Sie haben eine Mahnung erhalten?

Wenn Sie Ihre Zahlungen nicht rechtzeitig entrichtet haben, erhalten Sie von der Kreiskasse unangenehme Post.

Bei der Einziehung öffentlich-rechtlicher Forderungen und privatrechtlicher Forderungen erhalten Sie zuerst eine freundliche Zahlungserinnerung. Nach Ablauf einer weiteren Zahlungsfrist erhalten Sie dann eine Mahnung, die mit zusätzlichen Kosten (Mahngebühren und ggf. Säumniszuschlägen) verbunden ist.

Sie haben eine Mahnung oder Zahlungserinnerung erhalten, obwohl Sie den Betrag bereits bezahlt haben?

Wenden Sie sich bitte an unsere Buchhaltung und halten Sie folgende Informationen bereit:

• Überweisungsdatum

• Betrag

• Bankverbindung

• Verwendungszweck

Wir werden umgehend klären, ob die Zahlung aufgrund unklarer Angaben einem anderen Posten zugeordnet wurde.

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