aus den einschlägigen Kriterien nach Anlage 3 zum UVPG.
Schutzkriterien gemäß Nr. 2.3 der Anlage 3 zum UVPG sind nicht oder nur gering betroffen.
Bau-, anlagen- oder betriebsbedingte Beeinträchtigungen durch das Vorhaben, die Errichtung und den Betrieb der Biogasaufbereitungsanlage, wie u. a. Lärm-, Geruch- und Luftschadstoffimmissionen auf Menschen, eine Gefährdung der natürlichen Bodenfunktion, artenspezifische Gefährdungen, die Landschaftsbildbeeinträchtigung oder Veränderungen des Oberflächen- und Grundwassers können ausgeschlossen werden bzw. sind als nicht erheblich nachteilig im Sinne von § 7 Abs. 1 UVPG einzustufen.
Durch das geplante Vorhaben sind bau-, anlagen- und betriebsbedingt keine erheblich nachteiligen Auswirkungen auf die Schutzgüter Menschen, Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft sowie kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter zu erwarten.
Es wird darauf hingewiesen, dass diese Entscheidung gemäß § 5 Abs. 3 UVPG nicht selbstständig anfechtbar ist. Die Entscheidungsgründe sind der Öffentlichkeit nach den Bestimmungen des Thüringer Umweltinformationsgesetzes (ThürUIG) im Landratsamt Eichsfeld, Umweltamt, Leinegasse 11 in 37308 Heilbad Heiligenstadt zugänglich.
Verordnung des Landkreises Eichsfeld über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass vom 19. März 2025
Auf Grund des § 10 Abs. 1 und Abs. 3 des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes (ThürLadÖffG) vom 24. November 2006 (GVBl. S. 541), mit den erfolgten Änderungen, wird für den Landkreis Eichsfeld verordnet:
§ 1
(1) In der nachfolgend aufgeführten Gemeinde dürfen Verkaufsstellen wie folgt geöffnet sein:
Gemeinde |
Anlass |
Datum |
Zeit |
Dingelstädt |
Breikuchenfest |
17.08.2025 |
13:00 – 18:00 Uhr |
|
Weihnachtsmarkt |
30.11.2025 |
14:00 – 18:00 Uhr |
(2) Die Freigabe erfolgt unter Vorbehalt. Sollte der unter Absatz 1 genannte Anlass und damit die Grundvoraussetzung für die Gewährung einer zusätzlichen Ladenöffnung nach § 10 Abs. 1 und 3 ThürLadÖffG entfallen, entfällt damit auch die Sonntagsöffnung.
§ 2
(1) Zuwiderhandlungen gegen § 1 der Verordnung sind Ordnungswidrigkeiten im Sinne von 14 Thüringer Ladenöffnungsgesetz.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden.
§ 3
Die Verordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Heiligenstadt, den 19. März 2025
Die Landrätin
Benachrichtigung über eine öffentliche Zustellung
Der Landkreis Eichsfeld, Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung, hat gegen
Herrn Mykhailo Tserkuny unbekannten Aufenthalts,
zuletzt bekannte Wohnanschrift: Straße des Aufbaus 5, 37345 Am Ohmberg/Großbodungen
am 18.03.2025
unter dem Aktenzeichen 32.4-GC/EIC-QE168
einen Bescheid erlassen.
Der Bescheid wird nunmehr durch öffentliche Bekanntmachung gemäß § 1 Absatz 1 des Thüringer Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz (ThürVwZVG) i. V. m. § 10 Abs. 2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) i.V.m. § 13 Absatz 4 und 1 der Hauptsatzung des Landkreises Eichsfeld zugestellt.
Der Bescheid kann in der KFZ-Zulassung, Göttinger Str. 5, 37308 Heiligenstadt gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises zu den festgelegten Öffnungszeiten eingesehen werden.
Durch öffentliche Bekanntmachungen kann zugestellt werden, wenn der Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist. Der Bescheid gilt an dem Tag zugestellt, an dem seit dem Tag der Veröffentlichung zwei Wochen vergangen sind. Durch die öffentliche Zustellung wird die Widerspruchsfrist in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Heilbad Heiligenstadt, den 25.03.2025
Werkmeister
(Dieses Dokument ist ohne Unterschrift gültig.)
Öffentliche Stellenausschreibungen
Der Landkreis Eichsfeld beabsichtigt, zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als
Sachbearbeiter Gremien- u. Öffentlichkeitsarbeit (m/w/d)
in Vollbeschäftigung (39 Stunden) befristet zur Mutterschutz- und Elternzeitvertretung zu besetzen.
Eine unbefristete Weiterbeschäftigung ist nicht ausgeschlossen.
Das Aufgabengebiet umfasst u. a. folgende Arbeitsschwerpunkte:
- Vorbereitungen der Sitzungen des Kreistages, der Ausschüsse und Fraktionen
- Aufnahme, Pflege und Kontrolle der Stammdaten
- Sitzungsteilnahme und Protokollführung
- Haushaltsführung
- Ehrungen, Alters- und Ehejubiläen, Patenschaften
- Ehrenamtsförderung
- Veranstaltungen und Aufgaben der Landrätin
- Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Ihr Profil:
- Sie (m/w/d) verfügen über eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, bevorzugt in einem Beruf in der Fachrichtung Verwaltung/ Recht mit Bezug zu den beschriebenen Aufgaben
- Gesucht werden engagierte und belastbare Mitarbeiter, die sich auf unterschiedliche Situationen einstellen können, über eine gute mündliche und schriftliche Kommunikationskompetenz, ein hohes Verantwortungsbewusstsein, Durchsetzungsvermögen sowie die Fähigkeit zur strukturierten, selbständigen Arbeitsweise und zu konzeptionellem und analytischem Denken verfügen.
Wir bieten:
- tarifgerechte Bezahlung, Eingruppierung erfolgt in die Entgeltgruppe 7 TVöD
- Möglichkeit der Vereinbarung von mobiler Arbeit (Homeoffice)
- 30 Arbeitstage Erholungsurlaub im Kalenderjahr
- stellenbezogene Fortbildungsmöglichkeiten
- tarifliche Jahressonderzahlung
- vermögenswirksame Leistungen
- betriebliche Altersvorsorge (ZVK Thüringen)
- monatlicher Sachbezug sowie einmalig zum Geburtstag
Falls Sie eine den Anforderungen der Stelle entsprechende Qualifikation vorweisen können und Interesse an dieser Tätigkeit haben, richten Sie Ihre Bewerbung ausschließlich online über das Bewerbermanagementportal INTERAMT (Registrierung notwendig, zum Start Ihrer Online-Bewerbung klicken Sie bitte auf den Button „Online bewerben“ am rechten Rand dieser Seite) bis zum 03.04.2025 (Bewerbungseingang) an den Landkreis Eichsfeld. Bewerbungen, die per Post oder E-Mail eingehen, können nicht berücksichtigt werden.
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Teil B Veröffentlichung sonstiger Stellen
- keine