Ehrenamtliche Vormundschaften und Umgangspflegschaften: Engagement für Kinder und Jugendliche gesucht

Nicht alle Kinder und Jugendlichen können von ihren Eltern ausreichend vertreten und unterstützt werden. In diesen Fällen bestellt das Familiengericht eine Vormundschaft oder Pflegschaft, um die rechtlichen Interessen des jungen Menschen zu sichern.

Neben der Amtsvormundschaft durch Mitarbeitende des Jugendamtes besteht die Möglichkeit der ehrenamtlichen Einzelvormundschaft. Engagierte Bürgerinnen und Bürger übernehmen dabei eine verantwortungsvolle Aufgabe: Sie vertreten ein Kind oder einen Jugendlichen rechtlich und begleiten es in wichtigen Lebensfragen, etwa bei Schule, Ausbildung oder gegenüber Behörden. Die Fachstelle für ehrenamtliche Vormundschaften im Jugendamt bereitet Interessierte auf diese Aufgabe vor und begleitet sie während ihres Engagements fachlich und zuverlässig.

Auch die Umgangspflegschaft ist ein wichtiger Baustein. Umgangspflegerinnen und Umgangspfleger unterstützen insbesondere in konflikthaften Trennungssituationen dabei, den Kontakt zwischen Kindern und ihren Eltern zu sichern und kindgerechte Umgangsregelungen umzusetzen.

Für beide Bereiche gilt: Eine juristische Vorbildung ist nicht erforderlich. Entscheidend sind Verlässlichkeit, Einfühlungsvermögen und die Bereitschaft, sich längerfristig für das Wohl eines jungen Menschen zu engagieren.

 

Jetzt unverbindlich informieren!

Haben Sie etwas Zeit übrig und möchten einem jungen Menschen als ehrenamtliche Vormundin oder ehrenamtlicher Vormund bzw. als Umgangspflegerin oder Umgangspfleger den Rücken stärken? Das Jugendamt lädt Sie herzlich zu einem unverbindlichen Beratungsgespräch ein.

 

Kontakt:

Landkreis Eichsfeld

Jugendamt

Friedensplatz 8

37308 Heilbad Heiligenstadt

E-Mail: jugendamt@kreis-eic.de

Tel.: 03606 650-5101

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