Aktuelle Meldungen

Der HVE Eichsfeld Touristik e. V. informiert über das Stadtradeln. Mehr Informationen finden Sie auch unter www.eichsfeld.de !

Allgemeinverfügung zur Testpflicht bei Besuchen in Pflegeheimen und besonderen Wohnformen 

Der Landkreis Eichsfeld erlässt gemäß § 28 Abs. 1 Satz 1 und 2 sowie § 28 a Infektionsschutzgesetz (IfSG) in Verbindung mit § 13 Abs. 1 und 2 der Zweiten Thüringer SARS-CoV-2-lfS-Grundverordnung und § 35 Satz 2 des Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz (ThürVwVfG) in der jeweils derzeit gültigen Fassung nachfolgende Allgemeinverfügung:

Über die Regelungen des § 9a der Dritten Thüringer SARS-CoV-2-Sondereindämmungs-maßnahmenverordnung hinaus wird angeordnet:

  1. Der Besuch von Bewohnerinnen und Bewohnern in Einrichtungen der Pflege und besonderen Wohnformen für Menschen mit Behinderungen sowie sonstigen Angeboten der Eingliederungshilfe nach den §§ 9 und 10 der Zweiten Thüringer SARS-CoV-2-IfS-Grundverordnung ist nur gestattet, wenn ein Vorort in der Einrichtung von dafür geschultem Personal vorgenommener Antigen-Schnelltest negativ anzeigt.

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  • Schließung der Behörde zwischen Weihnachten und Neujahr
  • Hinweis für Anrufer – Vorwahl 036074 entfällt künftig für Durchwahlen in der Außenstelle Worbis

Es wird darum gebeten, von nicht unbedingt notwendigen persönlichen Besuchen in den Verwaltungsgebäuden des Landkreises Eichsfeld abzusehen und Anliegen möglichst via Telefon oder E-Mail zu klären. Sollte dies nicht möglich sein, wird um vorherige Terminvereinbarungen gebeten. Die Straßenverkehrsbehörde/Zulassungsstelle ist wie gewohnt zu erreichen. Terminvereinbarungen sollen hier, wenn möglich, online erfolgen. In allen Häusern des Landkreises Eichsfeld besteht die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung.

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