Landrat Dr. Werner erteilt Vollmacht zur Einleitung eines Verfassungsbeschwerdeverfahrens

Der Kreistag des Landkreises Eichsfeld hat sich in einer Sondersitzung am 23.11.2016 per namentliche Abstimmung mehrheitlich gegen die Gebietsreformpläne der Thüringer Landesregierung ausgesprochen und den Landrat beauftragt gegen das Vorschaltgesetz zur Durchführung der Gebietsreform in Thüringen Verfassungsbeschwerde einzulegen.
 
Mit Datum vom 24.11.2016 hat Landrat Dr. Werner Henning Herrn Professor Dr. Jörn Ipsen, die Vollmacht erteilt, den Landkreis Eichsfeld im Verfassungsbeschwerdeverfahren gegen das Thüringer Vorschaltgesetz zur Neugliederung der Landkreise, kreisfreien Städte und kreisangehörigen Gemeinden (Thüringer Gebietsreform-Vorschaltgesetz – ThürGVG –) vom 2. Juli 2016 (GVBl. 2016, S. 242) vor dem Thüringer Verfassungsgerichtshof zu vertreten.

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