Bürgermeisterdienstberatung zur Gebietsreform am 07.11.2017

Am 7.11.2017 haben sich die Bürgermeister und Vorsitzenden der Verwaltungsgemeinschaften des Landkreises Eichsfeld auf Einladung von Landrat Dr. Henning zu ihrer turnusmäßigen Herbstversammlung getroffen, die diesmal nicht im Landratsamt, sondern im Lingemann Gymnasium stattfand. Geladen waren auch die Bürgermeister der Gemeinden Südeichsfeld, Anrode, Rodeberg und Dünwald sowie Vertreter des Thüringer Innenministeriums. Leider konnte Herr Staatssekretär Höhn, der ursprünglich sein Kommen zugesagt hatte, wegen aktuell anderer Verpflichtungen nicht teilnehmen. Einziges Thema der Beratung war die Gebietsreform in Thüringen.

Landrat Dr. Henning machte in seiner Eingangsrede nochmals deutlich, dass die von ihm entwickelte Karte für eine Neuordnung der Gemeindeebne im Eichsfeld als Vorschlag zu verstehen war, der unter dem Bemühen stand, die historisch und landsmannschaftlich gewachsenen Strukturen mit den aktuellen Beziehungen der Dörfer und den Vorgaben des ehemaligen Vorschaltgesetzes in Einklang zu bringen. Die Karte sollte damit als Orientierungshilfe dienen. Nach dem Erlass des Eckpunktepapiers zur Gebietsreform in Thüringen habe er dann versucht, den letzten Stand der politischen Diskussion abzubilden. Auf seine Feedback-Anfrage bei den Bürgermeistern erhielt der Landrat überwiegend die Antwort: Ja, wir nehmen die Karte zur Kenntnis, aber wir wollen die Reform jetzt und so nicht.

Die Vertreter des Innenministeriums räumten  ein, dass nach dem Urteil des Landesverfassungsgerichtes der Prozess der Gebietsreform in Thüringen überdacht werden muss. Sie unterstrichen allerdings, dass das Vorschaltgesetz lediglich aus formalen Gründen für nichtig erklärt worden ist. Derzeit sei die Auswertung des Urteils auf der Arbeitsebene noch nicht abgeschlossen. Es wurde darauf hingewiesen, dass das Gericht keine Einwände gegen die Grundgedanken der Gebietsreform geäußert habe. Gegen die Notwendigkeit einer Reform speziell hinsichtlich der Einwohnerzahlen und der Flächengröße habe es ebenfalls keine Einwände gegeben. Lediglich bei den landsmannschaftlichen Bindungen müsse noch genauer hingeschaut werden, so die Vertreter des Innenministeriums. Bis zum Ende der Legislaturperiode seien noch zwei Neugliederungsgesetze auf freiwilliger Basis geplant. Von 80 Thüringer Gemeinden  würden entsprechende Anträge vorliegen. Diese sollen beginnend mit einem 1. Artikelgesetz umgesetzt werden, in dem es auch Änderungen zur Thüringer Kommunalordnung geben werde. So soll das Modell der Verbandsgemeinde in das Gesetz aufgenommen werden. Die Institution der Verwaltungsgemeinschaft wird in der Freiwilligkeitsphase bestehen bleiben.

In seinem Fazit zum Abschluss der 1 1/2stündigen Beratung riet Landrat Dr. Henning den anwesenden Bürgermeistern und Gemeinschaftsvorsitzenden, jetzt erst einmal die weiteren Maßnahmen des Gesetzgebers abzuwarten.

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