Bekanntgabe der angemeldeten Einzelmaßnahmen für die Anlage 1 des Aktionsplanes

Bis zum 08.10.2025 wurden verschiedene Maßnahmen zur Aufnahme in die Anlage 1 des Aktionsplanes bei der kommunalen Behindertenbeauftragten angemeldet.
Das entsprechende Dokument steht hier zum Download bereit.

Hinweis:
Einwände gegen die angemeldeten Maßnahmen können bis zum 09.11.2025 an die kommunale Behindertenbeauftragte gerichtet werden:
E-Mail: behindertenbeauftragte@kreis-eic.de
Telefon: 03606 650-1070
Adresse: Friedensplatz 8, Zimmer 311

Nach Ablauf der Frist wird die Anlage 1 angepasst und dem Kreistag vorgelegt.

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