Geflügelpest: Anordnung zur Aufstallung von Geflügel für den Landkreis Eichsfeld wird aufgehoben. Änderungen in Bezug auf das Verbot von Geflügelausstellungen

Auf Basis einer erneuten Risikobewertung konnte die flächendeckende Aufstallungspflicht für Geflügel für den Landkreis Eichsfeld durch das Veterinäramt aufgehoben werden. 

Die Öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreises Eichsfeld erfolgt am 14.03.2017 und tritt einen Tag nach Bekanntmachung in Kraft. Im Vorgriff auf die amtliche Bekanntmachung gilt die Aufhebung der Aufstallungspflicht ab sofort. Lediglich im Sperrbezirk und Beobachtungsgebiet rund um den Fundort des Geflügelpest-positiven Wildvogels in Rüdigershagen besteht noch bis zum 17.03.2017 die Pflicht zur Aufstallung des Geflügels. 

Weiterhin konnte das Verbot von Geflügelausstellungen und Veranstaltungen ähnlicher Art gelockert werden. Veranstaltungen, in welchen Geflügel lediglich ausgestellt wird, sind damit unter Einhaltung bestimmter Bedingungen (geschlossene Räume, Untersuchung der teilnehmenden Tiere) wieder erlaubt. 

Jedoch bleiben Veranstaltungen, bei denen Geflügel getauscht oder verkauft wird, bis auf Weiteres untersagt.

Zurück

<rect fill="#AF3B20" width="48" height="48"></rect> <polyline fill="none" stroke="#FFFFFF" stroke-miterlimit="10" points="11.879,30.061 24,17.939 36.121,30.061 "></polyline>