Geflügelpest im Landkreis Greiz bestätigt
Wichtige Hinweise auch für Halterinnen und Halter im Landkreis Eichsfeld zur Geflügelpest!
Nachdem bereits am 03.10.25 bei einem kleineren Geflügelbetrieb mit 138 Enten und 15 Gänsen im Landkreis Greiz die Geflügelpest festgestellt worden war, bestätigte sich am 06.10.25 ein weiterer Ausbruch der Geflügelpest (H5N1). Betroffen sind zwei Geflügelbetriebe mit insgesamt über 1.000 Tieren. Der Erreger wurde durch das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) nachgewiesen. Als Ursache wird ein Eintrag über Wildvögel vermutet.
Auch wenn der Landkreis Eichsfeld derzeit nicht betroffen ist, bittet das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt alle Geflügelhalterinnen und -halter um besondere Aufmerksamkeit und die strikte Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen.
Wichtige Hinweise:
- Geflügelhaltungen müssen beim zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt gemeldet sein.
- Geflügel darf keinen Kontakt zu Wildvögeln haben (z. B. Futter, Wasser, Einstreu schützen).
- Krankes oder verendetes Geflügel bitte sofort melden.
- Funde von toten Wildvögeln (Wasser- oder Greifvögel) nicht anfassen – Fundort dem Veterinäramt oder der Polizei mitteilen.
Weitere Informationen:
👉 soziales.thueringen.de/veterinaerwesen/gefluegelpest