Amtsblatt für den Landkreis Eichsfeld Nr. 10/2026
Herausgeber: Landkreis Eichsfeld
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Inhaltsübersicht
Teil A Öffentliche Bekanntmachungen des Landkreises Eichsfeld
Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 41 Abs. 3 und 4 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)
hier: Aufhebung von Schutzmaßregeln zur Bekämpfung der Geflügelpest
Teil B Veröffentlichung sonstiger Stellen
- keine
Inhalt
Teil A Öffentliche Bekanntmachungen des Landkreises Eichsfeld
Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 41 Abs. 3 und 4 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)
Vollzug der Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 zu Tierseuchen und zur Änderung und Aufhebung einiger Rechtsakte im Bereich der Tiergesundheit („Tiergesundheitsrechtsakt“)
hier: Aufhebung von Schutzmaßregeln zur Bekämpfung der Geflügelpest
Das Veterinäramt des Landkreises Eichsfeld erlässt folgende Allgemeinverfügung
1. Die Maßregeln zum Schutz gegen die Geflügelpest mit Allgemeinverfügung vom 16.01.2026 (ABl. 02/2026 des Landkreises Eichsfeld) werden aufgehoben.
2. Diese Allgemeinverfügung gilt an dem auf die Bekanntmachung folgenden Tag als bekannt gegeben und tritt ab diesem in Kraft.
3. Diese Verfügung ergeht verwaltungskostenfrei.
Begründung
I. Sachverhalt
Am 14.01.2026 wurde in einem Betrieb in Germershausen im benachbarten Landkreis Göttingen der Ausbruch der Geflügelpest (Hochpathogene Aviäre Influenza- HPAI) amtlich festgestellt. Daraufhin wurden dort die entsprechenden Zonen um den Ausbruchsbetrieb - Schutzzone (3km) und Überwachungszone (10km) festgelegt. Durch diese war der Landkreis Eichsfeld geringgradig- alleinig im Ortsteil Böseckendorf, Gemeinde Teistungen – betroffen. Die entsprechenden behördlichen Maßnahmen im Betrieb und den umliegenden Zonen sind abgeschlossen, so dass analog zur Allgemeinverfügung des Landkreises Göttingen vom 12.02.2026 auch für den Teilbereich im Landkreis Eichsfeld die Aufhebung der Schutzmaßregeln anzuordnen ist.
II. Rechtliche Begründung
Das Veterinäramt des Landkreises Eichsfeld ist sachlich und örtlich für den Vollzug der Tierseuchenbekämpfung, hier Geflügelpest zuständig. Die sachliche Zuständigkeit richtet sich nach den Vorgaben von § 1 Absatz 2 des Thüringer Ausführungsgesetzes zum Tiergesundheitsgesetz (ThürTierGesG). Die örtliche Zuständigkeit beruht auf § 1 Abs. 1 Satz 1 Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz (ThürVwVfG) i.V.m. § 3 Abs. 1 Nr.4 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) .
Zu Punkt 1
Die Bekämpfung der hochpathogenen Geflügelpest (Hochpathogene Aviäre Influenza-HPAI ) ist im EU-Recht in der Verordnung (EU) 2016/429 und der zugehörigen Delegierten Verordnung (EU) 2020/687 geregelt.
In Artikel 39 und in Anhang X der Verordnung (EU) 2020/687 sind die Bedingungen und die Mindestzeiträume festgelegt nach denen die Schutzmaßregeln für Tierseuchen (hier HPAI) aufzuheben sind. Die dort niedergelegten Voraussetzungen sind erfüllt. Die Aufhebung erfolgt analog zur diesbezüglichen Allgemeinverfügung des Landkreises Göttingen.
Zu Punkt 2
Diese Allgemeinverfügung wird auf der Grundlage des § 41 Abs. 3 Satz 2 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) öffentlich bekannt gegeben. Entsprechend § 41 Abs. 4 Sätze 3 und 4 VwVfG gilt die Allgemeinverfügung im Regelfall zwei Wochen nach der ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben. In einer Allgemeinverfügung kann ein hiervon abweichender Tag, jedoch frühestens der auf die Bekanntmachung folgende Tag, bestimmt werden. Von dieser Ermächtigung wurde Gebrauch gemacht, da die Einschränkungen für die Tierhalter und Tiere mit Wegfall der Notwendigkeit auch umgehend zu beenden sind.
Zu Punkt 3
Die Kostenentscheidung ergeht nach § 28 des ThürTierGesG.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Allgemeinverfügung können Sie Widerspruch einlegen. Den Widerspruch müssen Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe dieses Allgemeinverfügung schriftlich oder zur Niederschrift beim Veterinäramt des Landkreises Eichsfeld, Friedensplatz 1, 37339 Leinefelde-Worbis OT Worbis oder jeder anderen Dienststelle des Landkreises Eichsfeld, Friedensplatz 8, 37308 Heilbad Heiligenstadt einlegen.
Heilbad Heiligenstadt, den 12.02.2026
Im Auftrag
gez. Mänz
Stellv. Amtsleiterin
Rechtsgrundlagen:
- Verordnung (EU) 2016/429 zu Tierseuchen und zur Änderung und Aufhebung einiger Rechtsakte im Bereich der Tiergesundheit (ABl. L 84 vom 31.3.2016)
- Delegierte Verordnung (EU) 2020/687 zur Ergänzung der VO (EU) 2016/429 hinsichtlich Vorschriften für die Prävention und Bekämpfung bestimmter gelisteter Seuchen (ABl. L 174 vom 3.6.2020
- Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 2003 (BGBl. I S. 102)
- Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz (ThürVwVfG) vom 02.Juli 2024 (GVBl. 2024, 277)
- Thüringer Ausführungsgesetz zum Tiergesundheitsgesetz (Thüringer Tiergesundheitsgesetz-ThürTierGesG)- GVBl. 2010, 89
Hinweise
- Die genannten Rechtsgrundlagen beziehen sich auf die jeweils aktuell vorliegende Fassung.
Teil B Veröffentlichung sonstiger Stellen
- keine