Verordnung zum Schutz freilebender Katzen: „Katzenschutzverordnung“ für den Landkreis Eichsfeld ab 1. März 2017 in Kraft

Wie bereits in anderen Städten und Gemeinden in Thüringen und anderen Bundesländern geschehen, wurde nun auch für bestimmte Gebiete im Landkreis Eichsfeld eine sogenannte „Katzenschutzverordnung“ erlassen. Diese wurde am 31. Januar 2017 im Amtsblatt für den Landkreis Eichsfeld veröffentlicht und tritt am 1. März 2017 in Kraft.
 
Die „Katzenschutzverordnung“ sieht eine Pflicht zur Kastration, Kennzeichnung und Registrierung von Katzen ab einem Alter von fünf Monaten vor, welche Ausgang ins Freie haben. Ausschließlich im Haus gehaltene Katzen sind von der Verpflichtung ausgenommen. Betroffen von der gesetzlichen Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht sind Heilbad Heiligenstadt, Leinefelde und Worbis. Wer in diesen Gebieten seiner Katze freien Ausgang gewähren möchte, muss diese vorher von einem Tierarzt kastrieren lassen. Ferner sind die Tiere durch einen Mikrochip oder eine Tätowierung durch einen Tierarzt zu kennzeichnen. Die anschließende Registrierung hat bei „TASSO“ des TASSO e. V. oder dem „Deutschen Haustierregister“ des Deutschen Tierschutzbundes e. V. zu erfolgen.
 
Die Pflicht besteht in Regionen, in welchen über einen langen Zeitraum zahlreiche herrenlose Katzen aufgefunden wurden, die sich zum Teil in einem katastrophalen Gesundheitszustand befunden haben. Durch fehlende Gesundheitsfürsorge (Entwurmung, Impfungen, Behandlung von Verletzungen), Unterernährung, engen Kontakt zwischen den Katzen und Revierkämpfen haben Krankheitserreger wie Katzenschnupfen oder Katzenseuche leichtes Spiel.
Trotz zahlreicher Bemühungen von Tierschutzorganisationen und dem Veterinäramt konnte in den Stadtgebieten von Heilbad Heiligenstadt und Leinefelde-Worbis keine Eindämmung der Katzenpopulation und damit Verhinderung von weiterem Tierleid erreicht werden. Nicht kastrierte Hauskatzen mit Freigang tragen durch Fortpflanzung mit verwilderten Katzen zu einem Fortbestand der Population bei. Die verabschiedete Verordnung soll dazu beitragen, diesen Teufelskreislauf zu unterbrechen. Das Veterinäramt wird auch weiterhin ein Monitoring der herrenlosen Katzen im Landkreis fortführen, um die Schutzgebiete auch zukünftig der aktuellen Situation vor Ort anpassen zu können.
 
Zur Einhaltung der mit Inkrafttreten der „Katzenschutzverordnung“ für Katzenbesitzer bestehenden Pflichten wird das Veterinäramt in den genannten Schutzgebieten Kontrollen durchführen. Es ist daher für Katzenbesitzer notwendig, über die erfolgte Kastration einen Nachweis des Tierarztes aufzubewahren. Wer diesen Pflichten nicht nachkommt, muss mit einer kostenpflichtigen, behördlichen Anordnung und bei weiterem Zuwiderhandeln mit einem Bußgeld rechnen.

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