Amtsblatt für den Landkreis Eichsfeld Nr. 09/2026
Herausgeber: Landkreis Eichsfeld
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Inhaltsübersicht
Teil A Öffentliche Bekanntmachungen des Landkreises Eichsfeld
Haushaltssatzung des Landkreises Eichsfeld für das Haushaltsjahr 2026
Teil B Veröffentlichung sonstiger Stellen
- keine
Inhalt
Teil A Öffentliche Bekanntmachungen des Landkreises Eichsfeld
Haushaltssatzung des Landkreises Eichsfeld für das Haushaltsjahr 2026
Der Kreistag hat auf Grund des § 6 ThürKDG in der Fassung vom 19.11.2008 zuletzt geändert durch Artikel 23 des Gesetzes vom 02.07.2024 (GVBl. S. 277, 286) folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1 Ergebnis- und Finanzplan
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird
1. im Ergebnisplan
der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf 232.187.900 EUR
der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf 232.633.100 EUR
Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen ./. 445.200 EUR
der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf - EUR
der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf 9.000 EUR
Saldo der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen ./. 9.000 EUR
das Jahresergebnis vor Veränderung des Sonderpostens für
Belastungen aus dem kommunalen Finanzausgleich und vor
Veränderung der Rücklagen auf ./. 454.200 EUR
die Einstellung in den Sonderposten für Belastungen aus dem
kommunalen Finanzausgleich auf - EUR
die Entnahme aus dem Sonderposten für Belastungen aus dem
kommunalen Finanzausgleich auf - EUR
die Einstellung in die allgemeine Rücklage auf - EUR
die Entnahme aus der allgemeinen Rücklage auf - EUR
die Einstellung in die zweckgebundene Kapitalrücklage auf - EUR
die Entnahme aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage auf 494.500 EUR
die Einstellung in die zweckgebundene Ergebnisrücklage auf - EUR
die Entnahme aus der zweckgebundenen Ergebnisrücklage auf - EUR
das Jahresergebnis auf 40.300 EUR
2. im Finanzplan
der Gesamtbetrag der ordentlichen Einzahlungen auf 227.261.100 EUR
der Gesamtbetrag der ordentlichen Auszahlungen auf 225.987.900 EUR
Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen 1.273.200 EUR
der Gesamtbetrag der außerordentlichen Einzahlungen auf - EUR
der Gesamtbetrag der außerordentlichen Auszahlungen auf 9.000 EUR
Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen ./. 9.000 EUR
Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen 1.264.200 EUR
der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 4.537.400 EUR
der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 18.127.100 EUR
Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit ./. 13.589.700 EUR
der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 7.000.000 EUR
der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 1.046.300 EUR
Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 5.953.700 EUR
der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus durchlaufenden Geldern,
fremden Finanzmitteln auf 371.900 EUR
der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus durchlaufenden Geldern,
fremden Finanzmitteln auf 371.900 EUR
Saldo der Ein- und Auszahlungen aus durchlaufenden Geldern, fremden
Finanzmitteln 0 EUR
der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf 239.170.400 EUR
der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf 245.542.200 EUR
Veränderung des Finanzmittelbestands im Haushaltsjahr ./. 6.371.800 EUR
festgesetzt.
§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Investitionskredite
Investitionskredite werden nicht festgesetzt.
§ 2a Gesamtbetrag der vorgesehenen Investitionskredite nach Thüringer Kommunales Investitionsprogrammgesetz für die Jahre 2026 bis 2029 (ThürKIpG)
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen nach ThürKIpG erforderlich ist, wird auf 7.000.000 EUR festgesetzt.
§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 4.998.000 EUR festgesetzt.
Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, werden nicht veranschlagt.
§ 3a Gesamtbetrag der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen nach ThürKIpG
Verpflichtungsermächtigungen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen nach ThürKIpG werden nicht festgesetzt.
§ 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf 15.000.000 EUR
§ 5 Kredite, Verpflichtungsermächtigungen und Kredite zur Liquiditätssicherung für Sondervermögen
Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen mit Sonderrechnungen werden nicht festgesetzt.
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung für Sondervermögen wird festgesetzt auf 50.000 EUR.
§ 6 Kreisumlage
Der Umlagesatz der Kreisumlage wird festgesetzt auf 39,4 v.H. der auf die kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landkreises Eichsfeld entfallenden Umlagegrundlagen nach den §§ 25 und 26 des Thüringer Finanzausgleichgesetzes (ThürFAG). Das Kreisumlagesoll beträgt 54.233.800 EUR.
§ 7 Stellenplan
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 728,8806 Vollzeitäquivalente (VzÄ).
§ 8 Eigenkapital
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals beträgt zum
31.12. des Haushaltsvorvorjahres 91.874.167 EUR
31.12. des Haushaltsvorjahres 91.493.801 EUR
31.12. des Haushaltsjahres 91.039.536 EUR
§ 9 Inkrafttreten
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2026 in Kraft.
Heilbad Heiligenstadt, den 11.02.2026
Landkreis Eichsfeld
(Siegel)
gez. Dr. Marion Frant
Landrätin
II.
1) Mit dem Beschluss vom 10.12.2025 (Drs.-Nr. 25/122) hat der Kreistag des Landkreises Eichsfeld die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Anlagen beschlossen.
2) Das Thüringer Landesverwaltungsamt hat mit Schreiben vom 10.02.2026, Az.: 5090-212-1512/281 festgestellt, dass die vorgelegte Haushaltssatzung keine genehmigungspflichtigen Bestandteile enthält. Dies gilt sowohl für den Haushalt des Landkreises selbst, als auch für den als Sondervermögen geführten Haushalt des Eigenbetriebs „Eichsfelder Kulturbetriebe“.
3) Die vorzeitige Bekanntmachung gemäß §§ 8 Abs. 3 ThürKDG i. V. m. 21 Abs. 3 ThürKO der Haushaltssatzung 2026 wird ausdrücklich zugelassen.
III.
Der Haushaltsplan liegt in der Zeit vom 13.02.2026 bis einschließlich 27.02.2026 öffentlich im Landratsamt des Landkreises Eichsfeld, Haus II, Göttinger Straße 5, Zimmer 212, 37308 Heilbad Heiligenstadt während der allgemeinen Geschäftsstunden aus.
Der Haushaltsplan kann bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres während der allgemeinen Geschäftsstunden unter der vorstehenden Anschrift eingesehen werden.
Eine Veröffentlichung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans erfolgt zusätzlich im Internet unter: www.kreis-eic.de im Menü Kreistag/Kreisrecht.
Heilbad Heiligenstadt, den 11.02.2026
Landkreis Eichsfeld
gez. Dr. Marion Frant
Landrätin
Teil B Veröffentlichung sonstiger Stellen
- keine