Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Jugendhilfeplans vom 16.10.24 - 30.10.24
Der Jugendhilfeplan wurde für den Zeitraum 2025-2026 fortgeschrieben. Damit legt der Landkreis einen wichtigen Grundstein für die Weiterentwicklung der Jugendhilfe in der Region. Der aktualisierte Plan berücksichtigt aktuelle gesellschaftliche Herausforderungen sowie die Bedürfnisse junger Menschen und ihrer Familien. Mit dem Sozialgesetzbuch VIII wird Kindern und Jugendlichen Unterstützung auf dem Weg zu einem selbstbestimmten und selbstverantwortlichen Leben garantiert. Mit der Hilfe von Jugendhilfeleistungen wird dabei auf vielschichtige Problemlagen Einfluss genommen, um die Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen in ihrem persönlichen Umfeld zu verbessern. Der Jugendhilfeplan des Landkreises Eichsfeld dient als Grundlage für zukünftige Entscheidungsfindungen und ist eine Orientierung für alle Beteiligten in der freien und öffentlichen Jugendhilfe. Der Entwurf mit den erarbeiteten Ergebnissen kann vor der Votierung durch den Jugendhilfeausschuss und der Beschlussfassung durch den Kreistag des Landkreises Eichsfeld am 19.11.2024 eingesehen werden.
Es wird Gelegenheit gegeben, Anregungen und Hinweise aufnehmen zu lassen. Der Jugendhilfeplan wird deshalb öffentlich ausgelegt im:
Landratsamt des Landkreises Eichsfeld
Jugendamt
Büro 04-02
Bahnhofstraße 5 c
37308 Heilbad Heiligenstadt
Tel.: 03606 650-5101,
in der Zeit vom 16.10.2024 bis 30.10.2024 von jeweils 08:30 Uhr bis 15:30 Uhr sowie nachfolgend zum herunterladen: