Wahl der Jugendschöffen für die Amtszeit 2019 – 2023

Zum 31.12. dieses Jahres enden bundesweit die Amtszeiten der in der Strafrechtspflege tätigen Schöffen und Jugendschöffen.
 
Am 01.01.2019 beginnt somit auch eine neue fünfjährige Amtszeit der Jugendschöffen, wofür das Jugendamt des Landkreises Eichsfeld Bewerber sucht.
 
Das Amt eines Schöffen ist ein Ehrenamt. Es kann nur von einem Deutschen versehen werden, der im jeweiligen Amtsgerichtsbezirk seinen Wohnsitz hat und älter als 25 Jahre ist.
Die Vorgeschlagenen sollen erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein.
 
Dem Jugendhilfeausschuss des Kreistages des Landkreises Eichsfeld kommt die Aufgabe zu, die zur Wahl erforderlichen Vorschlagslisten aufzustellen.
 
Bürgerinnen und Bürger, die bereit sind, das Amt eines Jugendschöffen zu übernehmen, werden gebeten, Interessenbekundungen schriftlich oder mündlich bis zum 15. April 2018 an das Jugendamt des Landkreises Eichsfeld zu richten.
  
Kontakt:
Landkreis Eichsfeld
Leiterin des Jugendamtes
Frau Helbing
37308 Heilbad Heiligenstadt
Aegidienstraße 24 (Postanschrift: Friedensplatz 8)
Tel.: 03606 650-5100
E-Mail: jugendamt@kreis-eic.de

Zurück

<rect fill="#AF3B20" width="48" height="48"></rect> <polyline fill="none" stroke="#FFFFFF" stroke-miterlimit="10" points="11.879,30.061 24,17.939 36.121,30.061 "></polyline>