Aufstallungspflicht für Geflügel gilt weiterhin thüringenweit!

Das Veterinäramt des Landkreises Eichsfeld weist nochmals darauf hin, dass entgegen einer Pressemeldung vom vergangenen Wochenende für den gesamten Landkreis Eichsfeld wie auch für das Land Thüringen weiterhin die Aufstallungspflicht für Geflügel gilt.

Das Blatt berichtete unter der Überschrift „Geflügelpest erreicht Eichsfeld“, dass die vom Veterinäramt des Landkreises Eichsfeld verfügte Aufstallungspflicht nur für zwei „Kleinstbetriebe“ in der Nähe des Fundortes eines toten Reihers in Rüdigershagen gelte.

Diese Aussage sei falsch und weder durch das Veterinäramt geäußert noch authorisiert worden, betont der Amtsleiter Dr. Uwe Semmelroth.

Er verweist eindringlich darauf, dass die Aufstallungspflicht für Geflügel bis auf Weiteres uneingeschränkte Gültigkeit hat. Die Aufhebung der Stallpflicht wird zu gegebener Zeit durch das zuständige Thüringer Ministerium nach erneuter Risikoeinschätzung für das Land Thüringen erfolgen. Die Bekanntmachung der Aufhebung der Aufstallungsanordnung erfolgt wie bisher über die Medien und das Amtsblatt für den Landkreises Eichsfeld.

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